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Wir sind zu Gast in Dessau und treffen Steffi Lemke von Bündnis 90/Die Grünen. Steffi war von 1994 bis 2002 und ist seit 2013 erneut Bundestagsabgeordnete. Dazwischen agierte sie als politische Geschäftsführerin ihrer Partei und ist in der aktuellen Legislaturperiode Obfrau im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Parlament. Steffi gehört zu den MitbegründerInnen der Grünen Partei in der DDR.
Mit Steffi geht’s zunächst um ihren Werdegang: Wie ist sie in der DDR aufgewachsen? Was wollte sie ursprünglich werden? Warum hat Steffi Kühe gemolken? Was wollte sie studieren? Welche Probleme hat ihr das Regime gemacht? Wie hat sie die Wende erlebt? Weshalb hat sie die grüne Partei mitgegründet? War Steffi für die Wiedervereinigung? War 1990 überhaupt eine „Wiedervereinigung“?
Steffi kam 1994 erstmals in den Bundestag und erzählt von ihren Eingewöhnungsschwierigkeiten. Wir sprechen über die grüne Regierungsbeteiligung ab 1998: Hat sie dem Kosovo-Einsatz der Bundeswehr zugestimmt? Weshalb hat sie zum Afghanistan-Einsatz Ja gesagt, obwohl sie dagegen war? Und wie war das mit der Agenda 2010 und Hartz 4?
Wir sprechen über die heutigen politischen Herausforderungen: Warum bekommen wir die ökologische Transformation in der Landwirtschaft nicht hin? Wer blockiert, wer hat welche Interessen? Was sind Steffis Lösungsansätze? Wieso fordern die Grünen nicht das klimapolitische Notwendige um die Klimaziele zu erreichen? Soll der Kapitalismus erhalten bleiben und nur einen grünen Anstrich bekommen? Wieso können die klimaschädlichen Subventionen in Deutschland nicht sofort eingestellt werden?
Außerdem geht’s um Fischfang, verseuchte Böden, Plastik, die Verkehrswende, Fliegen und den Wolf.
Das und vieles, vieles mehr in Folge 458 – wir haben sie am 7. Februar 2020 in Dessau aufgezeichnet.
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8.3.2020 14:49https://www.youtube.com/embed/zJTROoEJ4y4?feature=oembedLIVE-Event über Helden & system change (mit Wolfgang M. Schmitt, Ines Schwerdtner & Franziska Heinisch) LIVE-Event über Helden & system change (mit Wolfgang M. Schmitt, Ines Schwerdtner & Franziska Heinisch) | Jung & Naiv
1.3.2020 19:33LIVE-Event über Helden & system change (mit Wolfgang M. Schmitt, Ines Schwerdtner & Franziska Heini...youtube.com/embed/sBn1Exw05N0?…
Wir sind zu Gast an der Elbe und treffen ihren „Papst“, Ernst Paul Dörfler. Paul ist freier Ökologe, Umweltschützer, Schriftsteller und Mitbegründer von Bündnis 90/Die Grünen in der DDR.
Mit Paul geht’s zunächst um seinen steinigen Lebensweg in der DDR: Wieso konnte er Abitur machen? War er „regimetreu“? Wie ist er aufgewachsen? Was hat er als Ökochemiker am Institut für Wasserwirtschaft gemacht? Weshalb mussten seine Studien über die Umweltverschmutzung in der DDR geheim bleiben? Mit welchen Tricks schaffte er das Buch „Zurück zur Natur?“ in den 80ern zu veröffentlichen?
Wir blicken auf die Wendezeit: Gab es vor den Grünen eine Umweltbewegung in der DDR? Was waren ihre Ziele? Wieso hat Paul die Wiedervereinigung nicht unterstützt? Warum sprach er vom „Enteignungsvertrag“? Was hat er im Bundestag als Abgeordneter erlebt und gelernt?
Wir sprechen über seinen Aktivismus für die Elbe: Wieso sind Flußvertiefungen ein Problem? Wer und was nimmt Schaden, wer profitiert?
Im zweiten Teil geht’s um die grüne Partei heute sowie Pauls Expertise: Vögel und Insekten. Welchen „Nutzen“ haben Vögel eigentlich für uns Menschen? Warum sollte es uns kümmern, wie gut es Insekten geht? Gibt es in 10 Jahren keine Vögel und Insekten mehr? Paul erklärt an Beispielen das Sozialverhalten von Vögeln, gleichgeschlechtliche Beziehungen und den Verzicht auf Wachstum.
Wir sprechen außerdem über Windräder, die Auswirkungen des Klimawandels auf Zugvögel, Folgen der Nutzung von Pestiziden auf den Feldern und wieso Paul eine „giftfreie Landwirtschaft“ fordert.
Das und vieles, vieles mehr in Folge 457 – wir haben sie am 16. Januar 2020 auf dem Elbterrassen zu Brambach/Dessau aufgezeichnet.
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23.2.2020 14:52https://www.youtube.com/embed/sBn1Exw05N0?feature=oembedyoutube.com/embed/rW-LLLIMp3s?…
Themen: Kabinettssitzung (Verlängerung der Mandate für den NATO-Einsatz „Resolute Support“ in Afghanistan sowie die NATO-geführte maritime Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer, Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, Gesetz zur Einführung der Grundrente, Verordnung über den Lärmschutz bei Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft 2020), Reform der Düngeverordnung, Abschiebungen im Jahr 2019, Prämie für den Kauf von Elektrofahrzeugen, Coronavirus, Lage in der Ostukraine, Gefangenenaustausch zwischen Deutschland und dem Iran, Lage in Libyen, Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung, Fall Osman Kavala, Lage der Uiguren in China
Kabinettsbericht (ab 0:35)
Naive Fragen zu:
Afghanistan-Einsatz (ab 8:40)
– wie viele deutsche Ausbilder sind aktuell in Afghanistan aktiv? Wie viele deutsche Ausbilder bilden gerade afghanische Soldaten aus und wie viele afghanische Soldaten wurden in den letzten zwölf Monaten ausgebildet? (ab 17:43)
– Was kostet dieser Einsatz? Was kostet ein Jahr lang Bundeswehr-Krieg in Afghanistan?
Hass im Netz (ab 19:25)
– Es gibt also aus Ihrer Sicht keine besondere Verantwortung für den Schutz anderer Minderheiten wie Sinti und Roma und Muslima? (ab 27:12)
– es ist davon auszugehen, dass zigtausende Postings beim BKA ankommen. Wie viele Leute werden sich dort kümmern und in welcher Art und Weise?
– Was ist der Plan? Was wäre angemessen, wie viele Leute sich dort um diese zigtausend Sachen kümmern?
Finanzierung der Grundrente (ab 29:20)
– Es kann ja sein, dass die Finanztransaktionssteuer nicht kommt, Herr Kolberg. Und dann? (ab 29:58)
– Aber Sie müssen ja einen Plan B haben, falls sie doch nicht kommt.
Düngemittelverordnung (ab 31:44)
– Sie waren also bisher der Meinung, dass es einen Kabinettsbeschluss braucht, aber sind jetzt davon überzeugt worden, dass es keinen braucht? Habe ich das richtig verstanden? Oder sind Sie immer noch der Meinung, dass es einen Kabinettsbeschluss braucht? (ab 39:28)
– Letztes Jahr kursierten Informationen, dass die Landwirte in Gebieten, die besonders mit Nitrat belastet sind, 20 Prozent weniger düngen können und eine Obergrenze bekommen, was sie pro Hektar ausstoßen dürfen. Damals, also im letzten Jahr, hieß es noch, das gelte nicht pro Betrieb, sondern pro Fläche. Gestern habe ich gelesen, dass das pro Fläche gelten soll. Könnten Sie uns kurz aufklären, was jetzt richtig ist?
– Wenn Sie das jetzt aber pro Betrieb machen, dann heißt das ja, dass bei einem Acker weniger gemacht werden kann und dafür kann der Betrieb auf anderen mehr ausstoßen. Warum haben Sie das nicht pro Fläche gemacht? Das würde doch viel mehr Sinn machen.
Elektroautobonus (ab 49:02)
– Einen Umweltbonus bzw. Bonus für Elektroautos gab es ja auch bisher schon, und da gab es auch schon ein Budget. Wurde das alles ausgeschöpft? Was ist da Ihre Bilanz? (ab 51:15)
– Das heißt, es gab ein Budget von über 2 Milliarden Euro, es wurden aber nur etwa 250 Millionen Euro abgerufen?
Gefangenenaustausch mit Iran (ab 58:06)
– Können Sie uns sagen, wofür dieser Mann im Iran im Gefängnis gesessen hat? Gab es eine Anklage? Wie lange war er dort? Ich glaube, das könnten Sie uns vielleicht mitteilen (ab 1:00:48)
– Wie viele Deutsche sind überhaupt im Iran im Gefängnis?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 19. Februar 2020:
SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung hat heute beschlossen, sich vorbehaltlich der Zustimmung des Deutschen Bundestags weiterhin an dem NATO-geführten Einsatz „Resolute Support“ zur Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ zu beteiligen. Die derzeit laufenden Mandate enden nämlich jeweils am 31. März 2020.
In Afghanistan bleiben die Ziele unverändert: ein hinreichend stabiles Afghanistan, von dem für Deutschland, seine Verbündeten und die Region keine Bedrohung ausgeht und in dem die Grundlagen für Sicherheit, Menschenrechte und nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung in Afghanistan gewährleistet sind. Darauf zielt das umfangreiche zivile und militärische Engagement der Bundesregierung.
Der Konflikt in Afghanistan kann nur politisch gelöst werden. Deshalb ist die Aufnahme innerafghanischer Friedensverhandlungen kurzfristig das vordringliche Ziel der politischen Aktivitäten der Bundesregierung.
Um die Voraussetzungen für Stabilität und Frieden zu schaffen, ist Afghanistan weiterhin auf internationale Unterstützung angewiesen. Trotz sichtbarer Fortschritte beim Fähigkeitsaufbau der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte ist für eine flächendeckende Verbesserung der Sicherheitslage im Land weiterhin Beratungsleistung notwendig. Darum dient der deutsche militärische Beitrag dazu, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Das Mandat soll bei einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 1300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
Des Weiteren das habe ich eben schon erwähnt beabsichtigt die Bundesregierung, sich weiterhin an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ im Mittelmeer zu beteiligen.
Die Sicherheit von maritimen Versorgungswegen ist von zentraler Bedeutung. Die Operation leistet im Mittelmeerraum einen Beitrag zur Seeraumüberwachung, zum Lagebildaustausch, zum maritimen Kampf gegen den Terrorismus und zur Beschränkung des Waffenschmuggels.
Mit „Sea Guardian“ stärkt das Bündnis die maritime Sicherheit im Mittelmeer zum Nutzen aller Mittelmeeranrainer und -nutzer. „Sea Guardian“ ist der einzige multilaterale Ansatz, der für den gesamten Mittelmeerraum auf der Basis von Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und internationaler multilateraler Verträge diese Aufgaben erfüllt. Das Mandat soll bei einer unveränderten personellen Obergrenze von bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten ebenfalls bis zum 31. März 2021 verlängert werden.
Die Bundesregierung hat heute darüber hinaus den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, dessen Ziel es ist, Rechtsextremismus und Hasskriminalität künftig noch intensiver und effektiver bekämpfen zu können. Dieser Gesetzentwurf dient dazu, ein Maßnahmenpaket umzusetzen, das die Bundesregierung bereits am 30. Oktober 2019 als Reaktion auf die furchtbaren Ereignisse in Halle, aber auch auf die besorgniserregende Entwicklung der Hasskriminalität im Allgemeinen beschlossen hat.
Die Bundesregierung ist weiterhin zutiefst betroffen über diese Vorfälle und daher fest entschlossen, unsere freiheitliche Demokratie und unsere demokratische pluralistische Gesellschaft zu verteidigen. Sie wird deshalb sämtliche rechtsstaatlichen Mittel gegen Hass, Rechtsextremismus und Antisemitismus einsetzen.
Der heute beschlossene Gesetzentwurf sieht hierzu eine ganze Reihe von Maßnahmen vor, von denen ich hier nur einige ganz kurz vorstellen möchte.
Unter anderem sollen Anbieter von großen sozialen Netzwerken künftig verpflichtet werden, strafbare Inhalte, insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen, an eine neu einzurichtende Zentralstelle des Bundeskriminalamtes zu melden, anstatt sie wie bisher nur zu löschen oder zu sperren.
Um Tatverdächtige auch identifizieren und mögliche Beweise sichern zu können, sollen klare Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Telemediendienstanbietern gegenüber Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrbehörden geschaffen werden.
Des Weiteren sollen Hetze und Drohungen im Internet wegen der besonders hohen Reichweite von Beleidigungen im Netz härter und effektiver verfolgt werden können.
Zudem sollen üble Nachrede und Verleumdung gegen Kommunalpolitiker schärfer geahndet werden können; denn sie verdienen als Stütze der Gesellschaft einen ganz besonderen Schutz.
Außerdem sieht das Paket einen effektiveren Schutz von Ärzten und Notfallsanitätern in Notambulanzen vor.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klarstellung, dass antisemitische Beweggründe im Katalog der Strafzumessungsgründe grundsätzlich strafverschärfend zu berücksichtigen sind.
Im Übrigen soll das Melderecht geändert werden, um Personen, die sich aufgrund ihrer beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeit Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sehen, durch Auskunftssperren im Melderegister künftig besser zu schützen.
Dann hat das Kabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente beschlossen. Damit sorgt die Bundesregierung dafür, dass sich die Menschen auf das Kernversprechen des Sozialstaats verlassen können: Wer also jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, der soll im Alter auch etwas davon haben.
Zu den Einzelheiten hat Bundesminister Heil heute bereits unterrichtet. Deshalb hier nur ein paar grundsätzliche Dinge: Von der Grundrente werden rund 1,3 Millionen Menschen profitieren, die in ihrem Arbeitsleben unterdurchschnittliche Verdienste erzielt haben. Dies gilt vor allen Dingen für Frauen bzw. Menschen in Ostdeutschland. Niedrige Renten werden künftig um einen Rentenzuschlag erhöht. Anspruch auf diesen Zuschlag haben alle, die mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt, aber im Durchschnitt wenig verdient haben.
Einkommen wird auf die Grundrente angerechnet, und zwar dann, wenn es den Freibetrag von 1250 Euro für Alleinlebende bzw. 1950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet.
Ob ein Anspruch auf Grundrente besteht, wird automatisch geprüft. Ein Antrag ist dafür nicht erforderlich. Der Einkommensabgleich zwischen der Deutschen Rentenversicherung und der Finanzverwaltung erfolgt ebenfalls automatisch. Der allgemeine Bundeszuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung wird ab dem Jahr 2021 um 1,4 Milliarden Euro erhöht. Damit wird die Grundrente vollständig aus Steuermitteln finanziert. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler werden somit nicht belastet.
Dann ist heute der Entwurf zur Verordnung über den Lärmschutz bei Fernsehübertragungen im Freien während der Fußball-Europameisterschaft 2020 beschlossen worden. Das stand in der Vorhabenliste, die ohne Aussprache vom Kabinett beschlossen worden ist.
Die befristete Regelung soll Ausnahmen für öffentliche Fernsehübertragungen unter freiem Himmel auch bis in die Nachtstunden nach 22 Uhr ermöglichen. Fußballfreunde sollen also auch bis in den späten Abend die Spiele der deutschen Nationalmannschaft oder anderer Teams verfolgen können.
Es besteht ein herausragendes öffentliches Interesse an sportlichen Großveranstaltungen wie eben einer Fußball-Europameisterschaft. Deshalb schafft die Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, die Ruhezeiten am Abend einzuschränken. Die Entscheidungshoheit liegt im Einzelfall bei den zuständigen kommunalen Behörden. Vergleichbare Verordnungen haben sich bereits während vergangenen Fußball-Welt- und -Europameisterschaften bewährt. Die Verordnung soll befristet für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft gelten. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
VORS. WEFERS: Das war es aus dem Kabinett. Vielen Dank, Frau Demmer.
Gibt es Fragen zu den NATO-Missionen und -Mandaten?
FRAGE: Herr Helmbold, ich frage mich, was mit der Idee oder der Forderung der Soldaten nach Selbstverteidigung ist. Ist darüber für das Mandat in irgendeiner Weise diskutiert worden?
Im Anschluss die Frage: Wenn man es sich strategisch anschaut, das Mandat und den Einsatz „Resolute Support“, hat sich der Westen dann möglicherweise bei dem überschätzt, was er zu einem erfolgreichen Prozess des „Nation Building“ beitragen kann?
HELMBOLD: Zunächst zur Frage der Selbstverteidigung: Wir streben es natürlich immer an, den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten in den Einsatzländern zu gewährleisten. Das hat für uns eine ausgesprochen hohe Priorität. Das gilt unabhängig davon, ob wir über ein aktuelles Mandat verhandeln. Das heißt, das Schutzniveau gilt es immer auf höchstem Niveau zu gewährleisten, völlig unabhängig davon, ob wir das Mandat verlängern oder nicht.
Zur Frage nach „Resolute Support“ und nach dem Westen: Ich kann eigentlich nur auf die Anteile eingehen, die wir mit der Bundeswehr verantworten. Hierfür gilt, dass es einige Dinge gibt, die die Bundeswehr im Rahmen des Afghanistan-Einsatzes gemeinsamen mit anderen Ressorts, in einem gemeinsamen Ansatz der Ressorts, erreichen konnte. Beispiele sind insbesondere, dass Afghanistan nicht mehr eine Brutstätte des internationalen Terrors ist. Es gibt aber darüber hinaus noch andere Fortschritte, die zu verzeichnen sind. Beispielsweise hat sich die gesellschaftliche Stellung von Frauen nachhaltig verbessert. Beispielsweise gingen im Jahr 2001 noch weniger als eine Million Kinder zur Schule. Heute sind es acht Millionen Kinder. Davon sind mehr als ein Drittel Mädchen. Die junge Generation heute ist vernetzt und kann sich umfassend über eine Vielzahl von Medien orientieren. Das nur als Beispiele dafür, was sich dort gesellschaftlich verändert hat.
Gleichwohl müssen wir natürlich sagen, dass die Sicherheitslage in Afghanistan weiterhin angespannt ist und dass wir immer noch ein Gewaltniveau haben, das relativ hoch ist. Das zeigt, dass die internationale militärische Beratungsleistung unverändert notwendig ist. Vor diesem Hintergrund muss man auch die aktuellen Mandatsdiskussionen sehen. Wir sehen auch unverändert eine personelle Obergrenze von 1300 Soldatinnen und Soldaten vor. Mit dem vorgelegten Mandatsentwurf können wir aber auch flexibel reagieren, wenn sich Lageveränderungen einstellen sollten.
ZUSATZFRAGE: Ich habe noch einen Zusatz zur ersten Frage. Ich bezog mich auf den Besuch der Ministerin in Afghanistan im Spätherbst, als sie die Idee der Soldaten aufgenommen hatte, zum Beispiel auch bewaffnete Drohnen ins Kalkül zu ziehen. Die Ministerin hat sich dann so geäußert, dass sie sich dafür einsetzen wolle, das in die Diskussion zu bringen. In welcher Form ist das inzwischen passiert?
HELMBOLD: Der Prozess ist eingeleitet mit Blick auf die Frage der Bewaffnungsfähigkeit von Drohnen und der Frage, inwiefern so etwas gegebenenfalls auch zum Schutz beitragen kann. Die Ministerin hat sich dazu eingelassen. Dieser Prozess wird weiter von uns verfolgt.
Die Mandatsdiskussion muss man als unabhängig davon sehen. Die Mandatsverlängerung hängt damit zusammen, dass das Mandat abgelaufen ist, wir aber weiter unverändert sagen, dass es erforderlich ist, die afghanische Regierung zu unterstützen und auch die Sicherheitskräfte entsprechend auszubilden und zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Mandatsdiskussion vorangetrieben.
Das andere, mit Blick auf den Schutz, ist Teil einer zusätzlichen Diskussion, die bei uns laufend erfolgt. Es geht stets darum, den Schutz bestmöglich zu gewährleisten. Wenn neue Impulse kommen, wie den eben angesprochenen, dann wird er in die laufende Diskussion mit eingebaut, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die wir haben, um den Soldaten den bestmöglichen Schutz vor Ort angedeihen zu lassen.
FRAGE JESSEN: Diese Kriegsbeteiligung deutscher Soldaten dauert jetzt, glaube ich, 18 Jahre lang. Ich weiß nicht, ob es der längste deutsche Kriegseinsatz seit dem Dreißigjährigen Krieg ist. Wie auch immer: Worin besteht eigentlich die Hoffnung oder wie ist sie begründet, dass das Mandat zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden kann? Es finden parallel außerhalb des NATO-Einsatzes eigene Aktionen der USA statt. Die USA haben im vergangenen Jahr 7400 Bomben über Afghanistan abgeworfen. Das ist 50 Prozent mehr als zu Beginn der Bombardierung durch Obama. Das schafft doch auch Verhältnisse, in denen friedliche Lösungen und Prozesse eigentlich erschwert werden. In welcher Relation sehen Sie die Möglichkeiten und den Sinn des Einsatzes? Wird er durch diese anderen Aktionen nicht massiv konterkariert?
HELMBOLD: Ich möchte dazu erst einmal sagen, dass wir mit den amerikanischen Verbündeten natürlich in einem intensiven Austausch stehen, dass wir unsere Position dort intensiv einbringen und gleichzeitig, dass wir es gemeinsam begonnen haben, wobei wiederholt darauf hingewiesen wurde, dass wir auch gemeinsam wieder aus Afghanistan herausgehen würden.
Insgesamt müssen wir sagen, dass wir durchaus Fortschritte beim deutschen Fähigkeitsaufbau in Afghanistan sehen. Das bedeutet, viele der Maßnahmen, die wir dort zur Ausbildung von afghanischen Sicherheitskräften unternehmen, kommen dort auch an. Wir sehen ein positives Feedback. Wir sehen auch, dass eine Lernkurve vorhanden ist, die zum Teil natürlich auch mit Rückschlägen verbunden ist. Wir sehen aber regelmäßig, dass wir diesen Fähigkeitsaufbau tatsächlich zum Erfolg führen können. Das ist unser Beitrag dazu, die bestmögliche Unterstützung für Afghanistan zu leisten und tatsächlich die Voraussetzungen dafür zu schaffen, die viel breiter als der militärische Anteil angelegt sind und die wir in einem vernetzten Ansatz sehen müssen. Ein Anteil davon ist eben, dass wir es zum Aufbau von Sicherheitskräften in Afghanistan zur Verfügung stellen. Das tun wir mit dem deutschen Beitrag. Wir sind gewillt, das fortzusetzen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Sie haben jetzt nicht auf den zweiten Teil der Frage geantwortet. Die amerikanische Strategie hat, glaube ich, noch gar kein Exit-Szenario oder noch gar keinen Exit-Zeitpunkt definiert. Hilft sie bei der Verwirklichung des Ansatzes, den Sie skizziert haben, oder bedeutet mehr Bombardement nicht eigentlich mehr Schüren von Feindschaft und Konfliktherden? Also kann man ein Land in den Frieden bomben?
HELMBOLD: Das ist eine Frage, die man mit Sicherheit im Einzelfall betrachten muss und auf die es keine pauschalen Antworten gibt. Zur amerikanischen Strategie selbst, zur nationalen Strategie, kann ich mich hier nicht äußern.
ADEBAHR: Ich würde mich auch dagegen verwahren, die Erfolge und das Geleistete in Afghanistan unter den Scheffel zu stellen oder kleinzureden. Dass die Situation schwierig ist, dass es lange dauert, dass man strategische Geduld braucht, das ist, glaube ich, uns allen klar. Das sehen wir immer und immer wieder. Man kann sich auch immer fragen, ob es eine Alternative wäre, Afghanistan ohne weitere Unterstützung zu lassen. Das ist für uns wichtig, dass wir alle gemeinsam in dieser Mission sind und damit auch die Voraussetzung für Wiederaufbau schaffen.
Zur Frage, wie es einen grundsätzlichen Frieden in Afghanistan geben kann, haben wir gerade, im Moment, auch wieder politische Gespräche zwischen den USA und den Taliban, die wir grundsätzlich begrüßen und bei denen auch eine Phase der Gewaltreduktion anstehen soll. Wir haben auch gestern die Verkündung eines Wahlergebnisses. Der eine erkennt das Ergebnis nicht an. Ghani ist nach der Auszählung als Sieger hervorgegangen. Das wissen wir, glaube ich, alle, dass es schwierig ist und dass es genau deshalb weiterer Anstrengungen bedarf, um das Land auf den Weg in eine demokratische, friedliche und für die Menschen sichere Zukunft nicht allein zu lassen.
Gerade jetzt laufen auch politische Gespräche zur innerafghanischen Einigung und zu einem Dialog, die dem Land vielleicht nachhaltige Sicherheit und Frieden im Inneren bringen können.
FRAGE JUNG: Wer über Erfolge reden will, der muss auch über Misserfolge reden. Das müssen wir hier ansprechen. Darum wäre es schön, wenn Sie auch das thematisieren und darüber sprechen würden.
Herr Helmbold, wie viele deutsche Ausbilder sind aktuell in Afghanistan aktiv? Wie viele deutsche Ausbilder bilden gerade afghanische Soldaten aus und wie viele afghanische Soldaten wurden in den letzten zwölf Monaten ausgebildet?
HELMBOLD: Ich kann ihnen sagen, dass wir im Moment knapp 1200 Soldatinnen und Soldaten in Afghanistan haben. Wie es sich exakt im Moment aufgeschlüsselt, dazu habe ich im Moment hier keine Daten parat.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie es nachreichen, wie viele dort aktuell ausbilden, und können Sie uns sagen, wie viele in den letzten zwölf Monaten ausgebildet wurden?
Die andere Lernfrage: Was kostet dieser Einsatz? Was kostet ein Jahr lang Bundeswehr-Krieg in Afghanistan?
HELMBOLD: Wenn wir dazu Daten haben, dann kann ich sie nachreichen.
Die Kosten: Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für dieses eine Jahr, das wir jetzt anstreben, würden sich insgesamt auf rund 427,5 Millionen Euro belaufen.
VORS. WEFERS: Wir wechseln das Thema. Ich habe aus dem Kabinett noch das Gesetz zum Rechtsextremismus. Gibt es dazu Fragen?
FRAGE JORDANS: Ich habe ein paar Fragen an das Justizministerium.
Erstens. Es heißt im Gesetzentwurf unter anderem, dass antisemitische Motive des Täters bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen sind. Was heißt das konkret, dass man die Maximalstrafe anstrebt oder zehn Prozent mehr? Wie ist das?
Zweitens. Derzeit kann jemand, der wegen Raub verurteilt wird, vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden, jemand, der wegen Volksverhetzung verurteilt wird, nicht, weil das Mindestmaß zu niedrig ist. Wird das durch diese neue Maßnahme gegen den Rechtsextremismus irgendwie geändert, durch die Novelle?
Drittens. Es hieß von Ihrem Ministerium zu öffentlich befürwortenden Äußerungen wie jemand gehöre an die Wand gestellt, das sei ein Beispiel für künftige Strafbarkeit. Was heißt öffentliche Befürwortung? Reicht ein Like auf Facebook aus?
DR. KRÜGER: Ich fange einmal mit den antisemitischen Motiven an. Es ist ein umfangreiches Gesetzespaket. Das betrifft § 46 Strafgesetzbuch. In Abs. 2 wird klargestellt, antisemitische Motive sollen ausdrücklich strafverschärfend sein. Im Gesetzestext wird verankert, dass antisemitische Motive ausdrücklich berücksichtigt werden sollen, wenn es um die Frage der Strafzumessung in einem konkreten Strafverfahren durch ein Gericht geht. Beantwortet das die Frage?
ZUSATZFRAGE JORDANS: Es gibt aber keine Vorgabe, dass es über das normale Strafmaß hinausgeht?
DR. KRÜGER: Im Rahmen dessen, was § 46 jetzt schon hergibt. Bisher steht das Wort „antisemitisch“ darin nicht explizit. Das wird jetzt aber ganz explizit in den Gesetzeswortlaut aufgenommen, um es auch absolut klarzustellen, dass antisemitische Motive auch umfasst und strafverschärfend zu berücksichtigen sind.
Zur zweiten Frage: Zum passiven Wahlrecht würde ich nach meiner Kenntnis sagen, dass die Regelung in diesem Gesetzentwurf darauf keine Auswirkungen haben dürften. Möglicherweise korrigieren mich meine Kollegen gleich. Dann würde ich das nachtragen.
Zum letzten Punkt, zu § 241 und zur Frage, was mit dem Wort „öffentlich“ gemeint ist:. Das Wort „öffentlich“ ist nicht nur in den Bedrohungstatbestand, sondern auch in weitere Straftatbestände explizit aufgenommen worden, zum Beispiel auch für die Beleidigung, sodass eine öffentliche Äußerung das kann beispielsweise eine im Internet getätigte Äußerung sein künftig auch strafverschärfend sein kann, also ein höheres Strafmaß angesetzt wird, wenn eine Äußerung öffentlich getätigt wurde.
ZUSATZFRAGE JORDANS: Es ist nicht ganz klar, was eine öffentliche Äußerung ist. Viele Leute klicken sehr schnell auf „retweet“, „like“ oder auf etwas Ähnliches. Ist das für sich genommen schon eine öffentliche Äußerung, wenn man unter solch einen Post ein Herzchen setzt?
DR. KRÜGER: Konkrete Fragestellungen sind für uns hier natürlich immer schwierig einzuschätzen, weil wir keine Würdigung von konkreten rechtlichen Fragen vornehmen. Ich schaue einmal, ob wir dazu etwas nachliefern können. Generell ist natürlich erst einmal jede Äußerung umfasst, die im öffentlichen Raum getätigt wird.
FRAGE JESSEN: Zwei Fragen. Erstens. Sie haben erwähnt, dass antisemitische Äußerungen explizit aufgenommen werden. Wie verhält es sich mit antimuslimischen Äußerungen? Gerade in der rechtsextremen Szene herrsch eine starke Islamphobie und es gibt entsprechende Äußerungen. Wird das auch explizit mit aufgenommen und, wenn nein, warum nicht?
Zweitens. Wenn jetzt an das BKA Verstöße gemeldet werden, was bedeutet das für das Löschen von Postings in sozialen Netzwerken? Findet das dann sozusagen auch weiterhin automatisch statt oder sind dann allein Facebook oder Twitter sozusagen die Richter über das, was gelöscht werden muss? Oder wird durch die Meldung an das BKA ein zusätzliches Instrument geschaffen?
DR. KRÜGER: Ich fange einmal mit dem antimuslimischen Argument an. Im Moment ist in § 46 Abs. 2, meine ich ich habe ihn gerade nicht zur Hand , die Rede von Menschen verachtenden Merkmalen. Insofern sind auch diese davon umfasst. Man hat sich aber vor dem Hintergrund zunehmenden Antisemitismus dazu entschlossen, diese ganz konkret zu benennen und auch klarzustellen, dass sie natürlich unter den Anwendungsbereich des § 46 fallen. – Das dazu.
Zur Einführung der Meldepflicht: Das ist ein Instrument, das einfach gesprochen zu dem hinzukommt, was ohnehin schon die Pflicht der Netzwerkbetreiber ist. Das heißt, wenn ein Netzwerkbetreiber durch eine Beschwerde Kenntnis von einem mutmaßlich strafbaren Post im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes erlangt, dann hat er diesen Post zu löschen oder zu sperren.
Zusätzlich wird, wenn dieses Gesetz mit der von uns vorgeschlagenen Regelung in Kraft treten wird, der Netzwerkbetreiber bestimmte Posts, also nicht alle, die nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu löschen sind, sondern nur bestimmte das sind solche, die schwere Straftaten wie beispielsweise Morddrohungen und Volksverhetzungen betreffen , künftig an das Bundeskriminalamt zu melden haben.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Da Sie die explizite Aufnahme antisemitischer Äußerungen mit deren Zunahme begründen, würde es für mich bedeuten, wenn es eine vergleichbare Zunahme von antimuslimischen Äußerungen gäbe, dann müsste man eigentlich auch diese Zielgruppe explizit mit aufnehmen, oder?
DR. KRÜGER: Darüber wäre dann zu entscheiden. Wir haben gesehen, dass antisemitische Vorfälle, seien es Äußerungen oder auch Hass und insbesondere Gewalt gegen diese Personengruppe, zunehmen. Wir sind uns alle darin einig das haben Sie von der Bundesregierung schon häufig gehört , dass mit Blick auf den Antisemitismus eine besondere Verantwortung besteht, genau hinzuschauen und das auch ganz deutlich in unseren Gesetzen klarzumachen.
FRAGE JUNG: Es gibt also aus Ihrer Sicht keine besondere Verantwortung für den Schutz anderer Minderheiten wie Sinti und Roma und Muslima?
Herr Alter, es ist davon auszugehen, dass zigtausende Postings beim BKA ankommen. Wie viele Leute werden sich dort kümmern und in welcher Art und Weise?
DR. KRÜGER: Zu Ihrer ersten Frage: Sehen Sie es mir nach, aber ich werde hier keine Bewertung vornehmen. Ich erläutere gern das, was der Gesetzentwurf vorsieht. Dabei sind antisemitische Motive künftig eben strafverschärfend zu berücksichtigen. Das Wort „menschenverachtend“ umfasst ja alle Gruppen. Insofern sind diese auch schon geschützt.
ALTER: Zu Ihrer zweiten Frage: Das Bundeskriminalamt ist die Zentralstelle für die Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland. Das heißt, es gibt eine lange Jahre erprobte Routine, wie das Bundeskriminalamt sozusagen als Zentralstelle auch im Zusammenwirken mit den Landespolizeien und den Landeskriminalämtern agiert.
Klar ist, dass das Bundeskriminalamt sich personell in diesem Bereich verstärken muss, weil eine Organisationseinheit geschaffen wird, die es bisher noch nicht gibt. Dazu hat das Bundeskriminalamt zusätzliche Stellen bekommen. Jetzt wird es darum gehen, das organisatorisch so umzusetzen, dass diese Aufgabe angemessen und mit der notwendigen Wirksamkeit wahrgenommen werden kann. Dieser Prozess findet statt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was ist der Plan? Was wäre angemessen, wie viele Leute sich dort um diese zigtausend Sachen kümmern?
ALTER: Das ist von meiner Stelle wirklich nicht zu bewerten, weil es dafür Organisationsuntersuchungen gibt. Es gibt Spezialisten, die genau ausrechnen können, für welches Aufgabenvolumen braucht man wie viel Personal. Man muss sich auch die Prozesse anschauen, die zu leisten sind, und die Frage beantworten, wie viel man davon digitalisieren kann. Das kann man wirklich nicht seriös pauschal beantworten. Dieser Prozess findet aber bereits statt. Das Bundeskriminalamt ist sich darüber im Klaren, dass diese Aufgabe auf diese Behörde zukommt und wird sich darauf einstellen.
VORS. WEFERS: Wir sind immer noch beim Thema Kabinett. Gibt es zum Thema Grundrente Fragen?
FRAGE JUNG: Eine Frage an das Finanzministerium. Die Finanzierung ist ja nicht so richtig klar. Es heißt, ganz allgemein aus Steuermitteln. Wann wird denn klar sein, wie genau: Finanztransaktionssteuer oder welcher Weg auch immer?
KOLBERG: Wenn ich Ihnen widersprechen darf: Die Vorschläge zur Finanzierung sind klar und auch bekannt. Es ist vorgesehen, dass die Grundrente durch die Finanztransaktionssteuer finanziert wird. Auf EU-Ebene arbeiten wir genau daran, dass die Finanztransaktionssteuer kommt.
FRAGE JUNG: Es kann ja sein, dass sie nicht kommt, Herr Kolberg. Und dann?
KOLBERG: Zu spekulativen Fragen äußern wir uns ja nicht. Aber ich kann Ihnen sagen, dass wir sehr zuversichtlich sind, dass sie kommt, und daran arbeiten wir gerade.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber Sie müssen ja einen Plan B haben, falls sie doch nicht kommt.
KOLBERG: Wir ziehen es vor, an einem Plan A zu arbeiten, an der Einführung der Finanztransaktionssteuer.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ohne Plan B?
KOLBERG: Wir arbeiten an Plan A, weil wir sehr zuversichtlich sind, dass die Finanztransaktionssteuer kommt.
FRAGE JORDANS: Herr Kolberg, liegt Ihre Zuversicht daran, dass Großbritannien jetzt nicht mehr in der EU ist und deshalb ein großer Finanzplatz, der früher in der EU war und dagegen gestrebt hätte, vielleicht jetzt nichts mehr zu sagen hat?
KOLBERG: Die Briten haben ja schon eine Finanztransaktionssteuer und nehmen damit jedes Jahr 3,5 Milliarden Euro ein, so wie viele andere Staaten. Frankreich hat eine Finanztransaktionssteuer. Italien hat eine Finanztransaktionssteuer. Spanien hat gerade verkündet, eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Von daher sehen Sie meine Zuversicht, dass eine Finanztransaktionssteuer auch in Deutschland kommt, als begründet an.
FRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Meine Frage geht an Herrn Fichtner und auch an Herrn Alter. Herr Fichtner, diese neuen strengeren Düngeregeln sollten ja eigentlich heute durchs Bundeskabinett, damit sie noch rechtzeitig in den Bundesrat können und Deutschland möglicherweise nicht 860 000 Euro Strafe pro Tag zahlen muss. Wann wird denn, wenn das heute nicht im Kabinett war, diese Verordnung auf den Weg an die Länder gehen?
Herr Alter, es heißt auch, dass es Ihrem Ministerium, das ja jetzt nicht naturgemäß so viel mit den Düngeregeln zu tun hat, beziehungsweise Ihrem Minister nicht so recht war, dass dieses Thema heute im Kabinett abgesegnet werden soll. Könnten Sie einmal sagen, was da inhaltliche Einwände des Innenministers sind?
FICHTNER: Für die Düngeverordnung ist ja das Bundeslandwirtschaftsministerium federführend zuständig. Deswegen würde ich jetzt Frau Lenz das erste Wort überlassen und ergänze dann gern.
LENZ: Die Verordnungsermächtigung im Düngegesetz sieht vor, dass das BMEL mit Zustimmung des BMU den Verordnungsentwurf dem Bundeskanzleramt zuleiten und dann zur Beschlussfassung dem Bundesrat vorlegen kann.
Im Moment, Stand jetzt, sind wir weiterhin im Austausch mit der EU-Kommission. Es gibt noch letzte Details zu klären. Wir gehen aber davon aus, dass diese schnellstmöglich ausgeräumt werden können und dann das Bundeskanzleramt fristgerecht den Ländern den Verordnungsentwurf übermitteln kann.
Weiterhin ist vorgesehen, dass sich der Bundesrat am 3. April damit befasst. Unser Ziel das hatten wir auch an dieser Stelle schon mehrfach betont ist weiterhin, dass die geänderte Düngeverordnung im April in Kraft treten kann.
FICHTNER: Unsere Rolle im Umweltministerium ist ja der Schutz der Gewässer. Deswegen sind wir auch diejenigen, die dann die Kommunikation mit der EU-Kommission übernehmen. Wie Sie wissen, droht hier ein Zweitverfahren mit hohen Zwangsgeldern, wenn die EU-Kommission sich zur Klageerhebung entscheiden sollte. Deswegen ist für uns die oberste Priorität, dass die EU-Kommission mit dem, was wir vorlegen, so zufrieden ist, dass sie sehen, dass Deutschland am Ende genauso viel für den Gewässerschutz tut wie die anderen EU-Mitgliedstaaten auch. Deswegen sind wir auch in sehr engem Kontakt mit der EU-Kommission. Das dauert an. Unser Ziel ist, dass am Ende eine Fassung an den Bundesrat geht, die so gut ist, dass die EU-Kommission keine Klage erhebt.
ALTER: Das Thema war heute nicht im Kabinett. Wir sind der Auffassung, dass es sich dabei um eine Ministerverordnung handelt, bei der die Beteiligung des Kabinetts nicht zwingend notwendig ist. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Das BMEL wird die Verordnung dem Bundesrat zuleiten.
ZUSATZFRAGE DR. VON MALLINCKRODT: Herr Alter, meine Frage war ja nach den Einwänden. Offenbar muss es so gewesen sein, dass das Innenministerium durchaus Interesse angemeldet hat, dass Herr Seehofer explizit nicht seine Zustimmung zu dieser Verordnung gibt. Was sind denn seine Einwände?
ALTER: Ich habe versucht, das mit meiner Antwort eben deutlich zu machen. Zunächst einmal sind wir im Rahmen der Ressortabstimmung beteiligt gewesen. Deswegen haben wir natürlich auch das Recht und die Pflicht, uns dazu zu äußern. Der Bundesinnenminister vertritt, wie ich gerade sagte, die Auffassung, dass eine Kabinettsbefassung bei dieser Ministerverordnung nicht notwendig ist.
FRAGE LINK: Noch einmal eine Nachfrage: Aber es ist ja an die Medien kommuniziert worden, dass diese Düngeverordnung über Wochen im Kabinett ist. Deswegen leuchtet mir das nicht so ganz ein, Herr Alter.
Die zweite Frage ist: Welche Punkte sind denn noch mit der EU-Kommission strittig? Denn es wurde doch auch kommuniziert, dass sich Frau Schulze und Frau Klöckner geeinigt hätten und bei den Gesprächen mit der EU-Kommission Konsens hergestellt hätten.
FICHTNER: Was die Gespräche mit der EU-Kommission angeht, so ist das ein laufender Prozess. Man hat sich immer wieder auf Verfahrensschritte geeinigt. Jetzt sind wir so in Kontakt, dass wir Vorschläge nach Brüssel schicken und dann Rückmeldungen bekommen, ob das so in Ordnung ist. Dann gibt es manchmal auch Wünsche, wie es weitergehen könnte. Aber das ist halt ein sehr vertraulicher Prozess. Deswegen werde ich jetzt auch nicht berichten, welche Punkte das genau sind.
ZUSATZFRAGE LINK: Entschuldigung, an Herrn Alter noch die Frage, warum es wochenlang darauf stand und wir ja auch in den Terminlisten hatten, dass es heute im Kabinett ist?
ALTER: Es ist ja üblicherweise so, dass das federführende Ressort für die Planung des Gesetzgebungsprozesses zuständig ist und entsprechende Terminplanungen vornimmt. Das machen wir auch bei den Gesetzen, für die wir federführend zuständig sind. Aber ich kann nur noch einmal wiederholen, was der aktuelle Stand der Dinge ist.
FRAGE: Herr Alter, ich verstehe tatsächlich Ihre Argumentation noch nicht, weshalb Sie inhaltlich sagen, dass es nicht ins Kabinett muss. Mir reicht tatsächlich die Aussage: Es ist eine Ministerverordnung; das reicht nicht aus. Es muss ja irgendwelche inhaltlichen Begründungen dafür geben.
Dann hätte ich gern noch von Frau Lenz gewusst. Gab es denn Störfeuer aus dem Bundesinnenministerium? Es stellt sich jetzt nach außen hin etwas danach dar.
ALTER: Zunächst einmal ist es ja so, dass wir uns ganz grundsätzlich nicht im Detail über die inhaltliche Auseinandersetzung während eines Ressortabstimmungsprozesses äußern. Das will ich auch in diesem Fall so beibehalten.
Zum Verfahren ist, glaube ich, deutlich geworden, dass wir, das Bundesinnenministerium, der Auffassung sind, dass keine Kabinettsbefassung erforderlich ist. Deswegen war es heute nicht im Kabinett, weil zumindest dieser Punkt nicht verständigt werden konnte.
ZUSATZFRAGE: Ich will nur wissen: Warum nicht?
ALTER: Dazu habe ich den ersten Teil meiner Antwort gegeben. Ich will jetzt nicht etwaige bestehende Meinungsunterschiede öffentlich ausbreiten.
FRAGE WIESCHEMEYER: Frau Lenz, wenn die Knackpunkte noch ein vertraulicher Prozess sind, können Sie sagen, wie groß das Zeitfenster sein soll, in dem sich der Bundesrat mit diesem Thema befassen kann? Wie viel Zeit haben die Länder, um sich dort einzubringen?
LENZ: Ich möchte unterstreichen, was Herr Alter auch gesagt hat. Wie gesagt, es handelt sich um eine Ministerverordnung. Ich sagte, es gibt eine Verordnungsermächtigung im Düngegesetz. Da ist das Bundeslandwirtschaftsministerium in Abstimmung mit dem Umweltministerium, das die Verordnung dem Bundeskanzleramt zuleiten kann. So wird jetzt auch verfahren werden.
Sie fragten nach dem Zeitkorridor. Das wird jetzt zeitnah geschehen. Der Bundesrat hat dann sechs Wochen Zeit, sich damit zu befassen. Wie gesagt: Die Beschlussfassung zur Abstimmung ist am 3. April vorgesehen. Wir sind auch zuversichtlich, dass das möglich ist, damit die geänderte Düngeverordnung im April in Kraft treten kann.
Auch da möchte ich unterstreichen, was der Kollege vom BMU sagte. Unser Ziel ist es zu verhindern, dass es ein Zweitverfahren gibt. Es drohen nicht nur hohe Strafen, sondern es droht auch, dass die Landwirte dann von Brüssel Vorgaben bekommen, ohne dass Deutschland ein Mitspracherecht hat. Das wollen wir natürlich vermeiden. Das wäre nicht im Sinne der Landwirtschaft.
FRAGE JUNG: Herr Fichtner und Frau Lenz, Sie waren also bisher der Meinung, dass es einen Kabinettsbeschluss braucht, aber sind jetzt davon überzeugt worden, dass es keinen braucht? Habe ich das richtig verstanden? Oder sind Sie immer noch der Meinung, dass es einen Kabinettsbeschluss braucht?
LENZ: Es handelt sich um eine Ministerverordnung. Es braucht keinen Kabinettsbeschluss. Es wäre, so wie ich das sehe, aber auch nicht verboten gewesen. Aber es braucht keinen Kabinettsbeschluss. Das Düngegesetz ermöglicht das Verfahren, wie ich es gerade dargelegt habe.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das hatte ich verstanden. Ich wollte nur wissen: Bisher, also in den Tagen zuvor, wollten Sie ja einen Kabinettsbeschluss machen.
Aber ich habe noch eine Lernfrage: Letztes Jahr kursierten Informationen, dass die Landwirte in Gebieten, die besonders mit Nitrat belastet sind, 20 Prozent weniger düngen können und eine Obergrenze bekommen, was sie pro Hektar ausstoßen dürfen. Damals, also im letzten Jahr, hieß es noch, das gelte nicht pro Betrieb, sondern pro Fläche. Gestern habe ich gelesen, dass das pro Fläche gelten soll. Könnten Sie uns kurz aufklären, was jetzt richtig ist?
LENZ: Das ist korrekt, dass es natürlich um eine Minderdüngung geht. Das Ziel ist, das Grundwasser vor zu viel Nitrateintrag zu schützen. Es soll um 20 Prozent im Betriebsdurchschnitt in roten Gebieten abgesenkt werden. Das ist auch wichtig: Es handelt sich also um rote Gebiete, also um Gebiete, in denen das Grundwasser besonders mit Nitrat belastet ist.
In dem Zusammenhang hatten wir an dieser Stelle schon mehrfach berichtet, dass das Messstellennetz vereinheitlicht und transparenter gestaltet werden soll. Auch das gehen wir jetzt mit der geänderten Düngeverordnung an.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wenn Sie das jetzt aber pro Betrieb machen, dann heißt das ja, dass bei einem Acker weniger gemacht werden kann und dafür kann der Betrieb auf anderen mehr ausstoßen. Warum haben Sie das nicht pro Fläche gemacht? Das würde doch viel mehr Sinn machen.
LENZ: Ich werde mir das gern noch einmal ganz genau ansehen. Aber wir dürfen ja auch nicht vergessen, dass die Düngung einen Sinn hat. Es geht darum, dass die Pflanzen gut ernährt werden, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt. Aber ich sehe mir diesen Aspekt gern noch einmal genau an und melde das nach.
FRAGE LINK: Noch eine kurze Nachfrage zum Zeitplan: Es heißt ja, dass der Bundesrat sechs Wochen Zeit haben muss. Sechs Wochen, das ist der 1. April. Am 3. April soll es durch den Bundesrat. Das heißt, Sie haben jetzt noch genau zwei Tage Zeit, um mit der EU-Kommission die ganzen strittigen Fragen zu klären, die Sie vor uns geheim halten, aber die es anscheinend gibt. In zwei Tagen sollen sie geklärt sein? Das heißt, übermorgen muss das an den Bundesrat und damit an die Bundesländer verschickt werden. Richtig?
FICHTNER: Wir fangen ja nicht erst heute damit an, sondern wir arbeiten schon seit geraumer Zeit daran. Wenn es im Bundesrat keine Fristverkürzung gibt, wenn es also nach den normalen Fristen des Bundesrates geht, ist Ihre Rechnung so korrekt.
LENZ: Ich möchte das gern ergänzen. Wir arbeiten seit geraumer Zeit daran, wie es der Kollege eben schon sagte. Seit Monaten sind wir in intensiven Gesprächen.
Es geht jetzt wirklich um Details. Sie sagten gerade, es gehe wohl noch um einige strittige Punkte. Das ist nicht der Fall. Es geht wirklich um Details. Deswegen sagte ich ja auch: Wir gehen davon aus, dass jetzt alles fristgerecht dem Bundesrat zugeleitet werden kann.
FRAGE WIESCHEMEYER: Können Sie das Thema Details vielleicht noch ein bisschen quantifizieren? Können Sie sagen, wie viel Prozent der Düngeverordnung jetzt noch strittig sind?
LENZ: Es geht wirklich um Details. Aber das möchte ich nicht quantifizieren. Zu den Details sagte ja auch der Kollege vom BMU: Wir werden jetzt nicht aus den Diskussionen oder Gesprächen mit der EU-Kommission berichten. Da bitte ich einfach um Verständnis. Es geht ja gerade um sehr viel.
VORS. WEFERS: Es sieht so aus, als ob wir das Thema abschließen könnten.
Dann habe ich Frau Dr. Krüger, die etwas zum Thema Gewaltextremismus nachliefern kann.
DR. KRÜGER: Ich kann vielleicht noch meine Ausführungen von vorhin ergänzen, insbesondere zu Ihren Fragen ich fange einmal von hinten an zu dem Straftatbestand der Bedrohung und den Fragen, was öffentlich gemeint ist und wie es mit den Likes aussieht.
Öffentlich heißt in dem Fall die Verbreitung über einen geschlossenen kleinen Personenkreis hinaus. Das ist bei sozialen Netzwerken ja meist gegeben, außer bei ganz kleinen geschlossenen Gruppen oder vielleicht bei privaten Profilen. Aber Tweets sind in aller Regel öffentlich.
Bei den Likes sieht es so aus: Ein Like kann für sich genommen keine Beleidigung sein. Wer aber zum Beispiel Morddrohungen teilt und damit die Drohung gegen eine Person anheizt, kann wegen Billigung von Straftaten verfolgt werden. Diese massive Hetze hat man etwa vor dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke gesehen.
Dann die Ergänzung zum § 241 StGB, noch einmal kurz zum Ausschluss vom Wahlrecht: Es ist so, wie ich es vorhin sagte. Der Gesetzentwurf sieht dazu jetzt keine Änderungen vor.
Zuletzt zurück zu den antisemitischen Motiven: Diese, um es einmal klarzustellen, wirken sich strafschärfend im Rahmen des Strafrahmens aus, der für das jeweilige Delikt vorgesehen ist. Das unterliegt, wie ich vorhin schon gesagt habe, der richterlichen Würdigung und der Schuld des Täters.
Noch einmal kurz zu den antisemitischen Motiven: Der Hintergrund ist, dass wir seit 2013 einen Anstieg der antisemitischen Taten von 40 Prozent sehen. Das ist wirklich ein enormer Zuwachs. Das ist eine Reaktion darauf. Andere gruppenbezogene Menschenverachtung wie antiziganistische, frauenfeindliche, homophobe Taten usw. bilden sich in diesem Begriff „menschenverachtend“ ab. Ich habe ja vorhin auch schon darauf hingewiesen.
FRAGE: Die Frage geht an das BMI. Die Zahl der gescheiterten Abschiebungen ist ja im vergangenen Jahr, wenn man die Zahlen mit 2018 vergleicht, gestiegen. Zugleich ist die Zahl der vollzogenen Abschiebungen gesunken. Wie erklärt sich das das BMI, zumal ja im August das Geordnete-Rückkehr-Gesetz in Kraft getreten ist?
ALTER: Zunächst einmal ist es richtig: Wir haben im August des vergangenen Jahres das Geordnete-Rückkehr-Gesetz auf den Weg gebracht. Es ist am 21. August 2019 in Kraft getreten. Damit wurde für die Bundesländer unter anderem die Möglichkeit geschaffen, vorübergehend auch Sicherungshaft in anderen als reinen Abschiebehafteinrichtungen durchzuführen. Wir wissen aus der Praxis, dass das Untertauchen am Tag der Abschiebung eine der größten Schwierigkeiten ist, weswegen auch Abschiebungen, die ursprünglich geplant waren, kurzfristig scheitern.
Im Moment ist es so, dass die Anzahl der Abschiebehaftplätze durchaus gesteigert werden konnte, allerdings nicht in dem Maße, wie wir uns das bisher vorgestellt haben. Es finden aber in den Ländern zahlreiche Infrastrukturmaßnahmen statt, die dazu führen werden, dass wir perspektivisch eine höhere Anzahl an Haftplätzen haben werden. Das erklärt auch ein bisschen den Anstieg bei den gescheiterten Abschiebungen. Es ist ein Hauptproblem. Im Grunde genommen müsste man sagen, es ist eigentlich eine stabile statistische Entwicklung.
Bei den Abschiebungszahlen würde ich Ihren Blick zunächst ganz gern auf das Gesamtausreisegeschehen lenken. Wir haben also einerseits die Abschiebungszahlen, andererseits auch die Zahlen der freiwilligen Ausreise, sowohl durch den Bund als auch durch die Länder gefördert. Wir liegen im vergangenen Jahr bei etwa 47 000 Menschen, die das Land auf diesem Wege verlassen haben. Das ist, wenn man die Gesamtzahl betrachtet, ein leichter Rückgang. Man muss aber auch berücksichtigen, dass wir die Gesamtzahlen mit den Vorjahren vergleichen, in denen beispielsweise viele Menschen aus den Westbalkanstaaten freiwillig ausgereist sind und die einen großen Anteil am Gesamtgeschehen ausgemacht haben. Diese Menschen sind vielfach schon weg. Wir haben es jetzt mit Abschiebungen und Ausreisen in Länder zu tun, bei denen wir bislang sehr große Schwierigkeiten hatten, wo wir aber durchaus feststellen können, dass deutliche Zuwachsraten beim Ausreisegeschehen zu verzeichnen sind. Insofern ist es etwas paradox, wenn ich sage, dass diese leicht zurückgegangene Gesamtzahl im Kern, wenn man sie im Detail betrachtet, eigentlich ein Erfolg ist, weil in bestimmten Bereichen, in denen Abschiebungen sehr schwierig sind, eben deutliche Steigerungsraten festzustellen sind.
ZUSATZFRAGE: Als Zusatz würde ich jetzt gern noch etwas zu dem neuen Status „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ wissen. Wie sieht es denn da mit der Umsetzung aus? Wie ist der Stand der Dinge?
ALTER: Der Stand der Dinge ist, dass diese Duldung mit ungeklärter Identität seit August 2019 existiert und sie in diesen Fallkonstellationen auch erteilt wird. Im Moment können wir allerdings noch keine statistischen Angaben dazu machen, weil es dazu eines zusätzlichen Speichersachverhaltes im Ausländerzentralregister bedarf, und dieser Speichersachverhalt wird erst mit der Änderung der Aufenthaltsverordnung und mit der Änderung der Beschäftigungsverordnung geschaffen. Insofern können wir, Stand heute, dazu noch keine statistischen Angaben machen.
FRAGE LINDNER: Ich habe eine Frage zur Kaufprämie für E-Autos, die heute in Kraft getreten ist. An das Verkehrsministerium, auch an das Wirtschaftsministerium die Fragen: Glauben Sie, dass das ein taugliches Instrument ist, um dem selbst gesetzten Ziel der Bundesregierung von 7 bis 10 Millionen E-Autos tatsächlich zum Durchbruch zu verhelfen? Wie viele Autos sollen gefördert werden, und mit welchen Kosten für den Steuerzahler bzw. für den Haushalt kalkulieren Sie?
VORS. WEFERS: Wer startet? Das dürfen Sie entscheiden.
ALEXANDRIN: Da das Thema bei den Kollegen vom BMWi liegt
GRAVE: Die erhöhte Kaufprämie ist heute in Kraft getreten. Herr Altmaier hat sich dazu gestern auch geäußert; er spricht von einer guten Nachricht für Verbraucherinnen und Verbraucher und einem weiteren Schub für die Elektromobilität in Deutschland. Das Fördervolumen beträgt insgesamt 4,18 Milliarden Euro, davon 2,09 Milliarden Euro vom Bund und 2,09 Milliarden Euro von der Industrie, also den Automobilherstellern.
ZUSATZFRAGE: Über welchen Zeitraum?
GRAVE: Insgesamt sind für 2021 bis 2024 1,8 Milliarden Euro in der Finanzplanung vorgesehen. Für den Gesamtzeitraum gilt die vorherige Zahl.
ALEXANDRIN: Dem habe ich nichts zu ergänzen.
ZUSATZ: Es sind ja noch zwei Fragen offen.
ALEXANDRIN: Nämlich?
ZUSATZFRAGE: Wie viele E-Autos sollen insgesamt gefördert werden? Ist es ein taugliches Instrument, um dem selbstgesteckten Ziel der Bundesregierung tatsächlich zum Durchbruch zu verhelfen?
ALEXANDRIN: Wie gesagt, für die Förderfragen sind die Kollegen zuständig.
GRAVE: Zur zweiten Frage würde ich das Zitat von Herrn Altmaier mit dem Schub anführen.
Wie viele Fahrzeuge insgesamt gefördert werden sollen, kann ich so nicht sagen, denn das hängt natürlich von der Antragslage ab. Die Anträge können beim BAFA gestellt werden, und wir werden uns natürlich anschauen, wie es jetzt weitergeht. Eine Erhöhung der Kaufprämie sollte dem Ganzen aber Vortrieb leisten.
FRAGE JUNG: Eine Lernfrage: Einen Umweltbonus bzw. Bonus für Elektroautos gab es ja auch bisher schon, und da gab es auch schon ein Budget. Wurde das alles ausgeschöpft? Was ist da Ihre Bilanz?
GRAVE: Zu den aktuellen Abrufzahlen des Umweltbonus mit Stand 6. Februar also relativ aktuell : Seit Förderbeginn im Jahr 2016 gab es insgesamt 174 969 Anträge. Seit dem Jahr 2016 ist die Anzahl deutlich gestiegen. Zum Mittelabfluss: Insgesamt wurden 245,7 Millionen Euro ausgezahlt bzw. für die Auszahlung reserviert, wenn es einen Antrag gab. Es stehen noch rund 2 Milliarden Euro zur Verfügung.
ZUSATZFRAGE JUNG: Das heißt, es gab ein Budget von über 2 Milliarden Euro, es wurden aber nur etwa 250 Millionen Euro abgerufen?
GRAVE: In der Tat, aber jetzt gibt es eine Verdoppelung. Ich denke, das wird mehr werden.
FRAGE: Zu den Coronavirus-Fällen auf der „Diamond Princess“ und der „MS Westerdam“, auf denen die Deutschen sind: Es hieß, dass das Auswärtige Amt möglicherweise Erleichterungen bei der Rückkehr gewähren würde. Was ist hier der neueste Stand der Dinge?
ADEBAHR: Was die Passagiere der „Diamond Princess“ betrifft, so bemühen wir uns nach wie vor intensiv darum, den nicht erkrankten Deutschen, die dies möchten, eine baldige Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Wir sind dazu in einem engen Austausch mit unseren europäischen Partnern, die dasselbe Anliegen mit Blick auf Staatsangehörige ihrer Länder haben. Ich kann heute noch kein konkretes Datum für einen Rückflug ankündigen, aber wir arbeiten eben zusammen mit europäischen Partnern daran und sind zuversichtlich, dass wir das gewuppt kriegen und die reisewilligen Passagiere bald nach Hause holen können.
Bei der „Westerdam“ ist es so, dass ursprünglich eine mittlere zweistellige Zahl von Deutschen an Bord gewesen ist. Gut die Hälfte davon konnte bereits ausreisen. Das waren alles Personen ohne Coronavirus-Symptome. Die übrigen Passagiere auf dem Schiff sind alle auf das Virus getestet wurden, und alle Ergebnisse waren Gott sei Dank negativ. Wir hoffen nun, dass die verbliebenen Deutschen auf der „Westerdam“ schnell ausreisen können. In der Zwischenzeit steht unsere Botschaft in Phnom Penh konsularisch zur Betreuung bereit und unterstützt die Deutschen, wo dies erforderlich ist.
Bei der Rückholung der „Westerdam“-Passagiere gibt es keinen neuen Stand wir haben ja bereits am Montag darüber gesprochen. Da ist es im Moment so, dass die Reederei daran arbeitet, eine Ausreise der Passagiere auf kommerziellem Wege in die Wege zu leiten. Das ist nach wie vor der Fall. Wir haben aber ein sehr enges Auge darauf und schauen uns das an. Wenn da eine Unterstützung der Bundesregierung notwendig würde, werden wir das natürlich weiter besprechen. Im Moment ist es aber so, dass die Reederei das auf kommerziellem Wege anpeilt, und wir hoffen, dass es da ein gutes Ergebnis gibt.
ZUSATZFRAGE: Zu der Heimreise möchte ich noch einmal nachfragen: Es gibt wohl auch Probleme mit der Durchreise durch bestimmte Länder usw. Haben Sie diesbezüglich schon Kontakt aufgenommen, um Schwierigkeiten aus dem Weg zu räumen?
ADEBAHR: Mir persönlich ist ein Problem bei dem allerersten Flug bekannt. Mir ist nicht bekannt geworden, dass wir seitdem Probleme mit Zwischenlandungen oder Durchreisen gehabt hätten. Falls das anders sein sollte, melde ich mich noch einmal, aber eigentlich habe ich da keine Probleme zu vermelden.
FRAGE FIEBRIG: An Frau Adebahr oder Frau Demmer zu der Zuspitzung an der ukrainischen Front gestern: Es gab eine sehr starke Offensive, bei der auch schwere Waffen verwendet wurden, und zwar ausgerechnet in der Nähe der entmilitarisierten Zone. Inwieweit sehen Sie den Friedensprozess in Gefahr?
SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung verurteilt den jüngsten Bruch der Waffenruhe in der Ostukraine und fordert nachdrücklich zur Einhaltung der Waffenruhe und zur vollständigen Umsetzung der Minsker Vereinbarungen auf. Die jüngsten Vorfälle, die wieder Menschenleben kosteten, müssen jetzt von unabhängiger Stelle untersucht werden. Hierzu muss die OSZE-Sonderbeobachtungsmission ungehinderten Zugang erhalten. Die Behinderungen, für die zum ganz überwiegenden Teil die Separatisten verantwortlich sind, müssen aufhören. Wir arbeiten hier auf allen Ebenen daran, den Minks-Prozess voranzubringen.
ZUSATZFRAGE FIEBRIG: Glauben Sie, dass ein Normandie-Treffen wie verabredet im April in Berlin stattfinden kann? Oder wird das möglicherweise verschoben?
SRS’IN DEMMER: Ich kann Ihnen sagen, dass wir auf Beamtenebene derzeit gemeinsam mit Frankreich an Fortschritten in wichtigen Einzelfragen arbeiten, mit dem Ziel, die Schlussfolgerungen des Pariser Gipfels vom Dezember umzusetzen. Dazu gehören natürlich vorrangig die Einhaltung der Waffenruhe und die Schaffung weiterer Entflechtungszonen für den Rückzug von Truppen und Gerät. Die Teilnehmer des Gipfeltreffens im Normandie-Format im Dezember haben ein erneutes Treffen in diesem Format binnen vier Monaten zu den politischen und Sicherheitsbedingungen unter anderem für die Organisation von Kommunalwahlen vereinbart. Einen genauen Termin kann ich Ihnen jetzt noch nicht nennen. Wir würden Sie sicherlich rechtzeitig informieren.
FRAGE JESSEN: Präsident Selensky hat von russischen Truppen gesprochen, die versucht hätten, durchzubrechen. Das ist ja ein offizieller Terminus. Kann die Bundesregierung das bestätigen; haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, dass es russische Truppen waren, die das probiert haben?
ADEBAHR: Ich kann hier keine eigenen Erkenntnisse zu den genauen Hergängen der Waffenstillstandsverletzung vermelden. Es gilt das, was Frau Demmer gesagt hat, nämlich dass wir alle Seiten, also beide Parteien, die dort sind, zur Ruhe und zur Einhaltung des Waffenstillstands aufrufen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Der Hintergrund der Frage ist natürlich: Wenn es tatsächlich russische Truppen im Sinne dieses Begriffs waren, dann hätten wir eine andere Eskalationsstufe. Könnten Sie versuchen, da Informationen nachzureichen?
ADEBAHR: Falls ich das kann, werde ich das tun.
FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, am Wochenende gab es einen Gefangenenaustausch zwischen Deutschland und dem Iran. Es gibt Informationen über den iranischen Staatsbürger, der freigelassen worden ist, es gibt aber keine Informationen über den deutschen Staatsbürger. Können Sie dazu nähere Einzelheiten geben? Wann ist er verhaftet worden, was war der Vorwurf und wie ist das alles zustande gekommen?
ADEBAHR: Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir froh sind, dass ein deutscher Staatsangehöriger nach intensiven diplomatischen und auch humanitären Bemühungen aus dem Evin-Gefängnis in Teheran entlassen wurde und wohlbehalten nach Deutschland zurückgekehrt ist. Aus Persönlichkeitsschutzgründe machen wir da keine genaueren Angaben, insofern ist dies alles, was ich zu dem Fall des deutschen Staatsbürgers mitteilen kann.
FRAGE JORDANS: Gab es irgendein Quidproquo bei den zwei Fällen? Wurden die von den Iranern explizit in Zusammenhang gebracht? Gab es im Fall des Iraners ein Auslieferungsgesuch der USA an Deutschland?
ADEBAHR: Wir haben hier zwei Fälle. Zu dem Fall des Deutschen, habe ich Ihnen das gesagt, was ich sagen kann. Zu dem Fall des Iraners, der jetzt auch in der Presse berichtet wurde, kann ich Ihnen sagen, dass das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den Haftbefehl gegen diesen iranischen Staatsangehörigen aufgehoben hat. Zu Details von individuellen Justizverfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht; das gilt auch für diesen Fall. An dem Verfahren, über das wir gerade sprechen, war die Bundesregierung gemäß den gesetzlichen Vorgaben beteiligt, und das Auswärtige Amt hat dort eine Stellungnahme abgegeben. Das ist das, was ich Ihnen hier heute zu beiden Fällen sagen kann.
ZUSATZFRAGE JORDANS: Wenn Sie eine Stellungnahme abgegeben haben, dann muss die Bundesregierung zu dem Fall ja eine Stellung haben. Vielleicht können Sie uns sagen, ob die Bundesregierung der Auslieferung dieses Iraners an die USA in irgendeiner Weise widersprochen hat?
ADEBAHR: Ich kann Ihnen von dieser Stelle aus keine Details zu diesem individuellen Justizverfahren nennen. In derlei Verfahren sind gesetzliche Vorgaben grundsätzlich einzuhalten, und sie wurden in diesem Verfahren auch eingehalten. Sehen Sie mir nach: Das ist das, was ich Ihnen an dieser Stelle sagen kann.
FRAGE JUNG: Können Sie uns sagen, wofür dieser Mann im Iran im Gefängnis gesessen hat? Gab es eine Anklage? Wie lange war er dort? Ich glaube, das könnten Sie uns vielleicht mitteilen.
Wie viele Deutsche sind überhaupt im Iran im Gefängnis?
ADEBAHR: Es tut mir leid, aber ich kann Ihnen an dieser Stelle keine weiteren Angaben zu dem Deutschen, der in Frankfurt am Main gelandet ist, machen, weil dem Persönlichkeitsschutzgründe entgegenstehen.
Zur Frage, wie viele Deutsche im Iran womöglich im Gefängnis sitzen: Das ist auch immer eine Frage, die die Doppelstaatler-Eigenschaft betreffen könnte. Ich würde die Antwort gerne nachreichen, das habe ich nicht im Kopf.
FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Adebahr, können Sie bestätigen, dass diese Person ein Deutschiraner, also ein Doppelstaatler war?
ADEBAHR: Ich kann zu diesem Fall aus Persönlichkeitsschutzgründen an dieser Stelle keine weiteren Angaben machen.
VORS. WEFERS: Dann gehen wir jetzt noch einmal zurück zur Düngeverordnung, weil Frau Lenz jetzt weiß, wie das in den einzelnen Betrieben zu handhaben ist. Bitte schön.
LENZ: Genau, noch einmal kurz zur Frage von Herrn Jung: So, wie ich es vorhin dargestellt habe, ist es korrekt. Vorgesehen ist, dass die Minderung für die Flächen des Betriebes gilt, die im roten Gebiet liegen. Die Minderung kann dann immer im Schnitt erfolgen, das heißt, eine Frucht kann in der Fläche des Betriebs im roten Gebiet etwas mehr gedüngt werden, eine andere muss dann aber weniger gedüngt werden. Im Schnitt müssen dann 20 Prozent Minderdüngung erreicht werden.
FRAGE TOWFIGH NIA: Zu Libyen: Frau Adebahr, die libysche Regierung hat die Waffenstillstandsgespräche in Genf heute ausgesetzt, nachdem die Armee von Haftar den Hafen von Tripolis bombardiert hat. Ich hätte gerne eine Reaktion dazu auch zu diesem Angriff auf den Hafen.
ADEBAHR: Wir sehen das Aufflammen der Gefechte, auch im Hafen von Tripolis, mit größter Sorge und rufen das dürfte keine Neuigkeit sein alle Seiten nochmals eindringlich zum Einhalten der Waffenruhe auf. Wir wünschen uns vor allen Dingen eine konstruktive Fortsetzung der in Genf laufenden 5+5-Gespräche, die dort ja als Follow-up der Libyen-Konferenz laufen, und rufen auch dazu auf.
Zu der konkreten Situation in Genf: Es ist unserer Kenntnis nach so, dass sich der UN-Sondergesandte Ghassan Salamé und unser Team weiterhin intensiv darum bemühen, die Gespräche wieder in Gang zu bringen. Beide Parteien sind im Moment noch in Genf, es ist also noch niemand abgereist. Insofern laufen da derzeit Bemühungen, die Gespräche noch einmal zusammenzuführen und die Parteien wieder an einen Tisch zu bekommen. Dass solche Zwischenfälle wie die in Tripolis da nicht hilfreich sind, liegt, glaube ich, auf der Hand. Deshalb appellieren wir auch noch einmal eindringlich an alle Seiten, die Waffenruhe und natürlich auch das Waffenembargo einzuhalten.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Gibt es von Ihrer Seite irgendwelchen Druck auf die Länder, die Haftar unterstützen, wie zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate oder auch Ägypten?
ADEBAHR: Wir haben ja alle Teilnehmer des Berliner Prozesses in unserem Treffen am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz letzten Sonntag noch einmal zusammengebracht und haben dort den Follow-up-Prozess aus der Taufe gehoben, mit dem jetzt die politischen Gespräche und die militärischen Gespräche flankiert werden. Dort haben sich alle Teilnehmer auch noch einmal zu den Prinzipien der Libyen-Konferenz von Berlin Einhaltung des Waffenembargos, Hinarbeiten auf einen Waffenstillstand, Einhalten der Waffenruhe verpflichtet. Das ist eine politische Erklärung, die natürlich auch politisch wirkt. Wir hoffen, dass dadurch auch eine Verletzung weniger wahrscheinlich wird. Außerdem haben wir in der letzten Woche nach wochenlangen schweren Verhandlungen eine UN-Resolution durchbekommen, die das Gleiche noch einmal sagt. Das heißt, wir arbeiten politisch ganz intensiv daran, das umzusetzen. Vielleicht haben Sie am Montag nach Brüssel geblickt: Dort haben die Außenminister der EU eine Grundsatzentscheidung für eine Nachfolgemission von „EUNAVFOR MED Sophia“ zur Überwachung des Waffenembargos getroffen. Das alles sind Schritte. Sie können jetzt natürlich sagen, das gehe alles langsam vorangeht und fruchte noch nicht so richtig. Das wundert uns nicht. Wir sind weiter dabei, die Umsetzung der Vereinbarungen der Berliner Konferenz Schritt für Schritt und mit eisernem Hämmern voranzubringen.
FRAGE GAVRILIS: Meine Frage richtet sich unter anderem an das BMI. Herr Alter, könnten Sie kurz schildern, wie das BMI den bereits beschlossenen Mietendeckel hier in Berlin juristisch bewertet? Ist der Plan aus Sicht Ihres Hauses verfassungswidrig oder nicht?
ALTER: Wir haben das in der Vergangenheit an dieser Stelle schon mehrfach getan. Die Frage, ob eine solche Regelung verfassungswidrig ist oder nicht, muss am Ende ein zuständiges Gericht entscheiden. Jedenfalls ist das Bundesinnenministerium der Auffassung, dass sie nicht verfassungskonform sein kann.
ZUSATZFRRAGE GABRILIS: Über die Internetplattform FragDenStaat gab es Dokumente, wonach es ein zwölfseitiges Gutachten Ihres Hauses gibt. Am Ende steht auch der Satz darin ich zitiere : Der Gesetzentwurf dürfte geeignet und erforderlich sein, den oben genannten Zweck, also die Begrenzung der Miethöhe oder der Verdrängung, zu erreichen.
Widerspricht das irgendwie der Aussage, die Sie gerade getroffen haben, das sei verfassungswidrig?
Eine Frage an das BMJV: Haben Sie juristische Erkenntnisse über den Berliner Mietendeckel?
ALTER: Die Einschätzung, die unser Haus getroffen hat, geht im Wesentlichen auf die Frage zurück, ob ein Land überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz dafür hat. Daraus resultiert nach meiner Kenntnis die Schlussfolgerung, dass wir Zweifel an der Verfassungskonformität haben.
Ansonsten weiß ich jetzt, offen gestanden, nicht, aus welchem Dokument Sie konkret zitieren. Deswegen will ich mich dabei etwas zurückhalten.
VORS. WEFERS: Wollen Sie das noch offenlegen?
ZUSATZ GAVRILIS: Es geht um Dokumente, die FragDenStaat veröffentlicht hat. Das ist eine BMI-interne Analyse. Ich kann sie Ihnen gern zeigen. Das ist auch öffentlich.
ALTER: Ich weiß, dass es dazu bei uns im Hause verschiedene Vorgänge gab. Das ist geprüft worden, ansonsten könnte ich auch eine solche Aussage hier an dieser Stelle nicht treffen. Es kann aber sein, dass es mehrere Dokumente gibt. Deswegen bin ich etwas vorsichtig.
DR. KRÜGER: Meine Antwort ist sehr kurz. Das BMJV bewertet die Vorhaben der Länder grundsätzlich nicht.
ADEBAHR: Ich kann nachreichen, dass derzeit fünf Deutsche im Iran in Haft sitzen.
Der deutsche Staatsbürger, über den wir sprachen, ist in Düsseldorf gelandet, nicht in Frankfurt. Das war ein Versprecher von mir.
FRAGE REICHART: Frau Adebahr, Osman Kavala wurde in der Türkei gestern freigesprochen und dann sofort wieder festgenommen. Wie bewertet die Bundesregierung das? Haben Sie Erkenntnisse darüber, was ihm jetzt konkret vorgeworfen wird?
ADEBAHR: Wir haben gestern Abend relativ schnell getweetet, weil das auch uns bewegt hat. Vielleicht haben Sie das gesehen.
Nach dem gestern erfolgten Freispruch im Gezi-Park-Verfahren, den wir gesehen haben, soll die erneute Verhaftung oder die erneute fortgesetzte Freiheitsentziehung so wäre der juristisch richtige Begriff nach unseren Erkenntnissen nun auf ein schwebendes Ermittlungsverfahren zurückgehen und im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putschversuch von 2016 stehen. Diese Informationen haben wir im Moment.
Ich kann für das Auswärtige Amt auch nur noch einmal sagen, dass auch im Lichte der zweijährigen Untersuchungshaft, die Herr Kavala bereits absolviert hat, für uns nach den Informationen, die wir haben, im Moment nicht nachvollziehbar ist, was ihm zur Last gelegt wird und warum die erneute Freiheitsentziehung so unmittelbar nach dem gestrigen Freispruch erfolgte. Deshalb ist unsere Forderung, dass das auch mit Blick auf die lange Untersuchungshaft von Herrn Kavala schnell und transparent aufgeklärt wird und sich die Türkei dabei an rechtliche Standards hält, die sie selbst unterschrieben hat und zu deren Einhaltung sie verpflichtet ist.
Ich will auch noch einmal daran erinnern, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 10. Dezember vergangenen Jahres die lange Untersuchungshaft von Osman Kavala als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention gewertet und schon im Dezember seine Freilassung gefordert hat. Die Türkei hatte diese Entscheidung des EGMR bis dato nicht umgesetzt und begibt sich natürlich jetzt unter Umständen in eine erneute Verletzung dieser Grundsatzentscheidung, dass eine Untersuchungshaft ohne Anklage nicht so lange dauern darf.
Um das alles, wie es sich dort verhält, aufzuklären, ist unsere Forderung an die Türkei, das jetzt schnell und transparent öffentlich zu machen und die Standards, zu denen sie sich selbst verpflichtet hat, einzuhalten.
FRAGE JORDANS: Frau Adebahr, wie kommt es, dass Sie diesen Fall so ausführlich mit Namen des Betroffenen, den Vorwürfen und der Bewertung der Rechtslage ausführen können, während Sie das im Falle des Iraners nicht tun?
ADEBAHR: Der Fall ist öffentlich bekannt. Er läuft leider seit über zwei Jahren. Der Fall war Gegenstand einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, die öffentlich ist. Ich habe keine Bewertung zur Rechtslage in diesem Fall ausgeführt, sondern hier eine Forderung nach einer schnellen und transparenten Aufklärung der Vorwürfe vorgebracht.
Der Fall des Deutschen, den wir besprochen haben, ist ein Konsularfall, den wir das machen wir in allen Konsularfällen aus Persönlichkeitsschutzrechten das hängt auch immer davon ab, was der Betroffene will oder nicht will in der Öffentlichkeit nicht tiefer besprechen. Ich denke, das ist ein Unterschied.
FRAGE: Ich habe eine Frage an das Auswärtige Amt. Vor zwei Tagen gab es die Berichte zur Lage der Uiguren in China. Ist das ein Anlass für Sie oder die Bundesregierung insgesamt, eine Reaktion oder Schritte einzuleiten?
ADEBAHR: Zum Thema der Uiguren kann ich gern noch einmal sagen, dass wir uns gegenüber China das ist oft wiederholt worden, aber dadurch nicht weniger wiederholenswürdig bilateral und in multilateralen Foren für die Einhaltung der Menschenrechte auch und besonders in der Provinz Xinjiang einsetzen und das auch weiterhin tun werden. Wir haben auch zuletzt im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 22. Januar dieses Jahres die Menschenrechtslage in Xinjiang mehrfach thematisiert. Gemeinsam mit den USA und Großbritannien hat die Bundesregierung China aufgefordert, Menschenrechte zu achten, willkürliche Verhaftungen zu beenden und internationale Beobachter wie insbesondere die VN-Hochkommissarin dort zuzulassen.
Wie Sie vielleicht mitbekommen haben, war der chinesische Außenminister in der vergangenen Woche zum strategischen Dialog mit Außenminister Maas hier. Auch in diesem strategischen Dialog sind derlei Fragen besprochen worden. Das heißt, es gab und gibt Gespräche, auch intensive Gespräche, über diese Frage.
ZUSATZFRAGE: Können Sie mehr zu dem Inhalt der Gespräche oder zu den Reaktionen beider Seiten sagen?
ADEBAHR: Das, was man über den strategischen Dialog sagen konnte, haben die beiden, denke ich, in der Pressekonferenz gesagt.
ZUSATZFRAGE: Als das Thema im November zuletzt sehr hochkam, haben Sie sich hier dahingehend geäußert, dass die Bundesregierung sehr besorgt über die Entwicklung sei, aber keine Sanktionen in Frage kämen. Ist das nach wie vor der Stand?
ADEBAHR: Ja. Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 19. Februar 2020 | Jung & Naiv
19.2.2020 19:43https://www.youtube.com/embed/rW-LLLIMp3s?feature=oembedyoutube.com/embed/hdhsd4tzWnI?…
Themen: Razzia gegen eine Gruppe mutmaßlicher Rechtsterroristen, Coronavirus, geplante Reform des Elterngeldes, Gebührenverordnung der Bundespolizei, Erklärung des Internationalen Strafgerichtshofs zum Abschluss der vorläufigen Ermittlung zur Situation in Palästina, Finanztransaktionssteuer, Berichterstattung über Ermittlungen gegen die Hamburger Privatbank M.M. Warburg&Co und die mögliche Beteiligung des derzeitigen Bundesfinanzministers, Beobachtung von Politikern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, Aussage der früheren Bundesverteidigungsministerin von der Leyen vor dem Untersuchungsausschuss, Nationale Wasserstoffstrategie, Aussagen des amerikanischen Außenministers anlässlich der Münchner Sicherheitskonferenz, Nachfolgeprozess der Libyen-Konferenz, EU-Haushaltsberatungen, Klimaneutralität des BMZ, Gesetzentwurf zur Einführung einer verpflichtenden Frauenquote in Vorständen von Unternehmen
Naive Fragen zu:
Rechte Terrorzelle (ab 1:50)
– Können Sie bestätigen, dass einer der Helfer es gibt ja eine Kerngruppe von fünf Nazis und sieben Helfern ein Polizist ist? (ab 5:55)
– Wie bewerten Sie denn, dass offenbar ein Polizist Teil dieser Gruppe ist?
– Können Sie uns die aktuellen Gefährderzahlen nennen, also islamistische Gefährder, Rechtsextreme, Linksextreme? (11:51)
– Nachreichung 1:04:30
Bundespolizeigebühren (ab 18:35)
– es ist jetzt bekannt geworden, dass die Bundespolizei für erstmalige Platzverweisungen circa 89 Euro einkassieren darf, für Identitätsfeststellungen 53 Euro, für die Anordnung von Gewahrsam 74 Euro, für erkennungsdienstliche Behandlungen 60 Euro und den Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Können Sie uns erklären, wie man auf diese Gebühren kommt?
– Wir bezahlen die Bundespolizisten für ihre Arbeit ja schon aus Steuergeldern. Warum sollen Bürger für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei doppelt bezahlen?
– Wie bewerten Sie, dass die Ausübung des Demonstration- und Versammlungsrechts für bestimmte Bevölkerungsgruppen ab sofort existenzgefährdend sein könnte? (ab 23:08)
– wird dem Bürger, der Bürgerin auch jedes Blatt Papier berechnet?
Intern. Strafgerichtshof (ab 24:12)
– Nur eine Verständnisfrage: Palästina ist Teil dieses Strafgerichtshofs. Israel muss ja nicht Teil sein, um strafverfolgt zu werden. Ich verstehe jetzt nicht, wo aus Ihrer Sicht das Problem liegt (27:55)
CumEx in Hamburg (ab 30:00)
– Ist das Bundesfinanzministerium der Meinung, dass die Finanzämter in Hamburg zum Wohle des Staates gehandelt haben? (32:20)
Waffen für Libyen (37:30)
– Sie sagten gerade so schön: Staaten, auf die es ankommt, die auch am Tisch gesessen haben und die das Waffenembargo mit beschlossen haben. Können Sie uns die Staaten nennen, die dieses Waffenembargo nicht nur beschlossen haben, sondern sich auch daran halten? (ab 45:45)
– haben Sie Erkenntnisse darüber, dass deutsche Waffen im Libyenkrieg gelandet sind?
EU-Haushalt (ab 49:35)
– was viele bei dem Plan von Herrn Michel erschrocken hat, ist, dass die Mittel bei der Kohäsionspolitik, also die Mittel, die ärmere Regionen wirtschaftlich voranbringen sollen, massiv gekürzt werden, dafür aber die Mittel bei der Flüchtlingsbekämpfung beziehungsweise die Mittel für Migration und Grenzschutz verdoppelt werden. Ist das bei der Bundesregierung auch auf Erschrecken stoßen? (ab 53:10)
Frauenquote in Vorständen (ab 59:15)
– Wie bewerten Sie die Vorschläge der Ministerin, dass mindestens eine Frau bei Vorständen von Börsenunternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern und mindestens vier Vorstandsmitgliedern Pflicht sein soll?
– Vom Familienministerium wüsste ich gern, warum Sie nur eine Frau fordern. Es ist doch dann immer noch unfair, wenn 25 Prozent Pflicht sein sollen. Warum fordern Sie denn bei mindestens vier Mitgliedern im Vorstand nicht mindestens zwei?
– Was heißt denn „Starke Frauen. Starke Wirtschaft.“ konkret? Wie viele Frauen in einem Vorstand müssen es nach Ihrer Ansicht sein?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 17. Februar 2020:
VORS. WEFERS eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt STS SEIBERT sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
FRAGE: Am Freitag wurden ja zwölf Männer festgenommen. Bisher wissen wir nicht viel darüber. Wie ist denn der Stand der Dinge, und wie geht es weiter? Ich weiß jetzt nicht, wer antwortet. Ich glaube das Innenministerium.
GRÜNEWÄLDER: Zum Stand der Dinge kann ich Ihnen mitteilen, dass der Generalbundesanwalt diese Ermittlungen führt und nicht das BKA, sondern das Landeskriminalamt Baden-Württemberg mit der Durchführung der Ermittlungen beauftragt worden ist. Das Bundeskriminalamt war am Rande, im Rahmen seiner Zentralstellenfunktion, beteiligt. Ansonsten kann vielleicht das BMJV weiterhelfen.
DR. KRÜGER: Was jetzt das konkrete Ermittlungsverfahren und den Stand der Ermittlungen anbelangt, kann ich dazu von dieser Stelle aus nicht Auskunft geben. Da möchte ich Sie bitten, sich an die Pressestelle des Generalbundesanwalts zu wenden, der die Ermittlungen führt.
STS SEIBERT: Vielleicht darf ich ganz kurz hinzufügen: Ich denke, wir haben Anlass, allen Behörden, die an diesen Ermittlungen beteiligt waren, die dann zum Zugriff geführt haben, ganz herzlich zu danken. Das zeigt nämlich, dass unsere Sicherheitsbehörden wachsam und aufmerksam in der Bekämpfung jeder Form von Extremismus und terroristischer Bedrohung sind.
FRAGE JESSEN: Herr Grünewälder, ist das Auftreten einer solchen Gruppe überraschend für das BMI oder haben Sie damit gerechnet? Die Zahl der rechtsextremistischen Gewalttaten hat ja in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Oder sagen Sie: Ja, das ist so?
GRÜNEWÄLDER: Ich kann dem zustimmen, was der Regierungssprecher gesagt hat. Dass diese Ermittlungen nun erfolgreich geführt worden sind, ist ein Zeichen dafür, dass die Sicherheitsbehörden wachsam sind.
Der Bundesinnenminister hat bereits im letzten Oktober mit seiner Kollegin Lambrecht ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität vorgestellt, auch nach den schrecklichen Anschlägen im letzten Jahr. Darin sind verschiedene Maßnahmen enthalten gewesen, die zum Teil bereits umgesetzt worden sind. Es gab Maßnahmen in Richtung Waffengesetz, die sich ganz konkret auf den Weg befinden, zum Beispiel das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Die Änderungen dazu werden das Kabinett wahrscheinlich in dieser Woche beschäftigen. Dazu zählte auch, dass die Behörden noch aufmerksamer und noch aktiver werden sollten. Es sind verschiedene Maßnahmen zur Stärkung des Bundeskriminalamtes, seiner Zentralstellenfunktion, auf den Weg gebracht worden. Man sieht an diesem Ermittlungserfolg, dass das bereits wirkt.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Es gibt die These, dass eine Berichterstattung über solche Sachen, auch Festnahmen, am Ende auch zu Nachahmungsaktionen führen kann. Haben Sie irgendwelche Erkenntnisse darüber? Befürchten Sie das?
GRÜNEWÄLDER: Dazu habe ich keine Erkenntnisse.
FRAGE STRACK: In der Berichterstattung wurde ja auch auf das Vorhaben verwiesen, Anschläge auf Moscheen in Deutschland zu verüben, und es wurde die Parallele zu Christchurch genannt. Gibt es seitens des BMI neue Pläne, Moscheen in Deutschland, zumindest an den Freitagen, anders als bislang zu schützen?
GRÜNEWÄLDER: Wir haben in Deutschland nach wie vor eine Sicherheitslage, dass wir abstrakt Anschläge auf Moscheen, aber auch auf andere Gotteshäuser, nicht ausschließen können. Die Sicherheitsbehörden sind hier sehr wachsam. Das fließt in die Aktualisierung der Lagebilder des Bundeskriminalamts ein, die den Landeskriminalbehörden zur Verfügung gestellt werden, die dann in ihrer eigenen Zuständigkeit die Sicherheitsbehörden der Länder sind ja für Schutzmaßnahmen zuständig tätig werden und in ihrer eigenen Zuständigkeit entscheiden können, wo besondere Maßnahmen erforderlich sind.
FRAGE JUNG: Zwei Fragen: Können Sie bestätigen, dass einer der Helfer es gibt ja eine Kerngruppe von fünf Nazis und sieben Helfern ein Polizist ist?
GRÜNEWÄLDER: Zu Einzelheiten zum Ermittlungsverfahren bitte ich Sie, wie die Kollegin gerade schon sagte, sich an die Pressestelle der Generalbundesanwaltschaft zu wenden.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wie bewerten Sie denn, dass offenbar ein Polizist Teil dieser Gruppe ist?
GRÜNEWÄLDER: Ich habe dazu keine Erkenntnisse. Bitte fragen Sie den Generalbundesanwalt.
FRAGE MÜLLER: Auch eine Frage an das BMI: Herr Grünewälder, einer der Männer war ja offensichtlich als rechtsextremistischer Gefährder eingestuft. Können Sie zum konkreten Fall sagen, was das genau hieß, was Beobachtungen usw. angeht? Falls Sie das nicht sagen können, würde ich gern erfahren, sozusagen unabhängig von diesem Fall 53 rechtsextreme Gefährder sind es ja wohl, wenn ich es richtig lese , wie mit ihnen umgegangen wird. Wie viele davon werden wie genau beobachtet?
GRÜNEWÄLDER: Einzelheiten zu einzelnen Gefährdern kann ich Ihnen hier nicht nennen. Wie gesagt: Einzelheiten, was den Kreis der Festgenommenen angeht, erfragen Sie bitte beim Generalbundesanwalt.
Ansonsten ist zu sagen, dass Gefährder besonders auf dem Schirm der Sicherheitsbehörden sind und besonders beobachtet werden, um mögliche Tätigkeiten und mögliche Anschläge zu verhindern.
Aber zu Einzelheiten der operativen Tätigkeit der Sicherheitsbehörden geben wir von hier aus bekanntlich keine Auskunft.
FRAGE: Ich wüsste gern von Herrn Seibert: Es gibt ja nun unter Muslime in Deutschland große Beunruhigung. Sie haben Sorge, dass ihre Gotteshäuser zunehmend bedroht werden. Gibt es von Seiten der Bundeskanzlerin irgendetwas zu diesen Menschen zu sagen?
Noch einmal zum BMI: Ich hätte gern eine politische Einschätzung dessen, was sich da offenbar angesammelt hat. Wie schätzen Sie die Schwere dieses Vorfalls oder die Gefährlichkeit der Tatverdächtigen ein?
STS SEIBERT: Ich hatte am Freitag der letzten Woche schon eine entsprechende Frage. Ich habe damals für die Bundesregierung gesagt ich denke, dass uns das hier alle eint , dass es die Aufgabe des Staates und damit auch dieser Bundesregierung ist, die freie Religionsausübung in unserem Land zu schützen, und zwar ganz unabhängig welcher Religion. Wer hier in Deutschland seine Religion praktizieren will und das im Rahmen unserer Rechtsordnung tut, der soll das ohne Gefährdung, ohne Bedrohung, tun können. Wir betrachten es als eine Aufgabe des Staates, das sicherzustellen. Darum bemühen wir uns auf vielen Ebenen.
ZUSATZFRAGE: Aber tatsächlich ist es ja so, dass die Moscheen unter Beschuss oder Druck oder wie man das auch immer ausdrücken will geraten. Dass es erwünscht ist, dass Menschen frei ihre Religion ausüben können, nehme ich Ihnen natürlich sofort ab. Aber was kann man denn tun, um diese Menschen vielleicht zu bestärken, dass sie da stärker geschützt werden können? Denn wenn ich das richtig verstanden habe, sollen ja die Sicherheitsmaßnahmen nicht verstärkt werden.
STS SEIBERT: Gut. Dazu müsste ich den Kollegen des BMI beziehungsweise der Länderinnenminister hinzu bitten.
Ich habe für uns die Grundüberzeugung, auf deren Basis wir handeln, genannt. Daraus geht natürlich Politik hervor Politik, die versucht, präventiv mit Extremismus umzugehen, Politik, die versucht, Demokratie zu fördern, aber eben auch Politik, die den Sicherheitsbehörden das Notwendige an die Hand gibt, um ihre Aufgabe, gerade auch gegen solche extremistischen terroristischen Täter, zu erfüllen. Wir sehen einen Erfolg von Ermittlungen. Es ist gut, dass die Sicherheitsbehörden, die Justiz, hier ganz konsequent durchgreift.
GRÜNEWÄLDER: Zum Schutz der Moscheen habe ich Ihnen vorhin die Situation geschildert. Wichtig ist, dass Moscheen und sonstige Gotteshäuser, die bedroht sind, umfassend durch die Sicherheitsbehörden geschützt werden, um Anschläge und Ähnliches zu verhindern.
Richtig ist auch, was der Regierungssprecher gesagt hat, dass die Sicherheitsbehörden die entsprechenden Befugnisse und Instrumente an die Hand bekommen müssen, damit sie solche Gefährdungen, auch für die Allgemeinheit, abwenden können.
Zur politischen Bewertung des Ermittlungserfolges: Zum einen ist es ein Ermittlungserfolg, der zeigt, dass die Behörden arbeiten, sie wachsam sind und wir auf gutem Wege sind, ihre Tätigkeit zu stärken. Zweitens ist es erschreckend, was hier zutage getreten ist, dass es solche Zellen gibt, die sich offenbar in so kurzer Zeit radikalisiert haben.
ZUSATZFRAGE: Wenn Sie sagen, es müssten den Sicherheitsbehörden die entsprechenden Befugnisse an die Hand gegeben werden, heißt das, das Bundesinnenministerium plädiert dafür, dass die Länder da schärfere Sicherheitsmaßnahmen ergreifen?
GRÜNEWÄLDER: Ich bezog mich vor allem auf das gerade in der Ressortabstimmung befindliche Bundesverfassungsschutzgesetz, das novelliert werden soll und durch das der Verfassungsschutz bestimmte Ermittlungsinstrumente bekommen soll, die schon andere Sicherheitsbehörden haben, wie das Bundeskriminalamt und zum Teil auch die Länderpolizeien, die zum Beispiel in der digitalen Welt dafür sorgen, dass auch hier Gefahren erkannt werden und so verhindert werden kann, dass Anschläge passieren.
FRAGE JUNG: Vielleicht noch einmal eine Lernfrage zur Einordnung: Können Sie uns die aktuellen Gefährderzahlen nennen, also islamistische Gefährder, Rechtsextreme, Linksextreme?
GRÜNEWÄLDER: Das kann ich Ihnen gern nachreichen.
FRAGE BUSCHOW: Herr Grünewälder, auch noch eine Nachfrage zum Thema Schutz von Moscheen. Sie haben darauf verwiesen, dass die Länder zuständig sind. Haben Sie eine Übersicht, ob und wenn ja wie viele Moscheen und muslimische Einrichtungen einen besonderen, verstärkten Polizeischutz haben, vielleicht in der Form, wie ihn auch Synagogen und jüdische Einrichtungen bekommen?
GRÜNEWÄLDER: Es besteht, wie gesagt, eine abstrakte Gefährdungslage, dass Gotteshäuser, insbesondere Moscheen und auch Synagogen, besonderen Gefährdungen ausgesetzt sind. Es wäre jetzt nicht sinnvoll, Ihnen aufzuzeigen, wie Schutzmaßnahmen im Einzelnen aussehen.
ZUSATZFRAGE BUSCHOW: Nein, ich frage ja, bei wie vielen das der Fall ist. Ich will nicht wissen, wie sie aussehen.
GRÜNEWÄLDER: Zahlen liegen mir jetzt nicht vor. Wie gesagt: Es ist Aufgabe der Länder, dafür zu sorgen, dass die Gotteshäuser geschützt werden. Da müssten Sie vor Ort noch einmal nachfragen. Ich kann Ihnen hierzu jetzt keine Zahlen sagen.
FRAGE MÜNCH (zum Coronavirus): Ich habe eine Frage, wahrscheinlich an das Auswärtige Amt: Immer mehr Staaten holen ihre Leute von der „Diamand Princess“, diesem Kreuzfahrtschiff, auf dem der Virus ausgebrochen ist. Ist es auch für die Deutschen geplant? Falls ja, wo sollen sie dann in Quarantäne kommen?
BURGER: Am Wochenende sind zwei deutsche Passagiere auf dem Schiff „Diamand Princess“ positiv auf das Coronavirus getestet worden. Beide befinden sich in einem Krankenhaus auf dem Festland. Sie sind derzeit wohlauf und haben nach eigenen Angaben keine Symptome. Unsere Botschaft in Tokio steht mit ihnen auch in Kontakt.
Wir stehen natürlich auch zu den verbliebenen Deutschen an Bord des Schiffs in Kontakt. Nach jetzigem Stand gibt es unter den Deutschen dort keine weiteren Erkrankten.
Ich kann Ihnen außerdem sagen, dass in diesen Minuten im Auswärtigen Amt der Krisenstab der Bundesregierung tagt und sich auch mit den Fällen der Deutschen auf den Kreuzfahrtschiffen der „Diamand Princess“ und „MS Westerdam“ befasst. Unsere Botschaften in Tokio und Longpen sind da ebenfalls zugeschaltet. Bei dieser Krisenstabssitzung geht es nicht zuletzt auch darum, dass alle Betroffenen, die das wünschen, möglichst bald nach Deutschland zurückkehren können, und um die Frage, ob dazu Unterstützung der Bundesregierung notwendig sein wird. Zu dieser Frage stehen wir auch in Kontakt zu unseren europäischen Partnern, die auch Landsleute vor Ort haben. Das ist der aktuelle Diskussionsstand.
EWALD: Ich kann das in dem Punkt noch ergänzen: Wenn die Rückkehrer deutschen Boden betreten, dann findet ein normales Verfahren statt. Die Gesundheitsbehörden vor Ort kümmern sich dann um die Quarantänebedingungen. Es gibt Überlegungen, weil es sich sozusagen um Rückkehrer handelt, die auch ihren Wohnsitz in Deutschland haben, sozusagen keine zentrale Unterbringung vorzusehen, sondern eine Quarantäne im häuslichen Umfeld.
FRAGE: Ich würde nur noch einmal zur Klarstellung gern wissen: Das heißt, Deutschland könnte möglicherweise Passagiere zurückholen oder man würde das im Rahmen einer Gemeinschaftseuropaaktion tun? Das wird gerade im Krisenstab besprochen? Habe ich Sie da richtig verstanden?
BURGER: Nein, ich habe gesagt, es wird besprochen, dass wir möchten, dass die Deutschen, die das wünschen, die Möglichkeit haben, nach Hause zurückzukehren. Es wird auch die Frage besprochen, ob es erforderlich sein wird, dass es eine Unterstützung von Seiten der Bundesregierung dabei gibt. Darüber sprechen wir auch mit den europäischen Partnern.
ZUSATZFRAGE: Aber diese grundsätzliche Bereitschaft ist damit gegeben?
BURGER: Wie gesagt: Wir besprechen im Moment, was erforderlich sein wird, und wir besprechen mit den europäischen Partnern auch, wie man es, falls es erforderlich ist, gemeinsam lösen kann.
FRAGE MÜLLER-THUM: Ich hätte eine kurze Frage zum Gesetzentwurf Elterngeld, der jetzt in die Ressortabstimmung gegangen ist. Ich würde gern wissen, was sich eigentlich ändern soll und wie es bei dem, was jetzt geplant ist, mit den Kosten aussieht.
KEMPE: Es ist richtig, dass wir an einer Reform des Elterngeldes arbeiten, übrigens einer der beliebtesten und bekanntesten Familienleistungen überhaupt und auch der größte Einzelposten im Etat des Familienministeriums.
Die Ressortabstimmung ist eingeleitet worden und heute auch die Länder- und Verbändebeteiligung. Den Referentenentwurf können Sie sich im Übrigen ab heute Nachmittag bei uns auf der Webseite selber anschauen und sich ein Bild davon machen.
Es sind in der Berichterstattung im Wesentlichen schon die Kernpunkte angesprochen worden. Wir wollen die Partnerschaftlichkeit stärker fördern das ist ein Ergebnis der Evaluation, auf deren Basis wir ja das Elterngeld reformieren wollen , also die Flexibilität für die Eltern erhöhen, indem wir Arbeitszeitregelungen und den Partnerschaftsbonus verändern. Außerdem wollen wir mehr Rücksicht auf Eltern in besonderen Situationen nehmen, auch hier durch bessere Regelungen und weniger Bürokratie. Eltern von besonders früh geborenen Kindern sollen zum Beispiel einen zusätzlichen Elterngeldmonat erhalten. Das gibt ihnen mehr Zeit, um sich in einer besonderen Situation um ihr Kind zu kümmern.
Wie gesagt: Einzelheiten finden Sie im Referentenentwurf, den wir heute Nachmittag online stellen.
ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Mit welchen Kosten rechnen Sie? Ist die Finanzierung eigentlich geklärt? Ich nehme an, dass das mehr kosten wird als das, was bisher an Leistungen gezahlt wird. Kommt das Geld dann extra aus irgendwelchen Töpfen von Olaf Scholz, oder müssen Sie das aus dem eigenen Etat bezahlen? Inwieweit ist das mit der Union schon alles geklärt? Ich könnte mir vorstellen, dass es doch noch Streitpunkte gibt, zum Beispiel was die Topverdiener-Grenze angeht oder so.
EWALD: Wie gesagt, wir sind noch in der Ressortabstimmung. Zu Details und Kosten kann ich Ihnen keine Auskunft geben.
ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Entschuldigung, ich habe noch eine Frage. Sie werden doch durchgerechnet haben, wie viel das mehr kostet, so wie Sie das planen, oder?
EWALD: Davon können Sie ausgehen. Nichtsdestotrotz sind wir in der Ressortabstimmung. Das bedeutet, dass ich zu weiteren Einzelheiten keine Stellung beziehen kann.
FRAGE JUNG: Es geht um die besondere Gebührenordnung der Bundespolizei. Herr Grünewälder, es ist jetzt bekannt geworden, dass die Bundespolizei für erstmalige Platzverweisungen circa 89 Euro einkassieren darf, für Identitätsfeststellungen 53 Euro, für die Anordnung von Gewahrsam 74 Euro, für erkennungsdienstliche Behandlungen 60 Euro und den Vollzug des Gewahrsams pro angefangener Viertelstunde 6,51 Euro. Können Sie uns erklären, wie man auf diese Gebühren kommt?
GRÜNEWÄLDER: Das Thema war ja am Freitag hier schon einmal Gegenstand der Erörterung. Darauf kann ich Sie allgemein verweisen.
Konkret geht es darum was in verschiedenen Ländern schon üblich ist , dass die Polizeibehörden für Tätigkeiten, die in Verantwortung von einzelnen Personen bestehen, auch Gebühren verlangt. Das sind nicht Personen, die der allgemeinen Gefahrenabwehr dienen, sondern das sind Vorgänge, die durch das Tätigwerden Einzelner hervorgerufen werden, durch Gesetzesverstöße, die fahrlässig oder grob fahrlässig passiert sind. Es geht hier also nicht darum, dass Ausweise kontrolliert worden sind, sondern es geht darum, dass für auf den Einzelnen zurechenbare Sicherheitsleistungen Gebühren erhoben werden. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Wie gesagt, das ist in verschiedenen Ländern schon üblich und soll hier die Allgemeinheit nicht belasten.
ZUSATZFRAGE JUNG: Der Punkt ist: Wir bezahlen die Bundespolizisten für ihre Arbeit ja schon aus Steuergeldern. Warum sollen Bürger für ureigene Tätigkeitsbereiche der Bundespolizei doppelt bezahlen?
GRÜNEWÄLDER: Es geht um das Tätigwerden gegen Gesetzesverstöße und andere Verstöße, die sich der Einzelne zurechnen lassen muss. Es geht nicht um ein Tätigwerden im Rahmen allgemeiner Gefahrenabwehr hinsichtlich der Aufgaben der Bundespolizei, sondern es geht um zurechenbare Verstöße der Einzelnen, die hier in Rechnung gestellt werden.
FRAGE JESSEN: Herr Grünewälder, zweifellos geht doch von solchen Gebührenandrohungen eine abschreckende Wirkung aus. Ich glaube, es gab den Fall einer Frau in Düsseldorf, die einen Koffer auf einem Bahnsteig stehen ließ. Das kostete durch die Nachbehandlung 550 Euro.
Frage eins. Ist diese abschreckende Wirkung beabsichtigt? Bedeutet das, dass man sich das Grundrecht der Wahrnehmung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Zweifel leisten können muss?
Frage zwei. Wie verträgt es sich damit, dass im vergangenen Sommer, als es darum ging, ob sich Fußballvereine an einem verstärkten Polizeieinsatz beteiligen müssen, der Bundesinnenminister gesagt hat „Nein, weil die Bürger schon Steuern zahlen, ist der Polizeieinsatz abgedeckt“. Warum gilt dieses Prinzip hier nicht?
GRÜNEWÄLDER: Ich glaube, hier muss man verschiedene Sachverhalte trennen. Es geht, wie gesagt, darum, dass das dem Einzelnen zurechenbare Verhalten in Rechnung gestellt wird bzw. die Polizei tätig wird, weil jemand etwas fahrlässig getan hat. Das betrifft zum Beispiel die Sache mit dem grob fahrlässig abgestellten Koffer oder weil jemand gegen Gesetze verstoßen hat. Es geht nicht darum, dass sich jemand an einer Demonstration beteiligt und dort kontrolliert wird. Um diese allgemeinen Tätigkeiten geht es nicht, sondern es soll dem Betroffenen seine individuelle Verantwortung für die Kosten der polizeilichen Maßnahme verdeutlichen und ja auch künftiges Verhalten beeinflussen. Das gilt nicht für den unbescholtenen Bürger, der an einer Demonstration teilnimmt; das gilt auch nicht zum Beispiel für Einsätze der Gefahrenabwehr im Rahmen von Fußballspielen, die Sie erwähnt haben.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Welche Berechnungsgrundlage gibt es dafür, zu sagen „Es kostet 550 Euro, fahrlässig einen Koffer abzustellen“? Wie kommt man auf solche Sätze? Sind die tatsächlich rational nachweisbar oder wird gesagt „Das setzen wir jetzt einmal so fest“?
GRÜNEWÄLDER: Die Sätze sind rational nachvollziehbar. Es wurde geschaut, welche Verwaltungsleistungen damit verbunden sind. Diese wurden entsprechend bemessen und dann ausgerechnet.
FRAGE JUNG: Eine Frage an das Familienministerium, das sich auch für Demokratieprojekte einsetzt. Wie bewerten Sie, dass die Ausübung des Demonstration- und Versammlungsrechts für bestimmte Bevölkerungsgruppen ab sofort existenzgefährdend sein könnte?
KEMPE: Dazu kann ich keine Bewertung abgeben.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?
KEMPE: Ja, das werde ich tun.
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Grünewälder, wird dem Bürger, der Bürgerin auch jedes Blatt Papier berechnet?
GRÜNEWÄLDER: Herr Jung, ich habe ja gerade versucht, Ihnen zu erklären, dass das nicht für die Teilnahme an Demonstrationen und für allgemeine Polizeieinsätze gilt, die im Rahmen der allgemeinen Risikovorsorge oder der Gefahrenabwehr passieren, sondern dass ein spezielles Verhalten von Personen vorangehen muss, also Fahrlässigkeit oder ein Verstoß gegen Gesetze. Es geht eben gerade nicht um unbescholtene Bürger, die an Demonstrationen teilnehmen.
FRAGE WARWEG: Die Bundesregierung hat am Freitag erklärt, dass aus ihrer Sicht der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag nicht zuständig sei, sich mit mutmaßlichen Menschenrechtsverbrechen Israels gegen Palästinenser in den besetzten Gebieten der Westbank, des Gazastreifens und Ostjerusalems zu befassen. Sieht die Bundesregierung denn, ob es alternative internationale Institutionen gibt, die sich mit diesem Themenfeld befassen können?
BURGER: Vielleicht darf ich den Hintergrund erklären:
Die Bundesregierung hat die Erklärung der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs vom 20. Dezember letzten Jahres zum Abschluss der vorläufigen Ermittlung zur Situation in Palästina so lautet der Titel dieser Erklärung und die Befassung der Vorverfahrenskammer nach Art. 19, Abs. 3 des Römischen Statuts zur Kenntnis genommen.
Die Vorverfahrenskammer hat mit Entscheidung vom 28. Januar 2020 die Vertragsstaaten des Römischen Statuts eingeladen, sich im Wege der sogenannten Amicus Curiae am Verfahren zu beteiligen. Dieser Einladung kommt die Bundesregierung als guter Freund und Unterstützer des Gerichtshofs gerne nach und hat zunächst einen Antrag auf Zulassung zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme gestellt.
Sie kennen unsere langjährige und beständige Position, dass wir eine verhandelte Zweistaatenlösung und damit das Ziel eines unabhängigen demokratischen und lebensfähigen Staates Palästina unterstützen. Unser Ziel bleibt es, die Grundlage der Zweistaatenlösung zu erhalten. Deutschland trägt als wichtiger bilateraler Geber auch zum Aufbau eines zukünftigen palästinensischen Staates im Rahmen einer zwischen den Konfliktparteien verhandelten Zweistaatenlösung bei.
Ein palästinensischer Staat und die Festlegung territorialer Grenzen können erst durch direkte Verhandlungen zwischen Israelis und Palästinensern erreicht werden. Aktuell ist noch keine Staatlichkeit Palästinas gegeben, welche aber eine Voraussetzung für die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs wäre. Diese Rechtsauffassung werden wir auf Einladung des Gerichts darlegen. Es geht uns dabei auch darum, einer Politisierung des Gerichtshofs entgegenzutreten. Eine Bewertung der Inhalte des Verfahrens geht damit nicht einher.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Ich hatte gefragt, ob die Bundesregierung alternative Institutionen kennt oder sagt sie, dass mutmaßliche Menschenrechtsverbrechen gegen Palästinenser von keiner Form von internationaler Strafgerichtsbarkeit zumindest besprochen werden können?
BURGER: Ich habe Ihnen dargestellt, wie unsere Auffassung gegenüber den vorliegenden Vorermittlungen beim Internationalen Strafgerichtshof ist. Die Bundesregierung unterstützt den Internationalen Strafgerichtshof. Deutschland ist eines der Länder gewesen, die maßgeblich zur Errichtung dieser Institution beigetragen haben. Deswegen unterstützen wir den Internationalen Strafgerichtshof auch heute bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Aber Frau Bensouda, ICC-Staatsanwältin, hat davon gesprochen, dass sie die Basis für Ermittlungen sieht. Jetzt sagen Sie, dass diese Ermittlungen aus anderen völkerrechtlichen Erwägungen nicht fortgeführt werden können. Was heißt das in der Endkonsequenz? Heißt das, dass Menschenrechtsverbrechen in der Westbank, im Gazastreifen strafrechtlich gesehen in keiner Form von der internationalen Gemeinschaft aufgegriffen werden können?
BURGER: Der Internationale Strafgerichtshof hat noch keine Entscheidung getroffen, was seine Zuständigkeit für dieses Verfahren angeht. Er hat die Mitgliedstaaten eingeladen, ihre Positionen dazu darzulegen. Wir planen, genau das auch zu tun.
FRAGE JUNG: Nur eine Verständnisfrage: Palästina ist Teil dieses Strafgerichtshofs. Israel muss ja nicht Teil sein, um strafverfolgt zu werden. Ich verstehe jetzt nicht, wo aus Ihrer Sicht das Problem liegt.
BURGER: Das Problem ist, dass Palästina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat ist und daher die Grundlage für eine Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fehlt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber aus Sicht anderer Staaten ist es ja schon ein Staat. Sie haben sich ja nur entschieden, Palästina nicht anzuerkennen.
BURGER: Wie gesagt, der Internationale Strafgerichtshof selbst befasst sich mit der Frage, ob er hier eine Zuständigkeit sieht. Er hat seine Mitgliedstaaten dazu eingeladen, sich im Wege dieses Amicus-Curiae-Verfahrens daran zu beteiligen. In diesem Rahmen legen wir unsere Rechtsauffassung, die im Übrigen auch nicht neu und Ihnen allen bekannt ist, dar.
FRAGE WACKET: Eine Frage an das Bundesfinanzministerium. Heute finden in Brüssel Gespräche zur Finanztransaktionssteuer statt. Ich wollte einmal hören, was Sie von diesen Gesprächen erwarten und wie optimistisch Sie sind, dass man eine Einigung findet.
BECHTLE: Im Koalitionsvertrag ist die Einführung einer Finanztransaktionssteuer vereinbart. Daran wird, wie Sie wissen, gearbeitet.
Zu den Details äußern wir uns wie üblich nicht. Das werden wir tun, sobald ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorliegt. Im Übrigen kann ich Sie auf den Doorstep verweisen, den der Minister wie üblich gleich halten wird.
ZUSATZ WACKET: Die Frage war eigentlich, wie zuversichtlich Sie sind, dass man dort Partner gewinnt.
BECHTLE: Wir sind zuversichtlich.
FRAGE MÜLLER-THUM: Meine Frage bezieht sich auf eine Berichterstattung, dass die Stadt Hamburg offensichtlich von der Warburg Bank eine Steuerschuld von knapp 50 Millionen Euro nicht eingetrieben hat und dass eventuell der heutige Finanzminister und damalige Bürgermeister Olaf Scholz auch mit der Sache zu tun hatte. Können Sie darlegen, welche Rolle Olaf Scholz bei dieser Geschichte gespielt hat?
BECHTLE: Der Sprecher des Ministers hat sich dazu bereits dahingehend geäußert, dass zu den Aufgaben eines Ersten Bürgermeisters auch gehört, sich mit Wirtschaftsvertreten der Stadt zu treffen. So hat es ein Treffen mit Herrn Olearius im November 2017 gegeben.
Was die Frage angeht, warum dieses bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht berücksichtigt wurde, würde ich Sie bitten, die Frage an die zuständige Hamburger Senatsverwaltung zu stellen.
Im Übrigen spreche ich hier für das Finanzministerium. Insofern würde ich Sie bitten, sich, was die weiteren Fragen angeht, direkt an die Senatsverwaltung in Hamburg zu wenden.
ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Na ja, aber die wird mir relativ wenig dazu sagen können, was Olaf Scholz damals gemacht hat. Das kann Olaf Scholz tun oder das können mutmaßlich die Leute tun, die jetzt in seinem Umfeld sind. Von daher würde ich gerne wissen: Hat Olaf Scholz dafür gesorgt, dass die Warburg Bank begünstigt wurde? Hat er persönlich in den Fall eingegriffen?
BECHTLE: Ich kann Ihnen versichern, dass der damalige Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Olaf Scholz, zu keinem Zeitpunkt politischen Einfluss auf diese Angelegenheit genommen hat. Das ist alles, was ich dazu sagen kann.
ZUSATZFRAGE MÜLLER-THUM: Wäre es in solchen Angelegenheiten nicht richtig, politischen Einfluss zu nehmen, wenn es darum geht, 50 Millionen Euro zu bekommen oder nicht zu bekommen? War ihm überhaupt klar, dass es darum ging, bis zu einem gewissen Zeitpunkt zu handeln, um eben 50 Millionen Euro zu verlieren oder nicht zu verlieren?
BECHTLE: Vielleicht kann ich ganz allgemein sagen: Die Hamburger Finanzämter und die Steuerverwaltung der Finanzbehörde treffen die Entscheidungen ausschließlich unter rechtlichen Gesichtspunkten. Insofern würde ich Sie bitten, sich dorthin zu wenden, was weitere Fragen angeht.
FRAGE JUNG: Ist das Bundesfinanzministerium der Meinung, dass die Finanzämter in Hamburg zum Wohle des Staates gehandelt haben?
BECHTLE: Das würde ich jetzt hier nicht kommentieren. Es ist, wie gesagt, eine Frage der Hamburger Senatsverwaltung. Ich spreche hier für das Bundesfinanzministerium. Wir können das eh nicht kommentieren, da es sich hierbei um Steuergeheimnisse handelt.
FRAGE MÜLLER-THUM: Laut Berichterstattung hat das Bundesfinanzministerium in den Fall eingegriffen. Ein Eintrag vom Dezember 2017 wurde offensichtlich in den Tagebuchaufzeichnungen des Chefs der Warburg Bank gefunden. Können Sie uns dazu etwas sagen? Inwiefern hat das Bundesfinanzministerium in die Sache eingegriffen, weil man offensichtlich das Gefühl hatte, dass in Hamburg die Finanzämter oder Finanzbehörde das nicht wirklich unter Kontrolle hatten?
BECHTLE: Mit Blick auf das Steuergeheimnis können wir uns hier zu einzelnen Fällen nicht äußern.
FRAGE VOLLRADT: Ich habe eine Frage an das BMI. Soweit ich weiß, wurden Sie am Mittwoch bereits nach Medienberichten über eine mögliche Beobachtung von AfD-Politikern durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gefragt. Es wurde angekündigt, dass diesbezüglich möglicherweise eine Antwort nachgereicht wird. Gibt es Neuigkeiten aus Ihrem Haus dazu?
GRÜNEWÄLDER: Dazu gibt es keinen neuen Stand.
ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Auch nicht zu Politikern anderer Parteien, zum Beispiel die Linkspartei?
GRÜNEWÄLDER: Das ist Sache des Verfassungsschutzes.
ZUSATZFRAGE VOLLRADT: Eine Verständnisfrage an das BMVg. Die frühere Verteidigungsministerin hat im Untersuchungsausschuss zur Berateraffäre ausgesagt. Sie hat betont, dass der derzeitige Kommandeur der NATO in Brunssum nur den „temporary rank“ eines Generals innehat und nicht regulär befördert wurde. Meiner Kenntnis scheidet er nächsten Monat aus und wird durch Herrn Vollmer ersetzt. Ist er dann General a.D. mit Bezügen eines Generalleutnants. oder ist er Generalleutnant a.D.? Wird ihm der vierte Stern sozusagen wieder weggenommen?
HELMBOLD: Was die Bezeichnung angeht, müsste ich eine Antwort nachliefern. Das kann ich aus dem Stegreif nicht sagen.
Was die Bezüge betrifft, würde ich das Gleiche tun. Das müsste ich auch nachliefern.
FRAGE MÜNCH: Eine Frage an das BMWi. Umweltministerin Schulze hat heute mehrere Vorschläge gemacht, wie man Kraftstoffe auf Wasserstoffbasis sozusagen pushen könnte. Wann tritt die Nationale Wasserstoffstrategie in Kraft? Sie sollte ja eigentlich schon Ende letzten Jahres in Kraft getreten sein.
Was hält Herr Altmaier davon, Mengenausschreibungen zu machen, wie Frau Schulze vorgeschlagen hat, oder eine Quote für den Flugverkehr einzuführen?
GÜTTLER: Die Wasserstoffstrategie ist vorgelegt und befindet sich in der Ressortabstimmung. Wie üblich kann ich mich zu laufenden Ressortabstimmungen im Einzelnen nicht äußern.
ZUSATZ MÜNCH: Aber doch sicher zu den Vorschlägen.
GÜTTLER: Die Wasserstoffstrategie wird, wie gesagt, gerade zwischen den Ressorts abgestimmt. Während dieser laufenden Abstimmung kann ich mich nicht äußern.
FRAGE WARWEG: US-Außenminister Pompeo hatte auf der Münchner Sicherheitskonferenz erklärt, dass die USA sich in der Außenpolitik völkerrechtskonform verhalten und die Souveränität anderer Staaten respektieren. Teilt die Bundesregierung diese Auffassung?
BURGER: Ich würde hier jetzt nicht die Rede des amerikanischen Außenministers kommentieren wollen. Der Außenminister hat in München selbst eine Rede gehalten, die ich sehr zur Lektüre empfehlen kann und in der sich zum transatlantischen Verhältnis geäußert hat. Dasselbe gilt auch für andere wichtige deutsche Vertreter. Der Bundespräsident hat dort gesprochen, die Verteidigungsministerin ebenfalls. Sie haben alle ihre eigenen Formulierungen gewählt, um die Zusammenarbeit mit den USA, die uns sehr wichtig ist, zu beschreiben.
ZUSATZFRAGE WARWEG: Können Sie darlegen, ob das Auswärtige Amt der Aussage zustimmt „Ja, wir teilen die Einschätzung von Herrn Pompeo, dass die USA sich in der internationalen Außenpolitik völkerrechtskonform verhalten“?
BURGER: Wie gesagt, zu dem ganzen Themenkomplex ist in München sehr viel vonseiten der Bundesregierung gesagt worden. Ich glaube, es würde wirklich niemandem helfen, wenn ich jetzt versuchen würde, dies auf ein „Ja“ oder ein „Nein“ zu reduzieren.
FRAGE FIRSOVA: Ich habe eine Frage zum Thema Libyen-Komitee. Es gab am Sonntag ein Treffen in München dazu. Wie konstruktiv arbeitet Russland im Rahmen dieses Komitees? Gibt es schon konkrete Planungen für das geplante Treffen in Italien? Steht schon ein Datum fest?
BURGER: Ja, wir haben gestern in München am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz den Nachfolgeprozess für die Berliner Libyen-Konferenz vom Januar gestartet. Das war uns sehr wichtig, weil wir der Auffassung sind, dass wir den Druck auf die Konfliktparteien und auch den Druck auf diejenigen internationalen Akteure, die die Konfliktparteien in Libyen unterstützen, aufrechterhalten müssen. Dem dient der jetzt gestartete Nachfolgeprozess, die Aufmerksamkeit der internationalen Gemeinschaft auf das, was dort vorgeht, langfristig aufrechtzuerhalten und diejenigen, die dort Einfluss nehmen, immer wieder in die Verantwortung für die Einhaltung dessen zu nehmen, worauf sie sich in Berlin verpflichtet haben, und wozu der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in der vergangenen Woche mit Resolution 2570 sie noch einmal angehalten hat.
Russland ist eines der Länder, die von Anfang an dem Berliner Prozess teilgenommen haben. Russland war auch gestern an dem ersten Nachfolgetreffen durch seinen stellvertretenden Außenminister, Herrn Bogdanow, beteiligt. Russland hat die Vereinbarungen, die dort getroffen wurden, in dieser Form auch mitgetragen.
Was die nächsten Treffen im Nachfolgeprozess angeht der Außenminister hat das gestern in seiner Pressekonferenz auch angekündigt : Es ist ja so, dass dieser Prozess zum einen durch den Sondergesandten der Vereinten Nationen, Herrn Salamé, und zum anderen durch einen Co-Vorsitz geleitet wird. Dieser Co-Vorsitz lag bisher bei Deutschland, und wir haben diesen Co-Vorsitz jetzt an Italien übergeben. Der Co-Vorsitz wird in Zukunft unter den Teilnehmern an diesem Prozess rotieren, auch um sicherzustellen, dass sich alle weiter in der Verantwortung für diesen Prozess fühlen. Was ein konkretes Datum für das nächste Treffen, das durch Italien ausgerichtet wird, angeht, würde ich Sie bitten, sich an die italienische Seite zu wenden.
STS SEIBERT: Ich will vielleicht zwei Dinge ganz kurz noch anfügen. Das Erste ist: Dass die nächste Folgekonferenz unter italienischem Vorsitz in Italien stattfindet, zeigt, welch wichtige und konstruktive Rolle unsere italienischen Partner in diesem Prozess von Anfang an gespielt haben. Das Zweite, was ich gerne sagen würde darüber ist letzte Woche schon gesprochen worden : Morgen soll es zu einer zweiten Gesprächsrunde im 5+5-Militärkomitee-Format in Libyen kommen, also dem Format, wo fünf Vertreter der Seite Sarradsch und fünf Vertreter der Seite Haftar aufeinandertreffen. Wir sehen es als erfreulich an, dass es zu einer Fortsetzung dieses Formats kommt, und sehen darin einen wichtigen Schritt von der sehr fragilen Waffenruhe, die wir im Moment haben mit all dem, was da leider eben auch zu beobachten ist , in Richtung eines dann doch vielleicht richtigen Waffenstillstands.
FRAGE: Erste Frage: Vergangene Woche ich glaube, am Samstag hat Frau Kramp-Karrenbauer gesagt, das E3-Format müsse auch auf Italien erweitert werden. Ist das eine dauerhafte Veränderung, wird das in Zukunft also ein E4-Format?
BURGER: Ich weiß nicht, ob der Kollege vom BMVg die Äußerungen der Verteidigungsministerin interpretieren möchte. Ich kann Ihnen nur sagen: Formal ist das E3-Format im Kontext der Atomverhandlungen mit Iran entstanden. Deutschland, Frankreich und Großbritannien waren diejenigen, die diesen Prozess zunächst einmal vorangetrieben haben, bevor dann die anderen ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats dazugestoßen sind, und 2015 wurde das JCPOA dann im Format der E3+3 oder P5+1 je nachdem, wie man das berechnen möchte beschlossen. Dieses Format wird sich insofern nicht ändern, als es ja Teil des JCPOA geworden ist. Das heißt, auf europäischer Seite sind Deutschland, Frankreich und Großbritannien die Teilnehmer an der Vereinbarung des JCPOA. Insofern ist das formalisiert und festgeschrieben, da gibt es keine Änderungen.
Das bedeutet aber natürlich überhaupt nicht, dass man die enge Zusammenarbeit mit Italien in vielen anderen Dossiers nicht umso stärker sucht. Es gibt beispielsweise Gespräche über die wir hier auch schon informiert haben , die wir in der Vergangenheit zum Thema der regionalen Rolle Irans beispielsweise zur Lage im Jemen einen Dialogprozess auf Ebene hoher Beamter im E-4-Format, also Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien, mit dem Iran geführt haben. Insofern gibt es, glaube ich, keine Hindernisse, überall dort, wo Italien an einer engen Zusammenarbeit interessiert ist und sich einbringt, das auch zu tun.
ZUSATZFRAGE: Zweite Frage: Von wem wird die Überwachung des Waffenembargos durchgesetzt? Von der EU oder von Ländern, die an der Libyen-Konferenz teilgenommen haben? Ich weiß, dass das eine hypothetische Frage ist.
BURGER: Nein, das ist überhaupt keine hypothetische Frage. Das Waffenembargo ist ja ein Waffenembargo des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Im Rahmen des Berliner Prozesses haben sich, ich sage einmal, Staaten, auf die es dabei sehr ankommt, verpflichtet, dieses Waffenembargo auch einzuhalten. Die Aufsicht über dieses Waffenembargo, die Definition über dieses Waffenembargo, hat formal aber der Sicherheitsrat, und der Sicherheitsrat hat sich einen Sanktionsausschuss gegeben, der die Aufgabe hat, die Einhaltung dieses Waffenembargos auch zu überprüfen. Es gibt dort ein „Panel of Experts“, das regelmäßig Berichte zur Einhaltung und Umsetzung dieses Waffenembargos veröffentlicht.
Im Moment auch heute beim Rat der EU-Außenminister laufen Diskussionen darüber, welchen Beitrag die Europäische Union zu dieser Überwachung leisten kann. Das ist neben dem Kampf gegen das Schlepperunwesen schon in der Vergangenheit Teil des Mandats der EU-Mission „Sophia“ im Mittelmeer gewesen. Heute steht auf der Tagesordnung der Außenminister die Frage, ob die Europäische Union darüber hinaus zusätzliche Beiträge für die Überwachung das Waffenembargos anbieten kann. Es bleibt aber ein Waffenembargo des UN-Sicherheitsrats, und die Verantwortung dafür bleibt bei den Vereinten Nationen.
Es ist übrigens auch gestern intensiv darüber gesprochen worden, dass natürlich auch andere Regionalorganisation, insbesondere auch die Afrikanische Union, Bereitschaft signalisiert haben, sich an der Umsetzung der Beschlüsse von Berlin aktiv zu beteiligen, und das ist auch sehr zu begrüßen.
FRAGE JUNG: Herr Burger, Sie sagten gerade so schön: Staaten, auf die es ankommt, die auch am Tisch gesessen haben und die das Waffenembargo mit beschlossen haben. Können Sie uns die Staaten nennen, die dieses Waffenembargo nicht nur beschlossen haben, sondern sich auch daran halten?
BURGER: Der Berliner Prozess ist ja so konzipiert, dass die Staaten, die bisher in Libyen Einfluss nehmen, an den Tisch gebracht worden sind, um sie in die Pflicht zu nehmen, eine Unterstützung der Konfliktparteien in Zukunft zu unterlassen, und dass man darüber hinaus wichtige Vertreter der internationalen Gemeinschaft mit am Tisch hat, die ebenfalls ein Interesse daran haben, diesen Friedensprozess zu befördern etwa Nachbarstaaten, die in besonderem Maß davon betroffen sind. Insofern ist es kein Zufall, dass dort eben genau die Staaten am Tisch sitzen, die in Libyen Einfluss nehmen.
Was die konkreten Berichte über Verstöße gegen das Waffenembargo angeht, kann ich Sie auch auf die Berichte des „Panel of Experts“ des Sicherheitsrats verweisen, denn dieses hat das Mandat, über solche Verstöße im Namen des Sicherheitsrats zu berichten.
ZUSATZFRAGE JUNG: Danach habe ich ja nicht gefragt. Ich wollte vielmehr wissen, welche dieser Staaten sich nach Ihren Erkenntnissen an dieses Embargo halten.
Die Bundesregierung hat auf parlamentarische Anfragen hin selbst angegeben, im Jahr 2019 Waffen im Wert von 1,3 Milliarden Euro an Beteiligte des Libyenkrieges exportiert zu haben, davon Waffen im Wert von 1 Milliarde Euro an die Seite von Herrn Haftar. Gibt es da jetzt ein Umdenken bei der Bundesregierung? Kann die Bevölkerung, können wir davon ausgehen, dass im Jahr 2020 kein Staat, der eine der beiden Seiten in Libyen unterstützt, mehr mit Waffen beliefert wird, also dass diese Zahl auf null geht?
BURGER: Weil sie gerade eine Formulierung gewählt haben, die ich sehr irreführend finde, will ich vielleicht kurz sagen: Es gibt natürlich keine Waffenlieferungen aus Deutschland an Herrn Haftar oder an irgendeine der Parteien.
ZUSATZ JUNG: Das habe ich nicht gesagt.
BURGER: Na ja, Sie haben gesagt „an die Seite von Herrn Haftar“, und mit Blick auf diejenigen unter Ihren und unseren Zuschauern, die den Kontext nicht kennen, kam mir das irreführend vor. Wenn sie das nicht so empfunden haben, dann sind wir da offensichtlich unterschiedlicher Auffassung.
Zu Rüstungsexportgenehmigungen kann ich Ihnen nur das sagen, was wir hier an dieser Stelle immer sagen: Ich kann da zu einzelnen Vorgängen keine Auskünfte geben. Ich kann Ihnen sagen, dass wir natürlich Verstöße gegen ein UN-Waffenembargo extrem ernst nehmen, sehr, sehr alarmierend finden, und dass solche Erkenntnisse natürlich auch in zukünftige Genehmigungsentscheidungen einfließen.
Ich möchte zur Einordnung vielleicht auch sagen: Wenn man die Berichte über Waffenschmuggel nach Libyen, die es gibt, verfolgt, dann sieht man, dass jedenfalls quantitativ die ganz überwiegende Menge des Materials, von dem dort berichtet wird, aus chinesischer, russischer oder anderer Produktion stammt. Ich möchte also auch dem Eindruck entgegenwirken, dass in Libyen maßgeblich mit deutschen Waffen gekämpft würde. Das ist nicht die Realität.
ZUSATZFRAGE JUNG: Aber haben Sie Erkenntnisse darüber, dass deutsche Waffen im Libyenkrieg gelandet sind?
BURGER: Uns liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass in diesem Sinne Endverbleibserklärungen verletzt worden wären.
FRAGE DR. DELFS: Herr Seibert, die Kanzlerin nimmt am Donnerstag ja an dem EU-Gipfel zu den EU-Haushaltsberatungen teil. Es hat ja schon am vergangenen Freitag einen Haushaltsentwurf vom EU-Ratspräsidenten gegeben. Meine erste Frage: Ist das für die Kanzlerin eine gute Grundlage für die Verhandlungen am Donnerstag?
Zweite Frage: Es gab Ende letzter Woche ja Berichte, dass die Kanzlerin bei den 1,0 Prozent kompromissbereit sei und möglicherweise doch bereit wäre, mehr zu zahlen, wenn gleichzeitig eine Haushaltsumschichtung stattfinden würde. Können Sie dazu irgendetwas sagen?
STS SEIBERT: Wahrscheinlich nicht so viel, wie sie gerne hören möchten. Der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, hat letzte Woche bzw. in den letzten Wochen eine ganze Reihe von Gesprächen geführt und seine Vorstellungen für das, was man eine Verhandlungsbox nennt, für eine Einigung auf den mehrjährigen Finanzrahmen, vorgelegt. Ein solches Gespräch hat er in der vergangenen Woche auch mit der Bundeskanzlerin geführt. Ich gehe jetzt wie üblich nicht auf Einzelheiten dieses Gesprächs ein. Es gibt heute übrigens auch einen allgemeinen Austausch beim Rat für Allgemeine Angelegenheiten in Brüssel über dieses Thema.
Die Bundeskanzlerin hat immer gesagt: Diese Einigung, die wir erzielen müssen, ist eine große Herausforderung. Sie wird von allen Seiten Kompromissfähigkeit verlangen. Ich glaube, dass man jetzt den Verhandlungen nicht weiterhilft, wenn sich einzelne Seiten mit Zahlen zu Wort melden. Unser Ziel war immer, dass dieser Haushalt eine Modernisierung unterstützt, dass der mehrjährige Finanzrahmen modernisiert wird, dass die Ziele, die für Europa jetzt besonders wichtig sind, für die nächsten Jahre dann eben auch durch entsprechende Festschreibungen im Haushalt unterstützt werden. Klimaschutz, Migration, ein Europa, das stark in der Forschung und stark in der Innovation ist, eine stärkere Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik: Das alles muss sich niederschlagen. Gleichzeitig kann man die Verlässlichkeit etablierter Politikbereiche auch nicht infrage stellen.
Aus dieser Situation ergibt sich, dass das eine Herausforderung ist, die alle Seiten mit einem gewissen Maß an Kompromissfähigkeit angehen sollten. Man muss noch einmal daran erinnern: Schon ein Prozent des Bruttonational-einkommens Deutschland führt die Verhandlungen jetzt ja auf dieser Grundlage bedeuten einen deutlichen Anstieg der Beiträge, gerade auch für Deutschland.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Rechnet die Bundeskanzlerin mit einer Einigung schon auf diesem Gipfel?
STS SEIBERT: Das kann ich nicht sagen. Man fährt natürlich hin, um da etwas zu schaffen; es ist mir aber nicht möglich, Ihnen heute schon zu sagen, ob das zu schaffen ist.
FRAGE JUNG: Herr Seibert, was viele bei dem Plan von Herrn Michel erschrocken hat, ist, dass die Mittel bei der Kohäsionspolitik, also die Mittel, die ärmere Regionen wirtschaftlich voranbringen sollen, massiv gekürzt werden, dafür aber die Mittel bei der Flüchtlingsbekämpfung beziehungsweise die Mittel für Migration und Grenzschutz verdoppelt werden. Ist das bei der Bundesregierung auch auf Erschrecken stoßen?
STS SEIBERT: Ich möchte hier jetzt nicht auf einzelne Posten in dieser Verhandlungsbox für das künftige Budget eingehen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es vonseiten der Bundesregierung denn Prioritäten, wo es unbedingt mehr Geld im EU-Haushalt braucht?
STS SEIBERT: Sie haben mich ja gerade gehört; die Themen, von denen wir glauben, dass sie für Europa in den kommenden Jahren ganz besonders wichtig sein werden, habe ich aufgezählt. Gleichzeitig gibt es etablierte Politikbereiche, in denen man die Verlässlichkeit nun auch nicht infrage stellen darf.
FRAGE JESSEN: An das BMZ: Herr Rock, seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt das BMZ als das erste klimaneutrale Ministerium. Sie schreiben bzw. Ihr Minister sagt, das sei erreicht worden erstens durch Reduzierung von Klimagasausstoß, zweitens durch Kompensation.
Frage eins: Wie sieht die Kompensation aus? Wie können Sie uns versichern, dass das nicht eine, sagen wir einmal, Etikettenangelegenheit ist?
Frage zwei die geht vielleicht an Herrn Seibert : Ist das ein singuläres Projekt, oder ist der Plan, dass sämtliche Ministerium in einem überschaubaren Zeitraum klimaneutral werden sollen?
DR. ROCK: Für die Kompensation von klimaschädlichen Emissionen gibt es ja etablierte Standards und Verfahren, und nach denen werden natürlich auch die Emissionen, die bei uns noch anfallen, kompensiert. Insofern ist das auch verlässlich.
Zu der zweiten Frage, die Sie gestellt haben: Das BMZ ist jetzt das erste Ministerium, des klimaneutral ist. Es ist aber natürlich unser Ziel bzw. unser Wunsch, dass wir als Vorbild dienen, und zwar nicht nur für die Bundesregierung, sondern auch für Institutionen, Firmen und auch auf einen anderen Ebenen. Dafür hat der Minister ja auch die Allianz für Entwicklung und Klima gegründet, die Unternehmen, Behörden und Verbände dabei unterstützt, sich selber klimaneutral zu stellen.
STS SEIBERT: Auf den Weg größerer Nachhaltigkeit haben sich alle Ministerien gemacht. Das BMZ geht jetzt nochmal einen Schritt weiter: Klimaneutralität. Ich kenne mehrere Häuser mein kleines Bundespresseamt inklusive , das sich beim BMZ sehr genau erkundigt hat, wie es das macht, und jetzt prüft, wie man damit selber umgehen kann.
FICHTNER: Auch das BMU wird in diesem Jahr klimaneutral werden. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass man zuerst schaut, wo man vermeiden kann, und dann das, was nicht vermieden werden, kompensiert. Entscheidend ist es, die richtigen Weichen zu stellen, damit wir am Ende komplett klimaneutral werden und dann auch ohne Kompensation auskommen.
Die Bundesregierung hat sich für 2030 das Ziel gesetzt, komplett klimaneutral zu werden. Dazu bauen wir bei uns gerade eine Koordinierungsstelle auf. Dieser Beschluss ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Welche Rolle spielt das BMWi in dieser Strategie? Wie weit sind Sie selbst? Deutschland möchte ja auch über das Wirtschaftsministerium internationaler Vorreiter sein.
GÜTTLER: Das BMWi arbeitet bereits seit mehreren Jahren kontinuierlich an der Verbesserung seiner Umwelt- und Klimabilanz, angefangen mit der Umstellung auf E-Mobilität bei den Dienstwagen, über bauliche Maßnahmen, bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Energieversorgung, aber auch allgemein bei Beschaffungen für den Bürobetrieb.
2019, also im vergangenen Jahr, haben wir zudem mit der Einführung des Umweltmanagementsystems EMAS begonnen. Es hat zum Ziel, die Klima- und Umweltbilanz weiter zielgerichtet und effektiv zu verbessern. Erster Schritt wird die Erhebung standortbezogener Daten sein, um daraus noch konkreter filtern zu können, welche weiteren Maßnahmen auf dem Weg zur Klimaneutralität erforderlich sind.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie sagen, wann Sie klimaneutral sein werden?
GÜTTLER: Dazu kann ich Ihnen heute noch keinen festen Zeitpunkt nennen.
FRAGE WARWEG: Eine kurze Verständnisfrage an das BMZ: Wenn Sie sagen, Sie seien das erste klimaneutrale Ministerium, bezieht sich das dann ausschließlich auf das Ministerium oder auch auf die sehr flugintensive Tätigkeit Ihrer Vorfeldorganisation GIZ? Ist die GIZ also in den Status „klimaneutral“ mit eingeschlossen?
DR. ROCK: Das bezieht sich nur auf die Arbeit des Ministeriums an sich, nicht auf die Vorfeldorganisationen.
FRAGE JUNG: Ich habe eine kurze Frage an das BMWi und an das Familienministerium zu den Frauenquoten in Vorständen:
Wie bewerten Sie die Vorschläge der Ministerin, dass mindestens eine Frau bei Vorständen von Börsenunternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeitern und mindestens vier Vorstandsmitgliedern Pflicht sein soll?
Vom Familienministerium wüsste ich gern, warum Sie nur eine Frau fordern. Es ist doch dann immer noch unfair, wenn 25 Prozent Pflicht sein sollen. Warum fordern Sie denn bei mindestens vier Mitgliedern im Vorstand nicht mindestens zwei?
GÜTTLER: Uns liegt bislang kein konkreter Vorschlag aus dem Ministerium vor, den wir prüfen könnten. Sobald dies der Fall ist, werden wir das natürlich tun und uns dann innerhalb der Ressortabstimmung einbringen.
Die Wirtschaft ist die eine Sache. Die andere Sache ist aber auch das ist im Koalitionsvertrag geregelt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand. Minister Altmaier setzt sich kontinuierlich für die Vorbildfunktion in seinem eigenen Haus ein. Er geht das bei der Personalpolitik engagiert an, um die Gleichstellung von Frauen und die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen zu erreichen. Beispielsweise liegt der Frauenanteil bei Neubestellungen seit dem Amtsantritt von Herrn Altmaier bei 55 Prozent. Der Frauenanteil in Führungspositionen innerhalb des BMWi ist in den letzten Jahren kontinuierlich gesteigert worden. Zum Vergleich: 2014 lagen wir bei 28 Prozent. Jetzt sind wir bei 39 Prozent.
Neben dieser Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gibt es im BMWi auch konkrete Initiativen, um in die Wirtschaft hineinzuwirken. Dazu gibt es beispielsweise eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel „Starke Frauen. Starke Wirtschaft.“ oder auch die Initiative „FRAUEN unternehmen“. Hierbei ist das Ziel, die Gründungsneigung junger Frauen und Mädchen zu stützen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was heißt denn „Starke Frauen. Starke Wirtschaft.“ konkret? Wie viele Frauen in einem Vorstand müssen es nach Ihrer Ansicht sein?
GÜTTLER: „Starke Frauen. Starke Wirtschaft.“ ist, wie gesagt, eine Veranstaltungsreihe und
ZURUF JUNG: Aber hat keine Bedeutung!
GÜTTLER: Das Ziel dieser Initiative ist es, gemeinsam mit den Entscheiderinnen aus der Wirtschaft die Herausforderungen, die es gibt, um Frauen in Führungspositionen zu stärken, und gleichzeitig auch die Lösungswege zu identifizieren, die aus der Wirtschaft angemahnt werden, sie zu diskutieren und dann umzusetzen.
VORS. WEFERS: Wenn ich es richtig verstanden habe, ist noch die Frage offen, warum die Frauenquote nicht bei 50 Prozent liegt.
ZURUF JUNG: Jawohl!
KEMPE: Es ist richtig, dass die Ministerin heute noch einmal Stellung zu unseren Plänen für eine Novellierung des Führungspositionengesetzes bezogen hat, die wir übrigens gemeinsam mit dem BMJV vorantreiben. Was Sie gesagt hat, ist nicht wirklich neu, sondern Frau Giffey hat das zuletzt auch schon mehrfach betont, ebenso die Bundesjustizministerin, Frau Lambrecht.
Kurz gesagt, beobachten wir seit Jahren, dass sich im Gegensatz zu der Entwicklung in den Aufsichtsräten in den Vorständen der großen Unternehmen einfach viel zu wenig bewegt, dass es allenfalls im Schneckentempo vorangeht und dass wir mit dem Prinzip der Freiwilligkeit, das da herrscht, nicht vorankommen. Deswegen haben wir das in unserem Gesetzentwurf berücksichtigt und dort auch eine Quote eingeführt. Darüber muss jetzt allerdings innerhalb der Bundesregierung noch diskutiert werden. Es gibt also regierungsinterne Abstimmungen dazu, weil Teile davon nicht im Koalitionsvertrag verankert sind, sondern darüber hinausgehen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage war ja: Warum nur eine Frau? Warum nicht 50 Prozent?
KEMPE: Weil das auf jeden Fall schon mal ein Anfang ist. Wie gesagt, geht es über das, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, hinaus. Wir werden jetzt darüber diskutieren. Dazu gibt es sicherlich noch Gesprächsbedarf. Aber das gehört eben zum normalen politischen Geschäft dazu.
Wenn ein großes Unternehmen mit mehr als 2000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vier und mehr Vorstände hat, wäre es absolut zumutbar, wenn auch eine Frau dabei ist. Das hätte aus unserer Sicht eine große Signalwirkung auf das ganze Unternehmen. Damit könnten wir sicherlich weiter dabei vorankommen, dass reine Männerclubs in den Führungsetagen der Wirtschaft der Vergangenheit angehören.
GRÜNEWÄLDER (zur Razzia gegen eine Gruppe mutmaßlicher Rechtsterroristen): Es wurde nach den aktuellen Gefährderzahlen gefragt. Ich kann sie jetzt nachliefern. Im Bereich des Rechtsextremismus sind rund 50 Personen als Gefährder eingestuft. Im Bereich des islamistischen Terrorismus sind es etwa 660 Personen. Im Bereich des Linksextremismus sind es weniger als zehn Personen.
ZURUF JUNG: Acht?
GRÜNEWÄLDER: Weniger als zehn. Konkreter kann ich es Ihnen nicht sagen. Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 17. Februar 2020 | Jung & Naiv
17.2.2020 18:58https://www.youtube.com/embed/hdhsd4tzWnI?feature=oembedyoutube.com/embed/HRw7xaU_gTY?…
Wir sind zu Gast bei der Stiftung Wissenschaft und Politik und treffen Azadeh Zamirirad, stellvertretende Leiterin Naher/Mittlerer Osten & Afrika. Azadeh ist in Iran geboren und hat ihre politikwissenschaftliche Ausbildung an der Uni Potsdam genossen.
Mit Azadeh geht’s kurz um ihren Werdegang: Wie ist sie bei der SWP gelandet? Wieso wollte sie Iran-Expertin werden?
Wir sprechen über die Lage in Iran: Wie ist das politische System aufgebaut? Wer hat wirklich das Sagen? Welche Rolle spielt der Präsident, welche der „oberste Führer“? Warum entscheidet der Wächterrat wer zu einer Parlamentswahl zugelassen wird? Welche Rollen spielen Frauen in der Politik? Werden Minderheiten repräsentiert? Ist Iran eine Diktatur? Was kommt nach dem Öl?
Es geht um Irans Konflikt mit Israel: Woher stammt die Feindschaft? Wieso unterstützt man extremistische palästinensische Gruppen in Gaza und im Libanon?
Wir sprechen über den „Iran-Deal“: Was ist seit dem Ausstieg der USA passiert? Ist Iran jetzt auf dem Weg zur „Bombe“? Welche Auswirkungen haben die Wirtschaftssanktionen auf das Land und das Regime? Steht ein Krieg bevor? Welche Auswirkungen hat die Hinrichtung Soleimanis?
Das und vieles, vieles mehr in Folge 456 – wir haben sie am 14. Februar 2020 in Berlin aufgezeichnet.
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16.2.2020 15:17https://www.youtube.com/embed/HRw7xaU_gTY?feature=oembedyoutube.com/embed/seQqXbSMpnU?…
Themen: Kabinettssitzung (Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der revidierten EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union, Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie), Kabinettsausschuss „Austritt Großbritanniens aus der EU“, mögliches Treffen zur Lage in Libyen, Medienbericht über deutsche Waffenlieferungen an die Vereinigten Arabischen Emirate vor dem Hintergrund des Waffenembargos für Libyen, Diskussionspapier des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Medienberichte über ein Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Chef des Telekommunikationsunternehmens Ericsson, Medienberichte über eine mögliche Überwachung einzelner AfD-Abgeordneter durch den Verfassungsschutz, Treffen der Bundeskanzlerin mit dem Premierminister des Sudan, Medienberichterstattung über die Zusammenarbeit von BND und CIA, deutsche EU-Ratspräsidentschaft, „Clubsterben“, Bekämpfung des illegalen Tierhandels, Medienberichte über die Nachfolge im Amt des Vorsitzenden der Münchner Sicherheitskonferenz, Flaschenpfandsysteme von Brauereien, Huawei, Positionspapier der SPD-Fraktion zum Umgang mit Cannabis
Naive Fragen zu:
Kreislaufwirtschaft (ab 9:20)
– Haben Sie jetzt Dinge umgesetzt, die nicht sowieso schon durch die Richtlinie von der EU vorgegeben wurden? Wenn ja, welche? Gibt es verbindliche Abfallvermeidungsziele, die die Bundesregierung festlegt? Wenn nicht, warum nicht?
– Es gibt keine verbindlichen Abfallvermeidungsziele. Wenn Sie davon sprechen, unnötige Zerstörung zu vermeiden, frage ich Sie: Gibt es aus Ihrer Sicht auch Fälle nötiger Zerstörung, in denen die Unternehmen das weiterhin tun können? Noch eine andere Frage: Stimmt es, dass es das Gesetz jetzt erlaubt, dass noch bis 2035, also noch 15 Jahre lang, über ein Drittel der Abfälle verbrannt werden kann?
Waffenembargo Libyen (ab 14:45)
– Ich erinnere mich hier an eine Regierungspressekonferenz auch mit Frau Demmer , in der Sie uns erläutert haben, dass die neuen Einschränkungen so waren, dass nicht direkt nach Saudi-Arabien geliefert wird, aber wieder direkt an die VAE. Das stimmt weiterhin, Frau Demmer? Das war nach Khashoggi (23:45)
Neues Strategiepapier Waffenindustrie (ab 35:28)
– Können Sie uns noch einmal erläutern, Frau Demmer, weil Sie jetzt immer wieder betont haben, dass das eine strategische Bedeutung habe, was denn die Strategie ist? Worin liegt also die strategische Bedeutung dieser Industrie für Deutschland? Wenn Sie von einer leistungsfähigen und wettbewerbsfähigen Industrie sprechen, was heißt das? Setzt die Bundesregierung dabei auf Wachstum? Sollen wir noch mehr Waffen an die Welt verkaufen? Was verstehen Sie darunter?
– Was heißt „strategische Bedeutung“? Was ist die Strategie der Bundesregierung? Was bedeutet „leistungsfähig und wettbewerbsfähig“? Setzt man auf ein Wachstum der Waffenindustrie?
– Können Sie denn, vielleicht anders gefragt, sagen, ob diese angeblich so restriktive Rüstungsexportpolitik jetzt durch die Änderung der Rahmenbedingungen gelockert wird oder noch restriktiver sein soll?
Clubsterben (ab 42:55)
– könnten Sie prüfen, ob sich die Kulturbeauftragte im Kanzleramt mit der Technokultur auseinandersetzt? (ab 44:39)
Cannabis (ab 57:38)
– In Bezug auf dieses Thema gibt es auch ein Papier der SPD-Fraktion im Bundestag. Ich würde gerne wissen, wie die Haltung des Gesundheitsministeriums bzw. des Gesundheitsministers zu diesem Papier ist, das besagt, dass Nutzung und Kauf von Cannabis entkriminalisiert werden sollen, dass Kleinstmengen toleriert werden sollen und dass eine Abkehr vom Strafrecht stattfinden soll.
– Steht denn Ihr Ministerium weiterhin zu dem Verbot von Cannabis und dazu, dass der Besitz kleinerer Mengen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden muss? Finden Sie den Status quo so, wie er heute herrscht, immer noch in Ordnung?
– gibt es eine Position der Kanzlerin zum Kiffen? Hat sie vielleicht ein Herz dafür, Cannabis zu entkriminalisieren, zu legalisieren?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 12. Februar 2020:
SRS’IN DEMMER: Das Kabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem die überarbeitete EU-Entsenderichtlinie umgesetzt werden soll. Diese Richtlinie regelt insbesondere, welche arbeitsrechtlichen Regelungen auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wurden. Sie soll die Arbeitsbedingungen verbessern und zugleich die Wirtschaft vor Lohndumping und unfairer Konkurrenz schützen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach Deutschland entsandt werden, profitieren künftig von den Arbeitsbedingungen, die in deutschen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und in den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen geregelt sind.
Ein weiteres Thema im Kabinett: Die intensivpflegerische Versorgung und die medizinische Rehabilitation sollen in der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Kabinett heute beschlossen. Danach wird der Leistungsanspruch auf außerklinische Intensivpflege neu gefasst. Intensivpflegepatienten können also auch künftig zu Hause betreut werden, soweit dort die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt ist.
Die Versorgung der Versicherten soll verbessert, die Leistungen sollen neu strukturiert und weiterentwickelt werden. Auch soll damit Fehlanreizen und Missbrauchsmöglichkeiten entgegengewirkt werden. Der Zugang zu einer medizinischen und insbesondere auch einer geriatrischen Rehabilitation soll erleichtert werden. Bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung erhalten die Versicherten ein stärkeres Wahlrecht.
Um einheitliche Vorgaben für Versorgungs- und Vergütungsverträge zu schaffen, sollen Krankenkassen und Leistungserbringer Rahmenempfehlungen auf Bundesebene schließen.
Des Weiteren hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union beschlossen. Im Kern geht es darum, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen effizienter zu nutzen. Das Gesetz erhöht die Recyclingquoten und verschärft die Pflichten, Abfälle getrennt zu sammeln. Bundesinstitutionen sind künftig verpflichtet, ökologisch vorteilhafte Erzeugnisse im Rahmen der öffentlichen Beschaffung zu bevorzugen.
Mit Blick auf das immer drängendere Problem der Wegwerfmentalität sieht der Gesetzentwurf daneben eine Obhutspflicht vor. Diese erweitert die den Produzenten und Händlern obliegende Produktverantwortung für die von ihnen hergestellten und vertriebenen Erzeugnisse. Sie verpflichtet die Händler, dafür Sorge zu tragen, dass die Gebrauchstauglichkeit der Produkte erhalten bleibt und diese nicht, etwa nach Rückgabe durch den Kunden, zu Abfall werden. Diese Grundpflicht bedarf noch der Konkretisierung durch eine Verordnung.
Die Bundesregierung will erreichen, dass damit insgesamt weniger Abfall entsteht und keine Ressourcen verschwendet werden. Die neuen Regelungen helfen dabei, unsere Ziele im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit zu erreichen.
Industrielle Kernfähigkeiten und strategisch relevante Entwicklungskapazitäten sollen am Standort Deutschland und in der EU erhalten und gefördert werden. Das Bundeskabinett hat deshalb heute das Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie beschlossen. Dieser Branche kommt sowohl unter sicherheits- und verteidigungspolitischen als auch unter technologie- und industriepolitischen Aspekten eine strategische Bedeutung zu. Ihre Unternehmen spielen insbesondere bei der Ausstattung der zivilen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Bundeswehr eine zentrale Rolle und leisten einen wichtigen Beitrag für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa. Die Sicherheits- und Verteidigungsindustrie ist damit eine Branche von nationalem und europäischem Interesse.
Durch Maßnahmen in fünf Bereichen sollen Forschung, Entwicklung und Innovationen gestärkt, Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion gesetzt, das Beschaffungswesen optimiert, Exporte politisch flankiert und verantwortungsvoll kontrolliert sowie der Schutz von Sicherheitsinteressen sichergestellt werden. Des Weiteren werden das sicherheits- und verteidigungspolitische Umfeld mit seinen Hauptherausforderungen dargestellt und daraus die Notwendigkeit einer leistungsfähigen Industrie abgeleitet sowie nationale sicherheits- und verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien festgelegt. Das Strategiepapier wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Dann hat heute im Anschluss an die reguläre Kabinettssitzung der Kabinettsausschuss „Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union“ getagt. Dabei ging es um die Verhandlungen über das künftige Verhältnis zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich. Hierzu hatte die Bundeskanzlerin den Chefverhandler der EU, Michel Barnier, eingeladen. Mit ihm hatte das Kabinett heute einen Austausch.
FRAGE JESSEN: Zu den Entsenderichtlinien: Frau Demmer, in der vergangenen Woche hatten die Gewerkschaften den damals vorliegenden Entwurf abgelehnt oder kritisiert und gesagt, es sei zum Beispiel nicht hinnehmbar, dass bei der Gültigkeit von Tarifgruppen nur die untersten drei Gruppen Berücksichtigung fänden, sondern es müsste für alle Tarifgruppen gelten. Ein weiterer Punkt war, dass nicht nur bundesweite Tarifverträge Anwendung finden müssten, sondern alle allgemein verbindlichen.
Wurde diese Kritik der Gewerkschaften übernommen? Wurde auf sie eingegangen, oder ist es beim Stand des Entwurfs von vor einer Woche geblieben?
SRS’IN DEMMER: Dazu würde ich das Ressort bitten.
EHRENTRAUT: Danke für die Frage. Hinsichtlich der Entlohnung gibt es ganz klare Verbesserungen gegenüber dem vorherigen Status quo. Vorher waren nur Mindestentgelte geregelt. Nun gibt es umfangreiche Regelungen zur Entlohnung allgemein. Darunter fallen auch Überstundensätze, Schmutz- und Gefahrenzulagen, von denen nun auch entsandte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen profitieren werden.
Hinsichtlich der Kritik, dass es nur um bundesweit gültige Tarifverträge gehe: Ja, es gibt auch Tarifverträge, die allgemein verbindlich für Bundesländer sind. Das stimmt. Aber damit hätte es unionsrechtliche Probleme gegeben. Deshalb haben wir uns auf bundesweite Tarifverträge beschränkt.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Die Kritik der Gewerkschaften war ja, dass beim Entlohnungsgefüge nur eine limitierte Anzahl von Tarifgruppen einbezogen sei, dass aber alle Stufen, also auch die obersten, einbezogen werden müssten. Dazu haben Sie jetzt nichts gesagt. Wie verhält es sich damit?
EHRENTRAUT: Dazu liegen jetzt keine Informationen vor. Wie gesagt, hat es sehr viele Verbesserungen hinsichtlich der Entlohnung sowie zu den Überstundensätzen und den Zulagen gegeben.
FRAGE JUNG: Ich habe Fragen zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an das federführende Ministerium, das BMU. Haben Sie jetzt Dinge umgesetzt, die nicht sowieso schon durch die Richtlinie von der EU vorgegeben wurden? Wenn ja, welche?
Gibt es verbindliche Abfallvermeidungsziele, die die Bundesregierung festlegt? Wenn nicht, warum nicht?
FICHTNER: In der Tat ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz eine Art Grundgesetz des deutschen Abfall- und Recyclingwesens. Mit dieser Novelle setzen wir in Teilen um, was wir europaweit bereits vorher vereinbart hatten. Aber in zwei wesentlichen Teilen gehen wir auch darüber hinaus.
Der eine ist der Bereich der öffentlichen Beschaffung. Der Bund selbst verpflichtet sich, mit seinen 6000 Beschaffungsstellen vorrangig ökologische Produkte, zum Beispiel Produkte aus Rezyklaten, zu kaufen. Das ist bisher nicht europaweit geregelt. Dabei gehen wir voran. Damit schließen wir im Grunde auch den Kreis, um den es bei der Kreislaufwirtschaft geht, indem wir die Nachfrage nach Rezyklaten stärken. Niemandem ist damit gedient, wenn man viel recycelt, wenn aber hinterher aus dem recycelten Material nichts werden kann, was gekauft wird. Da wollen wir den Markt schaffen, und da geht der Bund mit gutem Beispiel voran. Das ist das eine Beispiel.
Das andere Beispiel ist die Obhutspflicht. Frau Demmer hat sie gerade genannt. Dabei geht es darum, die Produktverantwortung, die wir bisher kennen, zu erweitern. Das heißt, Händler und Hersteller haben eine Verantwortung für ihr Produkt, auch insoweit, dass sie es nicht so einfach zu Abfall werden lassen dürfen. Das betrifft Überhänge und zum Beispiel Retouren. So etwas gibt es zumindest europaweit so noch nicht. Auch da gehen wir voran und hoffen natürlich auch auf Nachahmer in anderen Ländern.
Das Ziel ist klar: weniger Abfall, mehr Recycling. Was den Umgang mit Retouren angeht, so wollen wir, dass es keine unnötige Vernichtung mehr gibt. Das gilt genauso für Überhänge. Das sind die Ziele. Andere Zahlen habe ich dazu nicht.
ZUSATZFRAGE JUNG: Es gibt keine verbindlichen Abfallvermeidungsziele. Wenn Sie davon sprechen, unnötige Zerstörung zu vermeiden, frage ich Sie: Gibt es aus Ihrer Sicht auch Fälle nötiger Zerstörung, in denen die Unternehmen das weiterhin tun können?
Noch eine andere Frage: Stimmt es, dass es das Gesetz jetzt erlaubt, dass noch bis 2035, also noch 15 Jahre lang, über ein Drittel der Abfälle verbrannt werden kann?
FICHTNER: Zu Ihrer ersten Frage, in der es um nötige Vernichtungen ging: Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn es um Giftstoffe geht. Dann kann manchmal ein Entsorgen, Verbrennen besser sein, als es weiter im Verkehr zu halten. So etwas ist denkbar.
Wonach hatten Sie noch gefragt?
ZUSATZ JUNG: Danach, dass bis 2035 noch ein Drittel der Abfälle verbrannt werden darf. Stimmt das, und, wenn ja, wieso?
FICHTNER: Verbrennen ist ein Teil der Verwertung. Die Kaskade funktioniert so: Man verwertet zunächst stofflich, was man stofflich verwerten kann. Das kennen wir unter dem Begriff des Recyclings. Dann gibt es aber immer auch Abfälle, die man nicht recyceln kann. Diese werden verbrannt und damit zu Energie. Damit kann man wiederum andere Brennstoffe ersetzen. Das ist auf jeden Fall besser, als sie zu deponieren. Deponien gibt es in Deutschland nicht mehr.
Wenn Sie von einem Drittel sprechen, beziehen Sie sich wahrscheinlich auf das europaweite Ziel für Recyclingquoten von Siedlungsabfällen insgesamt. Das Ziel dafür beträgt 65 Prozent. Dann bleiben natürlich 35 Prozent übrig. Trotzdem ist das Ziel einer Recyclingquote von 65 Prozent ein sehr ehrgeiziges Ziel.
Verbindliche Ziele gibt es in unterschiedlichsten Formen. Recyclingquoten gibt es für die unterschiedlichsten Materialströme. An Verbindlichkeit besteht da also kein Mangel.
EHRENTRAUT (zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der revidierten EU-Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen): Ich habe einen Nachtrag zur Frage von Herrn Jessen. Ich musste etwas suchen.
Sie haben recht, dass es für bestimmte Gruppen maximal drei Lohnstufen gibt. Aber wie ich schon sagte, gilt grundsätzlich die Entlohnung. Nur bei Mindestlohn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt es diese maßgebliche Definition von maximal drei Lohnunterstufen. Hintergrund ist, dass damit Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts Rechnung getragen wird. Dies stellt aber keine Begrenzung der Handlungsmöglichkeiten dar, sondern gegenüber der bisherigen Verordnungspraxis eine Ausweitung. Denn bisher hat es nur zwei Lohngruppen gegeben. Ein Verstoß gegen die Richtlinie liegt auch nicht vor. Von daher ist diese Kritik für uns nicht nachvollziehbar.
FRAGE: Ich habe zwei Fragen, zunächst eine Frage an das Auswärtige Amt: Ist ein Treffen zu Libyen nach der Sicherheitskonferenz geplant, unabhängig davon, was in München passiert? Wenn ich mich recht erinnere, war von Montag die Rede. Ist das bestätigt? Können Sie mehr dazu sagen?
BREUL: Ich kann noch einmal bestätigen, was wir hier am Montag gesagt haben. Am Sonntag wird es ein Außenministertreffen zu Libyen geben. Ich hatte auch erläutert, dass es der Auftakt des internationalen Follow-up-Prozesses ist. Es wird also eine ganze Reihe von weiteren Treffen zu den vier Themenkörben, die auch schon in der Abschlusserklärung des Gipfels hier in Berlin genannt wurden, geben, allerdings zunächst nicht auf Ministerebene, sondern auf Expertenebene. Das ist ein Prozess, der beginnt. Es ist der Auftakt dieses Prozesses, und es wird viele weitere Folgetreffen geben. Beantwortet das Ihre Frage?
ZUSATZFRAGE: Aber für Montag ist in Berlin nichts geplant?
BREUL: Für Montag ist mir kein Treffen bekannt, nein.
Vielleicht hat sich das mit hineingemischt: Unter Leitung der Vereinten Nationen finden Gespräche zum Wirtschaftsteil statt. Es kann sein, dass dazu am Montag ein Treffen stattfindet. Das wäre aber sozusagen kein Treffen der internationalen Gemeinschaft, sondern ein Treffen unter Leitung der UN mit den beteiligten libyschen Gruppen. Aber das kann ich gern noch prüfen und etwas nachreichen. Von unserer Seite als Co-Veranstalter mit Herrn Salamé gibt es nur das Treffen am Sonntag.
FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Breul, heute gab es eine „SPIEGEL“-Meldung, wonach die deutsche Regierung gesagt habe, dass sie Waffen an die Vereinigten Arabischen Emirate verkaufe. Das wäre ein Gesetzesbruch, was das Waffenembargo für Libyen angeht.
Wie ist das miteinander vereinbar? Sie betonen immer wieder das Waffenembargo, aber Sie verkaufen Waffen an Ägypten und an die Vereinigten Arabischen Emirate, die beide Kriegsparteien in Libyen sind.
BREUL: Natürlich halten wir uns an das Waffenembargo. Ich weise strikt zurück, dass wir uns an einem Bruch beteiligen würden.
Ich vermute, Sie beziehen sich auf Äußerungen einer Oppositionspolitikerin zu Zahlen der Bundesregierung, für die das BMWi zuständig ist. Darum würde ich vielleicht dorthin verweisen.
GRAVE: Entschuldigung, ich habe gerade nicht richtig aufgepasst. Wozu?
BREUL: Herr Towfigh Nia, wollen Sie Ihre Frage noch einmal stellen?
TOWFIGH NIA: Es geht um den Waffenverkauf an Ägypten und die Vereinigten Arabischen Emirate. Beide sind Kriegsparteien in Libyen. Herr Breul hat gerade noch einmal das Waffenembargo betont.
Wie ist es miteinander vereinbar, dass Sie Waffen an diese Kriegsparteien verkaufen, aber auch immer wieder das Waffenembargo für Libyen betonen?
Diese Anfrage kam von der Linksfraktion. Sie haben bestätigt, dass zum Beispiel Waffen verkauft wurden. Sie haben auch detailliert gesagt, um wie viele und um welchen Betrag es ging. Es wurden Waffen an die Vereinigten Arabischen Emirate und auch an Ägypten verkauft.
GRAVE: Es tut mir leid; das müsste ich nachreichen. Dazu kann ich Ihnen gerade nichts sagen.
SRS’IN DEMMER: Vielleicht können wir ganz allgemein hier sagen: Sie kennen ja unsere restriktiven Regeln zur Rüstungsexportpolitik. Alle Meldungen über einen Bruch dieses Waffenembargos nehmen wir natürlich mit großer Sorge zur Kenntnis, und wir rufen alle beteiligten Konfliktparteien dazu auf, das Embargo einzuhalten. Ansonsten bin ich ganz bei Herrn Breul.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Aber Frau Demmer, diese Waffen wurden doch verkauft. Das Wirtschaftsministerium hat in der Antwort auf die Anfrage doch gesagt, dass diese Waffen verkauft worden sind.
BREUL: Ich würde Sie bitten, den Artikel vielleicht noch einmal sorgfältiger zu lesen, oder vielleicht setzen Sie sich auch mit der Abgeordneten in Kontakt, die vielleicht die Informationen teilt, die sie hat. Da ist ja auch schon die Unterscheidung zwischen Rüstungsexporten und Gütern, die unter Rüstungsexporte fallen, getroffen worden wir haben uns ja schon wiederholt darüber unterhalten, dass das eine sehr breite Definition ist , und darüber hinaus ist noch die Rede von Kriegsgütern. Wenn Sie sich diese Zahlen genau anschauen, dann sehen Sie, denke ich, dass die Vorwürfe, die Sie jetzt formulieren, nicht haltbar sind.
FRAGE BUSCHOW: Das Waffenembargo hat ja tatsächlich vorgesehen, dass man sich nicht an Sammelprojekten beteiligt, die dann fertig montiert in die Vereinigten Arabischen Emirate gehen. Wenn jetzt aber aus den Daten hervorgeht, dass Deutschland selbst in die Vereinigten Arabischen Emirate liefert, dann wirkt das tatsächlich irgendwie absurd. Können Sie vielleicht doch noch einmal erklären, was das Waffenembargo mit Blick auf die Emirate vorsieht?
BREUL: Ich müsste dann noch einmal darauf verweisen vielleicht kann das BMWi dazu noch etwas nachreichen , dass unsere Informationspolitik zu Entscheidungen zu Rüstungsexporten nun einmal sehr strikt an Regeln gebunden ist. Insofern kann ich nicht über die Informationen hinausgehen, die ich Ihnen geben darf. Aber bitte schauen Sie sich die Zahlen genau an. Die Vorwürfe, wir würden Kriegsgüter liefern, die dann über die VAE nach Libyen kommt, sind doch, ich sage einmal, ziemlich aus der Luft gegriffen. Das geben diese Zahlen nicht her und das ist auch nicht so. Wir halten uns an das Waffenembargo, und selbstverständlich würden wir, wenn wir auch nur den Hauch eines Zweifels hätten, dem nachgehen, das aufnehmen und das auch entsprechend verhindern.
FRAGE JESSEN: Das bedeutet, Sie erklären jetzt für die Bundesregierung, dass die Waffen, die an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert wurden oder werden, nicht nach Libyen gelangen und das Waffenembargo brechen? Das ist der Kern Ihrer Aussage?
BREUL: Nein, das habe ich nicht gesagt.
ZUSATZ JESSEN: Doch.
BREUL: Sie haben
ZUSATZ JESSEN: Doch.
BREUL: Herr Jessen, wenn Sie meinen, schon zu wissen, was ich gesagt habe, und das besser wissen als ich, dann müssen wir gar nicht mehr weiterreden; dann können Sie demnächst diese Pressekonferenz auch ohne Antworten führen.
Ich kann vielleicht noch einmal erläutern und dann können Sie es vielleicht auch nachvollziehen , was ich gesagt habe. Ich habe gesagt: Das Waffenembargo über Libyen nehmen wir sehr ernst, es ist für uns elementar wichtig, wir pochen darauf, dass es eingehalten wird, und selbstverständlich halten wir uns auch daran. Ich habe noch einmal darauf hingewiesen, dass Sie sich die Zahlen, die da kursieren, vielleicht noch einmal genau anschauen. Dann werden Sie feststellen, dass die Vorwürfe, die Sie hier jetzt zu konstruieren versuchen, gar nicht den Tatsachen entsprechen können.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich habe keine Vorwürfe konstruiert, und dass das mit den Antworten in der Pressekonferenz manchmal auch so eine Sache ist, wissen wir beide. Ich wiederhole meine Frage: Sie haben jetzt noch einmal gesagt, man möge sich doch die Zahlen noch einmal anschauen, dann werde das deutlich. Vorher hatten Sie gesagt: Wenn nur der geringste Hauch eines Zweifels bestünde, würde das ja nicht geliefert werden. Das bedeutet doch in der logischen Konsequenz und nur danach habe ich gefragt , dass Sie hier erklären: Die Militärgüter, die an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden, sind nicht geeignet und werden nicht eingesetzt als Bruch des Waffenembargos. Das ist doch die logische Konsequenz, oder nicht?
BREUL: Ich habe das gesagt, was ich gesagt habe. Zu den einzelnen Gütern, die da geliefert wurden, kann ich hier so aus dem Stegreif keine näheren Angaben machen, auch weil ich das nicht darf. Wir können gerne noch einmal gemeinsam mit dem BMWi prüfen, welche Möglichkeiten wir da haben. Ich kann aber nur das wiederholen, was ich gerade gesagt habe: Das Waffenembargo gegenüber Libyen ist für uns eine zentrale politische Richtschnur, zu der wir alle Teilnehmer des Berliner Prozesses verpflichten und dazu zählen wir natürlich auch selbst. Das ist also der entscheidende Punkt, und daran kann auch kein Zweifel aufkommen.
FRAGE: Nur um es zu präzisieren: Habe ich das richtig verstanden, dass Rüstungsgüter an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert wurden, aber keine Kriegswaffen?
BREUL: Ich habe dazu für mich keine Zahlen mitzuteilen, sondern habe Sie auf die Zahlen verwiesen, die in dieser Berichterstattung auftauchen. Ich müsste dann gegebenenfalls noch einmal an das BMWi verweisen, das dafür das federführende Ressort ist.
GRAVE: Ich kann an dieser Stelle auch nur auf die Antwort auf die Parlamentarische Anfrage verweisen. Seit dem 20. Januar, also seit dem Tag der Libyen-Konferenz, gab es keine Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien. Die Zahlen sind in der Antwort auf die Parlamentarische Anfrage veröffentlicht, die können Sie nachlesen.
FRAGE JUNG: Ich erinnere mich hier an eine Regierungspressekonferenz auch mit Frau Demmer , in der Sie uns erläutert haben, dass die neuen Einschränkungen so waren, dass nicht direkt nach Saudi-Arabien geliefert wird, aber wieder direkt an die VAE. Das stimmt weiterhin, Frau Demmer? Das war nach Khashoggi.
SRS’IN DEMMER: Ja, ich weiß. Es gibt da ja die Regelung dieser Ruhensanordnung, aber ehrlich gesagt müsste ich das noch einmal nachlesen; ich kenne den aktuellen Stand da nicht. Das ist jetzt ja auch ein anderer Fall, und ich kenne auch die Antwort auf die Kleine Anfrage nicht. Insofern würde ich sagen: Wir und das BMWi reichen das gegebenenfalls nach.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Dann halten wir das einmal so fest. Ich habe den Eindruck, dass da noch ein bisschen Aufklärung notwendig ist.
FRAGE LANGE: An das Gesundheitsministerium: Der Pflegebevollmächtigte hat heute ein Diskussionspapier vorgelegt, um für eine Entbürokratisierung in der Pflege zu sorgen. Wie stellt sich das Ministerium zu diesem Papier? Ich vermute einmal, Sie haben es gelesen.
WACKERS: Wie Sie vielleicht wissen, will Minister Spahn in diesem ersten Halbjahr eine Debatte über die Finanzierung der Pflegeversicherung führen und auch bis Mitte des Jahres einen Vorschlag vorlegen. In diesem Kontext sehen wir den Vorschlag von Herrn Westerfellhaus als einen interessanten Debattenbeitrag, und genau das, nämlich hier Input zu liefern, ist ja auch seine Aufgabe.
ZUSATZFRAGE LANGE: Darüber hinaus, dass Sie das interessant finden: Wird das in den Gesetzgebungsprozess oder überhaupt in die Arbeit des Ministeriums einfließen, oder legen Sie das dann jetzt zur Seite?
WACKERS: Wie gesagt, die Diskussion wird ja jetzt, im ersten Halbjahr 2020, geführt.
FRAGE: An das Bundeswirtschaftsministerium: Am Donnerstag trifft sich die Bundeskanzlerin mit dem Chef von Ericsson, Börje Ekholm. Wer nimmt sonst noch an diesem Treffen teil?
GRAVE: Diese Frage würde ich eher an Frau Demmer richten.
SRS’IN DEMMER: Ja, diese Frage müssten Sie an mich richten. Ich kann sie Ihnen aber so nicht beantworten, weil es dabei bleibt, dass wir hier nur die presseöffentlichen Termine der Kanzlerin kundtun. Das habe ich am vergangenen Freitag für diese Woche getan. Selbstverständlich gehört es zur Arbeit der Bundeskanzlerin, sich neben den presseöffentlichen Terminen auch mit anderen Menschen zu treffen und Gespräche zu führen gelegentlich auch mit Unternehmensvertretern. Dabei muss ich es an diesem Punkt aber belassen.
ZUSATZFRAGE: Trifft sich die Bundeskanzlerin adäquat auch mit den Vertretern von Nokia und Huawei, und wenn nicht: Warum nicht?
SRS’IN DEMMER: Da gilt jetzt genau das gleiche. Ich müsste meine Antwort also noch einmal exakt genauso wiederholen.
BREUL: Ich kann noch etwas zu der Libyen-Frage nachreichen: Meine Kollegen haben mich darüber informiert, dass Sie vielleicht das Außenministertreffen der EU am Montag gemeint haben könnten. Da wird es selbstverständlich auch um Libyen gehen. Am [Dienstag] beginnen dann die sogenannten 5+5-Gespräche über die Waffenruhe, die von Herrn Salamé geführt werden; an denen ist Deutschland aber nicht beteiligt.
FRAGE BUSCHOW: Herr Alter, die Zeit berichtet heute, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und auch die Landesämter für Verfassungsschutz begonnen haben, Abgeordnete der AfD zu überwachen, zumindest was außerparlamentarische Aktivitäten angeht. Was die Linkspartei betrifft, wurde das ja damals vom Bundesinnenminister eingestellt. Meine Frage: Sind Sie darüber informiert, weiß das Innenministerium Bescheid, und finden Sie das richtig?
ALTER: Ich kenne die Medienberichte darüber, habe allerdings im Moment noch keine behördliche Bestätigung dazu. Wir klären das derzeit auf und können die Antwort eventuell nachliefern.
FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Demmer, am Freitag trifft sich die Bundeskanzlerin mit dem sudanesischen Ministerpräsidenten Hamdok. Können Sie sagen, welche Themen da besprochen werden, und mir Einzelheiten zu dem Treffen geben?
SRS’IN DEMMER: Ich habe das ja am Freitag schon vorgetragen: Da geht es um internationale und bilaterale Themen. Darüber hinaus kann ich dem Gespräch natürlich nicht vorgreifen.
FRAGE JESSEN: Zum Thema Crypto/BND ich nehme an, das geht auch an Frau Demmer : Sie kennen die Berichterstattung. Die Vorfälle, um die es geht, bewegen sich zeitlich vor der Amtszeit dieser Regierung. Deutschland bzw. der BND ist, glaube ich, Anfang der 90er-Jahre aus Crypto ausgestiegen. Gleichwohl stellt sich die Frage: Hat die Bundesregierung jemals in der Folgezeit davon erfahren, dass der Bundesnachrichtendienst in das „Abhören unter Freunden“ verwickelt war? Hat sie sich, falls das nicht erfolgte, darum bemüht, jetzt im Zuge der neuen Berichterstattung Informationen zu erlangen? Denn das war ja doch eine Art von Tätigkeit und Netzwerk unter deutscher Beteiligung, die fundamental dem widerspricht, was die Bundesregierung propagiert.
SRS’IN DEMMER: Herr Jessen, ja, die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach Presseberichterstattung zu dem genannten Vorgang zur Kenntnis genommen. Wie Sie wissen, nimmt die Bundesregierung zu Angelegenheiten, die die operative Arbeit der Nachrichtendienste betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Wir berichten hierzu insbesondere den zuständigen geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Bedeutet das, dass die aktuelle Berichterstattung auch für die Bundesregierung einen erneuten zusätzlichen Nachfragebedarf beinhaltet, oder wussten Sie das alles schon?
SRS’IN DEMMER: Wie gesagt, über das jetzt hier Gesagte hinaus kann ich Ihnen nichts sagen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Möchten Sie es auch nicht bewerten, dass deutsche Dienste über lange Zeit a) in Abhörpraktiken gegenüber befreundeten Staaten beteiligt waren, b) damit auch schwarze Kassen gefüllt wurden und c) Informationen über Massenmorde verschwiegen wurden, die man auf diesem Weg erhalten hat?
SRS’IN DEMMER: Ich muss Sie noch einmal darauf verweisen Sie wissen das ja auch : Zu Angelegenheiten, die die operative Arbeit der Nachrichtendienste betreffen, nehmen wir öffentlich grundsätzlich keine Stellung, sondern informieren da die zuständigen geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.
FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Demmer, die Oppositionsparteien haben in dieser Hinsicht jetzt Aufklärung gefordert. Was tut die Bundesregierung, um dies aufzuklären? Ist die Bundesregierung überhaupt an einer Aufklärung dieser Angelegenheit interessiert?
SRS’IN DEMMER: Herr Towfigh Nia, ich muss Sie enttäuschen: Ich glaube, ich habe deutlich zum Ausdruck gebracht, dass wir diese Angelegenheit, über die es schon sehr lange Berichterstattung gibt, zur Kenntnis genommen haben, aber ich kann Ihnen dazu über das hinaus, was ich jetzt gesagt habe, hier an diesem Ort nichts sagen.
ZUSATZFRAGE TOWFIGH NIA: Sie können also noch nicht einmal sagen, ob überhaupt international an Aufklärung besteht?
SRS’IN DEMMER: Grundsätzlich ist die Bundesregierung immer an Aufklärung und an guter Zusammenarbeit mit den Gremien des Deutschen Bundestages interessiert. Dazu gehören auch die geheim tagenden Gremien, die sich mit diesen Themen befassen.
FRAGE: Ich habe eine Frage an Frau Demmer zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft: Bisher dachte ich immer, das wichtigste Thema werde der Klimaschutz sein. Dann hat aber Bundesinnenminister Horst Seehofer auf dem Polizeikongress angekündigt, dass er das Thema EU-Grenzschutz vor allen Dingen Außengrenzschutz für das wichtigste hält. Gibt es darüber noch Diskussionen?
SRS’IN DEMMER: Ganz allgemein kann ich sagen: Die Bundesregierung wird ab dem 1. Juli turnusgemäß die Ratspräsidentschaft übernehmen. Zur Frage, welche Themen wir da vorantreiben wollen: Die kroatische Ratspräsidentschaft hat gerade begonnen, und darauf liegt nun unser Fokus. Ganz generell werden sich die Themen, die bei der deutschen Ratspräsidentschaft zu beraten sind, erst nach und nach konkretisieren. Deswegen kann ich hier jetzt zu konkreten Themen noch keine Auskunft geben.
ZUSATZFRAGE: Herr Breul, was ist denn aus Sicht des Außenministeriums das wichtigste Thema?
BREUL: Ich wollte mich gerade sowieso zu Wort melden. Das Programm für die Ratspräsidentschaft wird innerhalb der Bundesregierung erarbeitet. Selbstverständlich ist es so, dass aus den unterschiedlichen Ressorts auch unterschiedliche Impulse und unterschiedliche Themen, die wichtig sind, kommen. Das werden wir innerhalb der Bundesregierung besprechen und dann in einem Programm ausarbeiten.
Es gehört im Übrigen zum guten Ton, dass wir, während eine andere Ratspräsidentschaft läuft Frau Demmer erwähnte es: Kroatien hat die Ratspräsidentschaft inne , nicht groß darüber reden und Pläne machen, was im zweiten Halbjahr ansteht, sondern uns erst einmal darauf konzentrieren, konstruktiv an dem mitzuarbeiten, was unsere kroatischen Partner innerhalb der EU als Präsidentschaftsprogramm formuliert haben.
Ich bitte Sie also um noch etwas Geduld. Das, was dann letztlich das Präsidentschaftsprogramm sein wird, werden wir hier in aller Breite und in jeglichem Detail je nachdem, wie Sie es wünschen vorstellen, aber im Moment liegt das noch nicht vor.
ALTER: Das betrifft ja meinen Minister. Insofern würde ich das gerne auch noch einmal kommentieren, insbesondere die Aussage, auf die Sie Bezug nehmen, die er beim Europäischen Polizeikongress gemacht hat. Er hat nach meiner Erinnerung nicht gesagt, dass das Thema das wichtigste Thema sein werde, sondern er hat gesagt, dass das Thema Migration und das Ziel eines gemeinsamen europäischen Asylsystems also nicht nur der Grenzschutz, sondern das Gesamtsystem einschließlich eines Verteilungsmechanismus in der Wichtigkeit dem Klimaschutzthema gleichkomme. Er hat nicht gesagt, das sei das wichtigste Thema, aber es ist selbstverständlich so, dass er dem als Innenminister, der sozusagen auch die fachliche Verantwortung für dieses Thema hat, eine Priorität beimessen will. Damit hat er aber kein anderes Thema in seiner Wichtigkeit abgewertet. Das ist auch nicht sein Ziel.
FRAGE JUNG: Es geht um das Strategiepapier zur Stärkung der Waffenindustrie. Können Sie uns noch einmal erläutern, Frau Demmer, weil Sie jetzt immer wieder betont haben, dass das eine strategische Bedeutung habe, was denn die Strategie ist? Worin liegt also die strategische Bedeutung dieser Industrie für Deutschland?
Wenn Sie von einer leistungsfähigen und wettbewerbsfähigen Industrie sprechen, was heißt das? Setzt die Bundesregierung dabei auf Wachstum? Sollen wir noch mehr Waffen an die Welt verkaufen? Was verstehen Sie darunter?
ROUTSI: Das BMWi ist Federführer. Ich würde das gerne durch das federführende Ressort beantworten lassen.
GRAVE: Da kann ich zunächst einmal den richtigen Titel nennen. Das ist das Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
ZURUF JUNG: Sag ich doch!
GRAVE: „Industrie“ – deshalb lag es bei uns. Es wurde gemeinsam vom BMWi, vom BMVg, vom BMI, vom AA und vom BMBF erarbeitet. Auch das BMF hat Punkte eingebracht. Herr Altmaier hat sich dazu heute in einer Pressemitteilung geäußert, die Sie auf unserer Homepage finden.
ZURUF JUNG: Können Sie die Fragen beantworten?
GRAVE: Kann ich zu Ende sprechen?
ZURUF JUNG: (ohne Mikrofon; akustisch unverständlich)
GRAVE: Das neue Papier ersetzt die vorher getrennten Strategiepapiere zur Verteidigungsindustrie und zur zivilen Sicherheitsindustrie. Das Strategiepapier (akustisch unverständlich) das Leitbild für die nationale und europäische Politik der Bundesregierung hinsichtlich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
Die beschlossenen Maßnahmen haben das Ziel, Forschung und Entwicklung und Innovation zu stärken, Rahmenbedingungen für eine effiziente Produktion zu setzen und das Beschaffungswesen zu optimieren.
ZUSATZ JUNG: Die Pressemitteilung kann ich mir auch selbst durchlesen oder anhören. Ich hatte konkrete Fragen gestellt. Die bitte beantworten!
GRAVE: Sie hatten konkret gefragt,
ZURUF JUNG: Was heißt
GRAVE: was darin steht.
ZUSATZFRAGE JUNG: Was heißt „strategische Bedeutung“? Was ist die Strategie der Bundesregierung? Was bedeutet „leistungsfähig und wettbewerbsfähig“? Setzt man auf ein Wachstum der Waffenindustrie?
GRAVE: Es geht darum, den Schutz von Sicherheitsinteressen sicherzustellen. Es werden die Lage und die Besonderheiten des Sektors thematisiert, geplante bzw. bestehende Dialogformate mit Industrie, Verbänden, Gewerkschaften und weiteren Stakeholdern.
Wie Frau Demmer vorhin schon erklärt hat, ging es auch um die Festlegung von Schlüsseltechnologien. Die Sicherheits- und Verteidigungsunternehmen spielen insbesondere bei der Ausstattung der zivilen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie der Bundeswehr eine zentrale Rolle. Sie leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bürger in Deutschland und in Europa. Deshalb brauchen wir eine innovative leistungs- und wettbewerbsfähige Sicherheits- und Verteidigungsindustrie in Deutschland und in der EU mit entsprechend hochqualifizierten Mitarbeitern. Deshalb haben wir in dieser Strategie unter anderem die sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien festgelegt, und damit gehört jetzt zum Beispiel unter anderem auch der Marine-Überwasserschiffbau zur nationalen Verteidigungsindustrie. Das hat etwas mit dem Beschaffungswesen zu tun und dient eigentlich einer Klarstellung von europäischem Recht an dieser Stelle.
ZUSATZFRAGE JUNG: Ich habe immer noch nicht das Gefühl, dass irgendeine Frage beantwortet wurde.
Können Sie denn, vielleicht anders gefragt, sagen, ob diese angeblich so restriktive Rüstungsexportpolitik jetzt durch die Änderung der Rahmenbedingungen gelockert wird oder noch restriktiver sein soll?
GRAVE: Im Bereich der Exportindustrie haben wir das Ziel, die Koordinierung innerhalb der Bundesregierung zu verbessern, also die Koordinierung, nicht eine Änderung. Zu diesem Zweck wird auf Arbeitsebene ein permanenter Steuerungskreis zwischen den Bundesministerien zur besseren Koordinierung der Exportflankierung geschaffen. Es werden keine exportkontrollrechtlichen Bestimmungen geändert.
FRAGE: Ich habe eine Verständnisfrage. Sie haben gesagt, mit dem jetzigen Vorschlag solle das Beschaffungswesen verbessert werden. Korrigieren Sie mich, wenn ich es falsch gesehen habe: Es sind ja fünf Bereiche definiert worden, in denen nicht mehr europaweit ausgeschrieben werden muss. In sämtlichen Strategiepapieren zum Beschaffungswesen habe ich eigentlich immer nur gelesen, dass es kostengünstiger sei und viel mehr Synergien ergäbe, wenn man in diesem Beschaffungswesen europaweit zusammenarbeiten würde. Das sieht jetzt für mich wie eine Renationalisierung von fünf Schlüsselindustrien und eine Abwendung von diesem proeuropäischen Kurs aus. Können Sie mir da helfen?
GRAVE: Es geht um die Optimierung und um die Vergabeoptimierung in Deutschland und darum, dass die Vergabestellen im Einzelfall entscheiden können, ob sie europaweit oder national ausschreiben.
ZUSATZFRAGE: Aber verstehen Sie meine Frage?
GRAVE: Es besteht die Möglichkeit
ZUSATZ: Entschuldigung. Wenn die Strategiepapiere bezüglich des Beschaffungswesens aussagen, man sollte am besten europaweit anschaffen das ist günstiger, das ist besser , und Sie jetzt mit einem Vorschlag ankommen, der aussagt „Wir können das jetzt eigentlich auch national machen“, dann klingt das irgendwie nach einer Renationalisierung.
GRAVE: Es geht darum, dass es die Möglichkeit gibt. Es geht nicht darum, dass es jetzt grundsätzlich der Fall ist. Es gibt jetzt Industrien, die als Schlüsseltechnologieindustrien definiert sind, und für die gibt es die Möglichkeit, national zu beschaffen. Aber weiterhin wird die Vergabestelle vor Ort entscheiden, und in diesem Fall wäre das zum Beispiel das Verteidigungsministerium.
FRAGE JESSEN: Es ist so abstrakt, das nachzuvollziehen. Könnten Sie das anhand eines konkreten Beispiels möglicherweise erläutern? Wie der Kollege nämlich vorhin sagte: Wenn vorher eine eindeutige Priorität bezüglich der Zielsetzungen bestand, nämlich die, am besten europaweit auszuschreiben, und Sie sagen „Wir eröffnen jetzt die Möglichkeit, das aber auch national zu tun“, dann ist ja davon auszugehen, dass diese Möglichkeit auch genutzt wird, was dann ein Stück weit zulasten der europaweiten Ausschreibungen ginge. Wo können wir uns also vorstellen, dass eine nationale Ausschreibung vielleicht sinnvoller wäre?
GRAVE: Es handelt sich hierbei um eine Strategie und nicht um konkrete Maßnahmen. Dementsprechend besteht jetzt die Möglichkeit. Aber ein konkretes Beispiel kann ich Ihnen nicht nennen.
ROUTSI: Ich würde vielleicht einmal ganz kurz einhaken, Herr Jessen, wenn ich darf; das betrifft uns ja auch. Das BMVg war ja auch maßgeblich an dieser Strategieentwicklung beteiligt.
Herr Jung, Sie haben nach einer Strategie gefragt. Ich kann Ihnen die Strategie des BMVg nennen: Uns geht es darum, unseren Soldatinnen und Soldaten, die in die Einsätze geschickt werden, schnellstmöglich gutes Material an die Hand zu geben. Dafür gibt es unterschiedliche Vergabemöglichkeiten. Diese Strategie eröffnet uns den neuen Weg für den Marine-Überwasserschiffbaus, ihn als Schlüsseltechnologie zu benennen. Das heißt, wir können sie nutzen, wir müssen sie aber nicht nutzen.
Wann wird sie genutzt werden? – Dann, wenn es von Einzelfall zu Einzelfall geprüft wird und die Bundesregierung das für sich quasi als besten Weg definiert. Damit habe ich dann hoffentlich auch Herr Stuchliks Frage beantwortet. Unsere Strategie ist, wie gesagt, unseren Frauen und Männern zügig gutes Material an die Hand zu geben, und wir hoffen, dass das das Ganze etwas vereinfacht.
FRAGE: Das Stichwort Clubsterben wird heute im Bundestag debattiert. Wie wichtig ist der Bundesregierung der Erhalt von Clubs? Welche Maßnahmen haben Sie getroffen, um das Clubsterben zu stoppen?
SRS’IN DEMMER: Ich weiß nicht, ob sich die Bundesregierung damit beschäftigt. Das müsste ich gegebenenfalls nachreichen.
ZUSATZFRAGE: Dann habe ich eine Nachfrage an das Bauministerium. In der Baunutzungsverordnung werden Clubs ja derzeit noch als Vergnügungsstätten gekennzeichnet. Jetzt gibt es die Idee, das Ganze zum Beispiel als „Anlagen für kulturelle und soziale Zwecke“ auszuweisen. Stichwort „Änderung im Baugesetzbuch“: Da könnte man zum Beispiel auch die Baugebietskategorie „Kulturgebiet“ einführen. Für wie sinnvoll halten Sie diese Vorschläge?
ALTER: Ich kann diesen Vorschlag an dieser Stelle nicht bewerten und nur darauf hinweisen, dass wir ja derzeit an der Baugesetzesnovelle arbeiten. Die Ressortabstimmung läuft noch. Ich hatte es vergangene Woche hier schon einmal gesagt: Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Ressortabstimmung noch im Februar abgeschlossen werden kann. Inwieweit dieser spezifische Punkt, den Sie gerade ansprechen, jetzt Gegenstand noch offener Fragestellungen ist, kann ich Ihnen ad hoc an dieser Stelle nicht sagen.
ZUSATZFRAGE: Wir das Thema Vergnügungsstätten dabei eine größere Rolle spielen? Gibt es dafür eine Strategie?
ALTER: Ich muss passen. Ich kann zu dieser spezifischen Frage hier nichts sagen. Ich prüfe das gerne und liefere es nach.
FRAGE JUNG: Frau Demmer, könnten Sie prüfen, ob sich die Kulturbeauftragte im Kanzleramt mit der Technokultur auseinandersetzt?
SRS’IN DEMMER: Das prüfe ich.
ZUSATZFRAGE JUNG: Können Sie das nachreichen?
SRS’IN DEMMER: Gegebenenfalls.
FRAGE: Zum illegalen Tierhandel: Die EU möchte ja die Gesetzeslage verschärfen. Ich würde gerne wissen, wie Sie dazu stehen. Was tut Deutschland, um mehr gegen illegalen Tierhandel vorzugehen?
BÜRGELT: Grundsätzlich ist die Bekämpfung des illegalen Tierhandels auch für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein sehr wichtiges Anliegen. Das Problem hinter dem illegalen Tierhandel ist sehr vielschichtig, denn es sind Aspekte des Tierschutzes, der Tiergesundheit, aber eben auch der menschlichen Gesundheit, der öffentlichen Sicherheit und des Verbraucherschutzes betroffen.
Festzuhalten ist, dass es grundsätzlich beim illegalen Tierhandel bereits bestehendes, geltendes Recht gibt, gegen das durch den illegalen Tierhandel regelmäßig verstoßen wird. Beispielsweise ist das Tiergesundheitsrecht zu nennen, also zum Beispiel konkret fehlende Impfungen, wie es häufig beim illegalen Tierhandel der Fall ist.
Klar ist dem BMEL aber auch, dass nationale Maßnahmen eben aufgrund des grenzübergreifenden illegalen Handels nicht ausreichen. Daher setzt sich auch unser Ministerium für eine europäische Lösung ein und begrüßt entsprechende Aktivitäten auf EU-Ebene.
Zu dem konkreten Vorschlag von heute: Den müssen wir uns erst anschauen und können ihn dann konkret bewerten. Aber ganz grundsätzlich gilt: Europäische Initiativen sind hier deutlich zu begrüßen.
ZUSATZFRAGE: Wie groß ist das Problem überhaupt in Deutschland?
BÜRGELT: Wir wissen, dass es ein großes Problem ist, können es allerdings nicht beziffern, da einfach die Dunkelziffer dahinter sehr groß ist. Der Begriff „illegaler Tierhandel“ sagt es. Uns ist allerdings bekannt, dass es eben vor allem bei Hunden, Welpen und Katzen häufig zu illegalem Tierhandel kommt.
FRAGE LANGE: Ich hätte eine Frage an Frau Demmer und Herrn Breul. Es gibt die Meldung, wonach Herr Heusgen Nachfolger von Herrn Ischinger werden könnte. Ich hätte gerne gewusst, ob sich Herr Heusgen mit diesem Thema vielleicht schon an die Kanzlerin oder an den Außenminister gewendet hat.
SRS’IN DEMMER: Über Personalangelegenheiten gebe ich jetzt keine Auskunft.
BREUL: Ich habe auch nichts beizutragen.
ZUSATZFRAGE LANGE: Ist es denn eine Personalangelegenheit?
SRS’IN DEMMER: Klingt danach, oder?
ZUSATZFRAGE LANGE: Das war ja meine Frage. Ja oder Nein?
SRS’IN DEMMER: Wie gesagt: Ich kann Ihnen dazu hier und jetzt nichts sagen.
BREUL: Herr Heusgen ist Mitarbeiter des Auswärtigen Amts. Darum ist das für uns eine Personalangelegenheit.
FRAGE GEERS: Ich hätte eine spezielle Frage an das Finanzministerium. Es geht um Bierflaschen und Pfandsysteme von Brauereien. Es gibt große Aufregung in der Branche. Frau Wogatzki, wie bewerten Sie das? Offenkundig gibt es aus Sicht der Brauereien irgendwelche steuerlichen Ungereimtheiten. Was sagen Sie dazu?
WOGATZKI: Erst einmal zur Klarstellung: Es gibt keine Neuregelung durch das Finanzministerium, die das Pfandflaschensystem betreffen. Vielmehr gibt es eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes von 2013, die die Finanzbehörden jetzt in Umsetzung der höchstrichterlichen Rechtsprechung anwenden. Es ist also schon eine geraume Zeit vergangen, in der diese Rechtsprechung gilt.
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes führt insgesamt nicht zu einer höheren Steuerbelastung für die Bierbrauer. Es kommt bei den Mehrwegeinheitsflaschen durch den Wegfall der Rückstellungsmöglichkeiten lediglich zu einer Verschiebung der Steuerlast. Es fallen also nicht mehr Steuern an, sondern sie fallen zu einem anderen Zeitpunkt an. Daher ist das Finanzministerium der Ansicht, dass diese Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes, die flächendeckend umgesetzt wird, nicht zur Unattraktivität des Leergutes führt, sondern dass das Leergut weiterhin eine attraktive Möglichkeit ist.
Die Rückstellungen, die mit Blick auf die Rechtsprechung teilweise fehlerhaft gebildet wurden, müssen nun von der Branche berichtigt werden; das ist wahr. Daher kommt vielleicht auch der Unmut, wobei wir über die Reaktion der deutschen Bierbrauer erstaunt sind, denn die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist seit 2013 bekannt. Auf der anderen Seite führen wir aktuell auch Gespräche mit den Bierbrauern. Deshalb ist es für uns überraschend, dass der Unmut in dieser Form geäußert wird.
ZUSATZFRAGE GEERS: Sie befürchten also nicht, dass es dadurch jetzt zu weniger Pfandsystemen oder ähnlichen Dingen kommt, was ja auch ökologisch nicht so sinnvoll wäre?
WOGATZKI: Nein. Wie gesagt: Diese Rechtsprechung führt ja nicht zu einer größeren Steuerbelastung, sondern nur zu einer Verschiebung der Steuerlast. Das hängt mit den Fragen des Eigentums an den Einheitsflaschen zusammen, die durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes eben anders gesehen wurde, als sie einmal ursprünglich gehandhabt wurde. Deswegen konnten die Bierbrauer Rückstellungen bilden. Das können sie seit 2013 nicht mehr. Deswegen müssen sie ihre Rückstellungen auflösen. Aber sie zahlen nicht mehr Steuern als vorher.
FRAGE DR. DELFS: Frau Demmer, ich habe eine Frage zu Huawei. Gestern hat die Unionsfraktion einstimmig einen Entwurf beschlossen, der im Grunde anders, als es einmal aussah ein Eingriffsrecht des Bundestages vorsähe oder jedenfalls keine Ausgrenzung von Huawei mehr vorsähe. Ist das jetzt eigentlich ein Beschluss, durch den sich die Kanzlerin in ihrem Kurs in dieser Sache bestätigt sieht?
Dann hätte ich noch eine Wissensfrage. Wird das Treffen am Donnerstag mit Ericsson, also morgen, jetzt eigentlich nur mit Ericsson stattfinden, oder ist das eigentlich auch ein Treffen mit Nokia? Wird sie auch noch einen Vertreter von Huawei treffen?
SRS’IN DEMMER: Kann es sein, dass Sie später gekommen sind?
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Es kann sein, dass ich gerade abwesend war. Haben Sie das schon beantwortet?
SRS’IN DEMMER: Das ist ganz interessant. Ich würde also schon wirklich gerne sagen „Vielleicht lesen Sie später das Protokoll“, weil ich gleich zweimal darüber Auskunft gegeben habe, nämlich, dass ich keine Auskunft zu Ericsson und Nokia gebe.
ZUSATZ DR. DELFS: Oh! Das ging wahrscheinlich so schnell, dass
SRS’IN DEMMER: Das weiß ich jetzt auch nicht.
Zu Huawei ist die Position der Bundesregierung völlig unverändert. Ich habe nichts zu ergänzen.
ZUSATZ DR. DELFS: Ja, aber das war ja auch nicht die Frage. Die Frage ist: Ob die Bundeskanzlerin die Position der Bundesregierung, die sich ja durch diesen Beschluss vom gestern nicht verändert hat, bestärkt sieht?
SRS’IN DEMMER: Die Bundesregierung hat das Positionspapier zur Kenntnis genommen. Die Haltungen der Koalitionsfraktionen und insbesondere auch die Positionierung der EU-Kommission fließen natürlich immer in die weitere Meinungsbildung der Bundesregierung ein.
Zentral bleibt aber: Die hohen Sicherheitsstandards im 5G-Netz sind ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, wie wir hier auch immer wieder betont haben. Wichtig ist dabei eben auch ein einheitliches Vorgehen in Europa. Das liegt uns sehr am Herzen. Deshalb werden diese Fragen auch von den Staats- und Regierungschefs auf dem Europäischen Rat im März besprochen werden.
ZUSATZFRAGE DR. DELFS: Ich will jetzt nicht nerven. Aber bestätigen Sie jetzt eigentlich dieses Treffen mit dem CEO von Ericsson oder bestätigen Sie das nicht?
SRS’IN DEMMER: Weil Sie es sind, wiederhole ich es noch einmal: Es bleibt dabei, dass wir hier die presseöffentlichen Termine vortragen. Das habe ich am vergangenen Freitag umfänglich getan.
Darüber hinaus ist aber völlig klar, dass sich die Bundeskanzlerin natürlich mit Menschen trifft, und darunter sind unter Umständen auch Unternehmensvertreter. Dabei muss ich es jetzt hier belassen. Ich habe Ihnen zu diesem Themenkomplex alles gesagt – und das jetzt schon das dritte Mal.
ZUSATZ DR. DELFS: Es ist ja wirklich nicht so, dass Sie nur presseöffentliche Termine verkünden. Im Kalender stehen manchmal auch nicht presseöffentliche Termine, die dann aber einfach genannt werden.
SRS’IN DEMMER: Genau. Die Termine, die ich für diese Woche zu verkünden habe, habe ich am Freitag verkündet. Darüber hinaus habe ich hier nichts zu verkünden. Das war schon am Freitag der Stand. Insofern sind wir jetzt schon, glaube ich, bei Nummer vier.
FRAGE JESSEN: Herr Alter, Ihr Minister ist ja auch in Sachen Huawei bzw. Zulieferung von Technologie aktiv geworden. Sieht er sich in seiner Position durch die parlamentarischen Beschlüsse bestätigt oder unterstützt?
ALTER: Frau Demmer hat die Bewertung, die im Moment möglich ist, vorgenommen. Auch wir haben das Papier zur Kenntnis genommen. In der Sache sehen wir im Moment keinen Grund, an den bisher vertretenen Positionen Änderungen vorzunehmen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das bedeutet, er sieht sich eigentlich darin bestätigt?
ALTER: Wenn Sie das so bewerten. Jedenfalls steht die Position, die die Bundesregierung bisher vertreten hat, nach unserer Auffassung nicht im Konflikt oder im Gegensatz zu diesem Papier.
FRAGE: Wie lautet aktuell der Zeitplan für das IT-Sicherheitsgesetz 2.0?
ALTER: Das IT-Sicherheitsgesetz 2.0 ist in der Ressortabstimmung. Es gab und gibt noch einzelne offene Fragen. Wir sind aber zuversichtlich, dass die aktualisierte Form dieses Gesetzes sehr zeitnah noch einmal in die Ressortabstimmung gegeben werden kann. Es haben sich während einer bereits laufenden Ressortabstimmung offene Fragestellungen ergeben, die zu klären waren.
Was das Verfahren angeht, haben wir als federführendes Ressort vorgesehen, dass wir nach Klärung dieser offenen Fragen das Gesetz in der Fassung noch einmal neu in die Abstimmung geben. Wir sind sehr zuversichtlich, dass das zeitnah passieren kann.
FRAGE: Das „Wall Street Journal“ hat gestern berichtet, dass die US-Regierung mit Blick auf Huawei den Druck auf ausländische Regierungen erhöht hat und nun wohl auch Beweise oder geheimdienstliche Erkenntnisse vorlegt, die zeigen sollen, dass die Möglichkeit für Huawei besteht, der eigenen Regierung Türen für die Mobilfunktechnologie zu öffnen. Ist dieser Druck auch in Berlin spürbar?
VORS. SZENT-IVÁNYI: An wen richtet sich die Frage?
ZUSATZFRAGE: Die Frage richtet sich an Frau Demmer.
SRS’IN DEMMER: Ich habe Ihnen ja gerade dargelegt, nach welchen Kriterien wir diesbezüglich vorgehen und wie die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung zustande kommt. Ich glaube, ich habe abschließend aufgezählt, worum es uns dabei geht.
Es hat sich grundsätzlich an der Haltung der Bundesregierung zu Huawei nichts geändert. Wir reden ja schon sehr lange über dieses Thema.
FRAGE JUNG: Ich wollte zum Thema Kiffen kommen. In Bezug auf dieses Thema gibt es auch ein Papier der SPD-Fraktion im Bundestag. Ich würde gerne wissen, wie die Haltung des Gesundheitsministeriums bzw. des Gesundheitsministers zu diesem Papier ist, das besagt, dass Nutzung und Kauf von Cannabis entkriminalisiert werden sollen, dass Kleinstmengen toleriert werden sollen und dass eine Abkehr vom Strafrecht stattfinden soll.
WACKERS: Wie Sie wissen, kommentieren wir von hier aus Parteipapiere nicht.
ZUSATZFRAGE JUNG: Steht denn Ihr Ministerium weiterhin zu dem Verbot von Cannabis und dazu, dass der Besitz kleinerer Mengen weiterhin strafrechtlich verfolgt werden muss? Finden Sie den Status quo so, wie er heute herrscht, immer noch in Ordnung?
WACKERS: Wie Sie wissen, gibt es eine Drogenbeauftragte, die gesagt hat, dass sie darüber eine Debatte führen möchte. Sie hat sich dazu ja auch geäußert.
Ansonsten sehen wir diesbezüglich im Moment keinen Änderungsbedarf.
FRAGE JESSEN: Hat das Bundesjustizministerium in Form seiner Chefin eine Haltung dazu? Sie ist ja Mitglied der Fraktion, die das beschlossen hat. Hat sie das mitgetragen? Sieht sie das ähnlich, oder hat sie als Ministerin eine andere Position?
KALL: Das ist richtig. Allerdings wurde genau das richtige Ministerium befragt, denn für das Betäubungsmittelstrafrecht bzw. für das Betäubungsmittelrecht insgesamt ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig. Insofern haben Sie eine Antwort der Bundesregierung erhalten.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Das ist schon richtig. Ich dachte aber, dass sich das Bundesjustizministerium für Rechtsfragen insgesamt dann schon interessiert, vor allem vor dem Hintergrund der Doppelfunktion. Verraten Sie uns doch, wie die Position der Ministerin gegenüber der Möglichkeit einer Legalisierung von Cannabis ist.
KALL: Wir interessieren uns für Rechtsfragen ganz klar und auch für das Strafrecht, aber wir achten auch die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung. Deswegen äußere ich mich hier als Sprecher auch nicht zu Themen anderer Ressorts.
Für meine Ministerin kann ich Ihnen keine aktuelle Aussage überliefern.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Wollten Sie sich noch einmal äußern, Frau Wackers?
WACKERS: Da das Stichwort „BtMG“ jetzt schon fiel, wollte ich § 31a BtMG in Erinnerung rufen.
FRAGE JUNG: Frau Demmer, gibt es eine Position der Kanzlerin zum Kiffen? Hat sie vielleicht ein Herz dafür, Cannabis zu entkriminalisieren, zu legalisieren?
SRS’IN DEMMER: Ich habe den Ausführungen der zuständigen Ressorts hier nichts hinzuzufügen.
VORS. SZENT-IVÁNYI: Herr Breul hat noch eine kurze Nachlieferung.
BREUL: Ich muss noch einen Versprecher korrigieren, was das Stichwort „Libyen“ angeht. Sonntag findet das Außenministertreffen in München statt, Montag der Außenministerrat in Brüssel und Dienstag ich hatte versehentlich Montag gesagt das 5+5-Treffen. Das zur Richtigstellung. Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 12. Februar 2020 | Jung & Naiv
12.2.2020 17:54https://www.youtube.com/embed/seQqXbSMpnU?feature=oembedyoutube.com/embed/HxUHiRHtvmI?…
Themen: Rückzug von Annegret Kramp-Karrenbauer vom Amt der CDU-Parteivorsitzenden, Entlassung des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Grundrente, Treffen der Außenminister zum Thema Libyen am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz, Lage in Idlib, Lage im Irak, Rückholung deutscher Staatsangehöriger aus der chinesischen Provinz Hubei, geplante Novelle der Düngeverordnung, Nationaler Energie- und Klimaplan, EU-Erweiterungsprozess, Debatte um strengere Pkw-Abgaswerte, Nationalfeiertag im Iran
Naive Fragen zu:
AKK bleibt Verteidigungsministerin (ab 0:43)
– Warum tut sie das? (ab 1:46)
– könnten Sie uns Hintergründe zu der Entlassung von Herrn Hirte als Ostbeauftragtem liefern die Gründe, wie das gekommen ist, der Ablauf? (ab 2:55)
– Lag das unter anderem an den Glückwünschen an Herrn Kemmerich in der letzten Woche und dem Tweet, den er nicht löschen wollte?
– gibt es einen Kommentar von Herrn Altmaier zu der Entlassung? Hat er dem zugestimmt? Findet er das gut?
Bundeswehr im Irak (ab 12:45)
– gibt es eine Deadline für diese Gespräche? Bis wann müssen Sie aus Ihrer Sicht positiv verlaufen sein? (ab 14:34)
– Aber wenn man nicht ewig reden kann, dann gibt es eine Deadline.
Soleimani (ab 14:57)
– haben Sie sich schon vergewissert, ob die Relaisstation Ramstein für den Drohnenangriff auf Herrn Soleimani notwendig war? (ab 16:02)
– Gibt es eine Deadline für diese Gespräche?
Klimaplan für die EU (ab 22:43)
– Es geht um den Klimaschutzplan, den die Bundesregierung seit fünf Wochen der EU melden sollte. Neben der Bundesregierung machen das sieben andere Länder in der EU bisher nicht. Wann kann Brüssel denn damit rechnen?
– Wann wird das sein?
– Erstens: Noch im Februar? Zweitens: Ab wann gäbe es Strafen oder Sanktionen?
Autoindustrielobbying (ab 26:40)
– Es geht um die Berichterstattung über Herrn Altmaiers Einsätze innerhalb der EU gegen neue Abgaswerte für die Autoindustrie. Setzt er sich da im Namen der Bundesregierung gegen verschärfte Flottenwerte ein, oder macht er das auf eigene Faust?
– setzt sich Herr Altmaier auch im Namen der Kanzlerin für die Autoindustrie in Brüssel ein?
– Der Wirtschaftsminister möchte die Verbrennerautoindustrie also so lange am Leben halten, wie es geht?
– Bis wann sollen Verbrennerautos auf deutschen Straßen fahren? Gibt es da einen Plan der Bundesregierung?
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Komplettes BPK-Wortprotokoll vom 10. Februar 2020:
FRAGE WACKET: Ich habe eine Frage an Herrn Seibert und eine an das Verteidigungsministerium. Bleibt es dabei, dass die Kanzlerin nicht noch einmal antreten will? Steht eine Regierungsumbildung an?
Eine Frage an das Verteidigungsministerium: Bleibt Frau Kramp-Karrenbauer Verteidigungsministerin?
STS SEIBERT: Die Bundeskanzlerin hat im Oktober 2018, als sie ihren Verzicht auf eine weitere Amtszeit über die vierte hinaus bekanntgab, dazu ganz klar gesagt, dass sie danach keine weiteren politischen Ämter anstrebt. Dazu gibt es nichts Neues. Das ist der Stand.
Zur Frage der Verteidigungsministerin: Frau Kramp-Karrenbauer möchte gern Verteidigungsministerin bleiben. Die Bundeskanzlerin unterstützt das aus vollem Herzen.
FRAGE JUNG: Warum tut sie das?
STS SEIBERT: Ich muss jetzt hier nicht in die Einzelerörterung gehen. Die Bundeskanzlerin unterstützt es aus vollem Herzen, dass Frau Kramp-Karrenbauer Verteidigungsministerin bleibt.
ZUSATZFRAGE JUNG: Die Frage ist: Warum?
STS SEIBERT: weil es eine sehr gute und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Frau Kramp-Karrenbauer als Verteidigungsministerin ist.
ZUSATZFRAGE JESSEN: War die Kanzlerin über die Ankündigung des Rückzugs von Frau Kramp-Karrenbauer vorab informiert?
STS SEIBERT: Ich will einmal grundsätzlich, bevor noch 25 weitere Fragen in die Richtung kommen, sagen: Das sind Entwicklungen innerhalb der CDU, zu denen ich hier als Regierungssprecher keine Stellung nehme.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ja, das ist richtig. Gleichwohl handelt es sich bei dem Rückzug um einen politischen Akt mit Auswirkungen auf die Arbeit der Bundesregierung. Da die Kanzlerin bei der Karriere von Frau Kramp-Karrenbauer in vielfacher Weise involviert ist, ist die Frage doch legitim. Wusste sie es vorab?
STS SEIBERT: Sie sagen selber, dass es richtig ist, dass ich als Regierungssprecher keine Stellung dazu nehme. Deswegen halten wir es auch so.
FRAGE JUNG: Ich hätte noch zu einem anderen Aspekt, zu Thüringen, eine Frage. Herr Seibert, könnten Sie uns Hintergründe zu der Entlassung von Herrn Hirte als Ostbeauftragtem liefern die Gründe, wie das gekommen ist, der Ablauf?
STS SEIBERT: Sie wissen, wenn die Bundeskanzlerin dem Bundespräsidenten die Entlassung eines Staatssekretärs vorschlägt, dass es dafür keiner Begründung bedarf so auch hier. Ich kann Ihnen sagen, dass es immer darum geht, ob die Bundeskanzlerin mit jemandem vertrauensvoll zusammenarbeiten kann, und das ist in diesem Fall nicht mehr gegeben.
ZUSATZFRAGE JUNG: Lag das unter anderem an den Glückwünschen an Herrn Kemmerich in der letzten Woche und dem Tweet, den er nicht löschen wollte?
STS SEIBERT: Ich habe auch dazu das gesagt, was ich Ihnen hierzu sagen kann und möchte.
FRAGE BUSCHOW: Gibt es denn zu der Nachfolge von Herrn Hirte schon einen Zeitplan, wann der Posten wiederbesetzt werden soll, und auch schon eine Idee, mit wem?
STS SEIBERT: Die Nachfolge wird so bald wie möglich bekannt gegeben.
FRAGE JUNG: Frau Baron, gibt es einen Kommentar von Herrn Altmaier zu der Entlassung? Hat er dem zugestimmt? Findet er das gut?
DR. BARON: Es gilt hier das, was Herr Seibert gesagt hat. Die Rechtsverhältnisse über die parlamentarischen Staatssekretäre sind ja auch klar geregelt. So wie am Wochenende mitgeteilt, erfolgte die Bitte um Entlassung durch die Bundeskanzlerin im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsminister.
FRAGE JESSEN: Da diese personellen Entwicklungen doch die Arbeit der Bundesregierung tangieren, würde ich gern wissen: Gibt es irgendwelche wichtigen Projekte, deren Lauf sich erkennbar verändern wird, zum Beispiel die Grundrente? Oder sagen Sie: Nein, das ist davon alles völlig unberührt.
EHRENTRAUT: Können Sie bitte kurz Ihre Frage wiederholen?
ZUSATZ JESSEN: Ja. Die Frage ist, ob ein wesentliches Projekt der Bundesregierung, nämlich die Einführung der Grundrente, durch die personellen Veränderungen und Unklarheiten, die im Raum stehen, beeinträchtigt werden?
EHRENTRAUT: Nein, da sehe ich keine Beeinträchtigung.
FRAGE WACKET: Da wir jetzt bei der Grundrente waren, würde ich doch gern zum Thema Finanzierung nachfragen. Wie ist das jetzt geplant? Können Sie noch einmal sagen: Was ist genau das Konzept? Hängt es jetzt von der Transaktionssteuer ab, ob sie kommt? Hängt die Grundrente davon ab? Hat sich da etwas geändert?
EHRENTRAUT: Die Frage hatten wir ja schon am vergangenen Freitag. Es gibt Gespräche zum Referentenentwurf zur Grundrente. Ich bitte um Verständnis, dass ich hier nicht aus laufenden Beratungen berichten kann und die Details abzuwarten bleiben.
Ich kann hier schon sagen: Die Koalitionspartner sind sich einig, dass die Grundrente am 19.02. ins Kabinett kommen soll und der Gesetzentwurf zwischen den Ressorts dann fertig abgestimmt ist.
Aber, wie gesagt, die Details bleiben bitte abzuwarten, bis das Kabinett darüber entschieden hat.
ZUSATZFRAGE WACKET: Die Finanzierung gilt also als ein Detail?
EHRENTRAUT: Die Finanzierung ist natürlich ein ganz wichtiges Detail. Ich bitte Sie um Verständnis, dass wir dazu erst sprechen können, wenn das Kabinett die Grundrente beschlossen hat.
ZUSATZ WACKET: Ich glaube, Herr Seibert wollte noch etwas dazu beitragen, wenn ich das richtig gesehen habe.
STS SEIBERT: Nein, der Kollege hat es im Grunde gesagt. Die Minister Spahn und Heil haben in den vergangenen Tagen einige noch ausstehende Punkte geklärt. Wir nehmen zu den internen Beratungsabläufen wie immer nicht Stellung. Ansonsten hat er ja, was die Kabinettsbefassung betrifft, das Seine gesagt.
FRAGE BUSCHOW: Jetzt frage ich noch einmal nach, weil Sie eben vom „19.02.“ gesprochen haben. Habe ich das richtig verstanden? Denn in der letzten Woche sagten Herr Heil und Herr Spahn, sie wollten den 12.02. Gilt also der 19.02.? Warum eine Woche später? Reicht der Termin dann noch, um alles fristgerecht das war ja immer das Thema abzuwickeln?
EHRENTRAUT: Genau. Das hat mit internen Terminverschiebungen zu tun. Von daher peilen wir jetzt den 19.02. an.
Wir sehen es nicht in Gefahr, dass die Grundrente weiterhin zum 01.01 2021 in Kraft treten kann.
FRAGE TOWFIGH NIA: Herr Breul, der Vorsitzende der libyschen Sicherheitskonferenz, Herr Ischinger, hat gerade bestätigt, dass am Sonntag das Außenministertreffen zum Thema Libyen in München am Rande der Sicherheitskonferenz stattfinden soll. Können Sie uns sagen, was das Ziel dieses Treffens ist?
BREUL: Ja, das kann ich machen. Wir hatten uns dazu auch schon geäußert. Das ist ein Treffen am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz, keine Veranstaltung der Münchner Sicherheitskonferenz nur damit da keine Missverständnisse aufkommen. Das ist das Außenministertreffen, das wir hier direkt nach dem Berliner Gipfel angekündigt hatten. Das soll den Auftakt für den internationalen Follow-up-Prozess geben. Dieser soll anschließend in enger Taktung auf verschiedenen Ebenen erfolgen. Sowohl auf Hauptstadtebene als auch vor Ort werden sich vier verschiedene Arbeitsgruppen treffen.
Unser Ziel ist, dass Momentum des Berliner Prozesses aufrechtzuerhalten. Während UNSMIL und Ghassan Salamé hart an den innerlibyschen Formaten arbeiten wie Sie wissen, hat bis Samstag der sogenannte 5+5-Ausschuss getagt; heute trifft sich der Wirtschaftsausschuss , muss die internationale Gemeinschaft engagiert bleiben, um in Richtung Deeskalation und Versöhnung voranzuschreiten. Wir hoffen natürlich auch sehr, dass wir in München einen Waffenstillstand und Fortschritte bei den anderen innerlibyschen Dialog-Formaten begrüßen können.
Das liegt, wie vorhin schon gesagt, in den Händen von Herrn Salamé, nicht in unseren Händen. Das ist sozusagen die Fortsetzung des internationalen Trecks in Sachen Frieden in Libyen.
FRAGE PERCINIC: Es kursieren Bilder von türkischen Leopard-Panzern in Idlib. Hat die Bundesregierung irgendwelche eigenen Erkenntnisse darüber, dass die Türkei ihre Leopard-Panzer tatsächlich nach Syrien hinübergebracht hat?
ROUTSI: Wir haben dieses Thema hier sehr, sehr häufig gehabt. Ich habe keinen neuen Sachstand für Sie. Ich würde Sie bitten, einmal die Protokolle zu bemühen. Ich habe keinen neuen Sachstand.
BREUL: Ich kann bei dem Thema vielleicht höchstens noch einmal sagen, dass wir die Zuspitzung der Lage in Idlib mit großer Sorge betrachten. Wir verurteilen die Offensive des Regimes auf das Schärfste und fordern eine sofortige Waffenruhe. Wir fordern alle Beteiligten zur Deeskalation auf und begrüßen in diesem Zusammenhang Gespräche zwischen der Türkei und Russland, die es gegeben hat und auch weiterhin geben soll. Höchste Priorität muss es haben, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Hierbei stehen das Assad-Regime und auch Russland in besonderer Verantwortung.
ZUSATZFRAGE PERCINIC: Ist die HTS, also die Haiat Tahrir asch-Scham, aus deutscher Sicht ein möglicher Verhandlungspartner im Idlib-Prozess?
BREUL: Wir verhandeln ja nicht im Idlib-Prozess. Ich habe gerade schon gesagt, dass das, was uns Sorge macht, die Offensive des Regimes ist. Dort werden viele Hunderttausend Menschen in die Enge getrieben, ohne dass sie wissen, wohin sie weiterziehen können. Das macht uns sehr besorgt.
Wir rufen jetzt zu Gesprächen auf, um diese sich zuspitzende humanitäre Lage, die wirklich katastrophal ist, zu beenden. Das geht nicht über weitere Kämpfe.
FRAGE: Welche Bemühungen unternehmen die Bundesregierung oder die Europäische Union, um die Lage in Idlib zu beruhigen?
BREUL: Wie Sie wissen, sind wir als Deutschland stark engagiert. Das ist vor allem ein Engagement im Bereich der humanitären Hilfe und auch im Bereich der Stabilisierung. Wir sind nicht militärisch engagiert. Wir sind nicht engagiert in den Kämpfen rund um Idlib. Das sind andere. Wir wissen, wer das ist, und führen Gespräche, allerdings nicht mit dem syrischen Regime, zu dem wir keine Kontakte haben. Wir führen vor allem Gespräche mit Russland, das das Regime im Wesentlichen unterstützt. Wir führen natürlich auch Gespräche mit der türkischen Seite. Denn bei dieser Lage vor Ort ist klar, dass es jetzt um die Menschen geht, die sich in einer sehr schwierigen Lage befinden. Die Zuspitzung, die wir dort jetzt erleben, verheißt nichts Gutes.
FRAGE PERCINIC: Herr Breul, Sie sagten, Sie führten Gespräche mit der Türkei und Russland. Sind auch Gespräche mit der HTS angedacht?
BREUL: Nein.
FRAGE ZAVAREH: Es gibt Berichte darüber, dass Frankreich, Deutschland und Australien den Irak darum gebeten hätten, einen Zeitplan zum Abzug ihrer Truppen aus dem Irak bekanntzugeben.
Meine Frage richtet sich an das Bundesverteidigungsministerium oder auch das Außenministerium. Ist Ihnen diese Nachricht bekannt? Können Sie dazu gegebenenfalls nähere Informationen geben?
ROUTSI: Diese Nachricht ist mir nicht bekannt.
BREUL: Das ist mir auch nicht bekannt. Der Stand ist der, den Sie kennen. Wir führen mit der irakischen Regierung Gespräche über die Zukunft der internationalen Truppenpräsenz im Irak, und diese Gespräche haben bisher noch kein Ergebnis gebracht.
ZUSATZFRAGE ZAVAREH: Gibt es seitens deutscher Truppen oder deutscher Verbände derzeit besondere Aktivitäten im Irak, die bekannt sind?
ROUTSI: Die Situation hat sich nicht verändert. Wir haben hier immer darüber berichtet, auch entsprechend der Sicherheitslage, die sich zu gewissen Zeiten verändert hatte. Wir führen die Ausbildung in Erbil ganz normal durch. Vor einigen Tagen hatten wir Leute vor Ort in Tadschi, um zu erkunden, wie sich die Sicherheitslage dort verändert hat. Wir werden im üblichen Maße natürlich zuerst das Parlament und dann die Öffentlichkeit informieren. Sie können davon ausgehen, dass uns dabei die Sicherheit unserer Frauen und Männer vor Ort immer das Wichtigste ist.
FRAGE TOWFIGH NIA: Frau Routsi, es gab heute irakische Medienmeldungen, wonach die Bundesrepublik einen formellen Antrag an das irakische Parlament gestellt habe, ihre Truppen aus dem Irak abzuziehen. Können Sie diesen Bericht bestätigen?
ROUTSI: Dazu habe ich, denke ich, gerade schon etwas gesagt. Mir liegt diese Information nicht vor.
FRAGE JUNG: Herr Breul, gibt es eine Deadline für diese Gespräche? Bis wann müssen Sie aus Ihrer Sicht positiv verlaufen sein?
BREUL: Nein, es gibt keine Deadline.
ZUSATZ JUNG: Man kann ja jetzt nicht ewig reden.
BREUL: Das ist richtig.
ZUSATZ JUNG: Es geht ja um die eigenen Truppen.
BREUL: Da stimme ich Ihnen zu, Herr Jung.
ZUSATZ JUNG: Aber wenn man nicht ewig reden kann, dann gibt es eine Deadline.
BREUL: Ne.
FRAGE JESSEN: Wir sind beim Thema des Iraks, auch im etwas weiteren Sinne. Herr Breul, sind Ihnen Berichte bekannt, oder haben Sie eigene Erkenntnisse darüber, dass der Angriff im Irak, der sozusagen die weiteren Ereignisse bis hin zur Tötung Soleimanis usw. in Gang setzte, möglicherweise nicht von irannahen Truppen erfolgt sein soll, sondern von IS-nahen Einheiten oder von IS-Einheiten? Haben Sie solche Informationen?
BREUL: Nein, dazu liegen mir keine Informationen vor.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Gehen Sie dem nach? Denn das würde ja das gesamte Setting und die Dynamik dieser Angelegenheit verändern.
BREUL: Das kann ich gern tun. Ich kenne auch dieses Gerücht bisher nicht. Aber das gucken wir uns gern an.
ZUSATZ JESSEN: Die „New York Times“ hat relativ ausführlich darüber berichtet, unter Hinzuziehung von, so meine ich, irakischen Quellen.
FRAGE JUNG: Haben Sie sich schon vergewissert, ob die Relaisstation Ramstein für den Drohnenangriff auf Herrn Soleimani notwendig war?
BREUL: Herr Jung, zu dem Thema habe ich hier wiederholt gesprochen. Auch mein Kollege und meine Kollegin haben gesagt, dass wir dazu laufende Gespräche mit der amerikanischen Seite führen. Heute habe ich keinen neuen Sachstand für Sie.
ZUSATZFRAGE JUNG: Gibt es eine Deadline für diese Gespräche?
BREUL: Sie finden laufend statt.
FRAGE: Eine Frage an das Auswärtige Amt und das Verteidigungsministerium: Sind im Moment weitere Evakuierungsflüge so will ich sie einmal nennen aus China geplant, entweder mit der Bundesluftwaffe oder befreundeten Nationen?
ROUTSI: Ich kann gern etwas zum gestrigen Flug sagen. Die Luftwaffe hat gestern insgesamt 37 Personen davon waren 20 Personen deutsche Staatsbürger aus Großbritannien nach Berlin gebracht. Sie wurden dort im militärischen Teil des Flughafens Tegel übergeben, die deutschen Personen an das Deutsche Rote Kreuz. Die ausländischen Mitbürger sind dann entsprechend weitergeflogen.
Die Bundeswehr steht natürlich jederzeit bereit, in diesem Zusammenhang Unterstützung zu leisten.
STS SEIBERT: Vielleicht noch eine kurze Anmerkung, da Sie von den befreundeten Nationen sprachen: Ein ausdrücklicher Dank geht gerade auch an die britischen Behörden, dass sie diese Rückholung unserer Landsleute und Familienangehöriger und auch Angehöriger anderer europäischer Nationen aus der Provinz Hubei möglich gemacht haben und dass das in einer schwierigen Situation so gut und reibungslos funktioniert hat.
BREUL: Wir haben eine Sondersituation in der Provinz Hubei mit Wuhan als größter Stadt, wo wir diese Maßnahmen jetzt durchgeführt haben. Nach wie vor sind noch Deutsche vor Ort. Wir wissen nach wie vor von einer zweistelligen Zahl von Deutschen, die mit Angehörigen dort sind. Mit denen sind wir natürlich auch in Kontakt und stehen bereit, um bei Unterstützungsbedarf im Einzelfall zu helfen.
Sie sehen an den Zahlen: Eine ganz große Gruppe von Deutschen ist nicht mehr da. Das sind jetzt Einzelfälle, hinsichtlich der wir weiter im Gespräch bleiben. Weitere Landesteile sind von solchen Flügen, wie wir sie jetzt durchgeführt haben, und Maßnahmen nicht betroffen.
ZUSATZFRAGE: Heißt das, dass sich diese Personen bewusst gegen eine Ausreise entschieden haben, oder sind das Menschen, die sich bei Ihnen noch nicht gemeldet haben?
BREUL: Es war so das war bei dem ersten Flug ja noch ein wenig anders , dass die, die am Samstag auf der Liste standen, es auch alle zum Flughafen geschafft haben und ausfliegen konnten. Es gibt noch weitere Personen vor Ort, von denen ein Teil einen Ausreisewunsch geäußert hat und ein Teil dies nicht getan hat. Dabei handelt es sich aber in erster Linie um Angehörige von Deutschen.
FRAGE FIRSOVA: Ich habe eine Frage an Herrn Breul zur Libyen-Konferenz. Es soll anscheinend in München am Rande der Münchner Sicherheitskonferenz eine Veranstaltung auf Ministerebene stattfinden. Sagen Sie bitte: Wer wird daran teilnehmen?
BREUL: Das Thema hatten wir ja gerade schon auf die Frage des Kollegen hin besprochen. Das Treffen am Sonntag auf Außenministerebene hatte ich bestätigt.
FRAGE JESSEN: Eine Frage an das BMU und wohl auch an das Landwirtschaftsministerium: Vor einigen Tagen ist bekannt geworden, dass Umweltministerin Schulze einen sehr drastischen Brief an ihre Kollegin Klöckner geschrieben hat und ihr vorgeworfen hat, aus Opportunitätsgründen EU-Standards für die Sauberkeit von Grundwasser zu verletzen und sich fälschlicherweise auf die Frage von Nitratmessstellen zu fokussieren. Herr Kübler, was war die Reaktion auf diese harte Kritik? Hat man sich zwischen den Häusern auf einen Modus dafür verständigt, was zu tun ist, damit die angedrohten EU-Strafzahlungen nicht gezahlt werden müssen?
KÜBLER: Noch gibt es keine Einigung. Wir sind in Gesprächen. Was die Ministerin damit angesprochen hat, ist, dass wir kein Messstellenproblem, sondern ein Nitratproblem haben, dass wir die Strafzahlungen verhindern wollen und dass wir Grundwasser und Trinkwasser sauber halten wollen.
Die Reaktion von Frau Klöckner kenne ich nicht. Ich weiß nur: Wir sind permanent in Gesprächen. Ob es einen direkten Antwortbrief darauf gegeben hat, kann ich nicht sagen.
ZUSATZFRAGE JESSEN. Können Sie uns sagen, ob Frau Klöckner die Kritik im Prinzip akzeptiert, dass es kein Messstellen-, sondern ein Nitratproblem gibt?
FRISCHEMEYER: Ich glaube, es gibt, Herr Jessen, beides. Es gibt ein Messstellenproblem, und die Ministerin hat schon sehr häufig gesagt, dass die Länder da nachjustieren müssen und wir da besser werden müssen. Es gibt natürlich auch ein Nitratproblem. Wir sind darüber mit dem BMU ja laufend in Verhandlungen. Wir haben da enormen Druck.
Ich kann Ihnen sagen, dass letzte Woche ein konsentierter Entwurf nach Brüssel gegangen ist und dass wir jetzt schauen müssen, was Brüssel damit anfängt. Ansonsten läuft hier natürlich die nationale Gesetzgebung bezüglich der Düngerverordnung auch weiter.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie denn sagen, ob es eine direkte Antwort Ihrer Ministerin an die Umweltministerin gegeben hat? Das war ja sozusagen eine herbe Kritik auf Spitzenebene.
FRISCHEMEYER: Ja. Aber ich kann Ihnen der Inhalt des Briefs jetzt nicht wiedergeben.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Können Sie den bitte nachliefern?
FRISCHEMEYER: Ja.
FRAGE JUNG (zum Nationalen Energie- und Klimaplan): An das BMU, gegebenenfalls an Herrn Seibert: Es geht um den Klimaschutzplan, den die Bundesregierung seit fünf Wochen der EU melden sollte. Neben der Bundesregierung machen das sieben andere Länder in der EU bisher nicht. Wann kann Brüssel denn damit rechnen?
KÜBLER: Diese Frage würde ich gerne an das Wirtschaftsministerium, das dafür federführend ist, weiterreichen.
DR. BARON: Ja, das ist richtig: Die Federführung dafür liegt bei uns. Wir haben der Kommission auch mitgeteilt, dass wir die jüngsten Arbeiten unter anderem zum Kohleausstiegsgesetz in dieser Meldung noch berücksichtigen werden. Die Kommission ist darüber informiert, dass es hier Zeitverzögerungen gibt. Wir arbeiten aber daran, diesen Bericht in Abstimmung mit den anderen Ressorts zu finalisieren und dann an die Kommission zu übermitteln.
ZUSATZFRAGE JUNG: Wann wird das sein?
DR. BARON: Das kann ich jetzt noch nicht genau quantifizieren oder benennen. Aber die Arbeiten daran, ihn zu finalisieren und ihn dann zu übermitteln, laufen natürlich.
ZUSATZFRAGE JUNG: Erstens: Noch im Februar? Zweitens: Ab wann gäbe es Strafen oder Sanktionen?
DR. BARON: Ich kann Ihnen, wie gesagt, kein genaues Datum nennen. Aber natürlich bemühen wir uns darum, dass das schnellstmöglich erfolgt. Es geht hierbei um einen Bericht, den ja auch andere Mitgliedstaaten übermitteln müssen. Da steht jetzt nicht ein Gesetzgebungsfall oder die Umsetzung einer Richtlinie infrage, sondern eine Berichtspflicht.
ZUSATZ JUNG: Ja, aber dann muss man das ja irgendwann abgegeben haben!
DR. BARON: Genau. Aber von Strafen bzw. davon, dass das in dieser Form irgendwie sanktioniert wäre, ist mir nichts bekannt.
FRAGE: Herr Breul, vor ein paar Tagen hat das Auswärtige Amt auf verschiedenen sozialen Netzwerken die Meldung herausgegeben, dass die Aufnahme Albaniens und Nordmazedoniens in die EU von strategischem Interesse sei. Meine Frage dazu ist: Könnten Sie uns erklären, welches strategische Interesse dahintersteht?
BREUL: Ich glaube, das ausführlich zu erläutern, würde hier so ein bisschen den Rahmen sprengen. Aber für uns ist vollkommen klar: Der westliche Balkan ist ein wichtiger Teil Europas. Wir wollen in der Europäischen Union die Integration Europas vollenden, und wir wollen die Staaten, die an einer Zusammenarbeit mit der Europäischen Union interessiert sind, mit der Europäischen Union zusammenführen. Ganz klar das zu unterstreichen, ist natürlich wichtig passiert das auch auf der Basis der Anstrengungen der Länder, an die EU heranzutreten, Stichwort „Reformen“ und „Vorbereitungen auf den EU-Acquis“. Aber wenn das erfolgt ist, dann ist das unser Interesse.
Das ist die bekannte Position der Bundesregierung, nicht nur des Auswärtigen Amtes, und zwar seit langer Zeit. Daran hat sich nichts geändert. Das haben wir vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission ja Vorschläge dazu vorgelegt hat, wie der Erweiterungsprozess weiter modernisiert werden kann, noch einmal betont, aber das ist keine neue Position.
ZUSATZFRAGE: Hat die französische Regierung ihre Haltung zu dieser Frage mittlerweile geändert?
BREUL: Wie ich gerade gesagt habe, hat die Europäische Kommission ja in der letzten Woche ihre Vorschläge dazu vorgelegt, und die Gespräche über diese Vorschläge laufen jetzt. Was die Position der französischen Regierung ist, kann ich Ihnen von hier aus leider nicht verraten; dafür müssten Sie bitte bei den Kollegen nachfragen.
STS SEIBERT: Ich will nur einmal auf die Geografie hinweisen: Wer sich die Landkarte Europas anschaut, der sieht, dass die Staaten des westlichen Balkans von Staaten umgeben sind, die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind. Auch daraus nicht nur, aber auch daraus erklärt sich ja das Interesse vieler Staaten des westlichen Balkans, diese europäische Perspektive auch zu realisieren.
FRAGE JUNG: An das BMU: Es geht um die Berichterstattung über Herrn Altmaiers Einsätze innerhalb der EU gegen neue Abgaswerte für die Autoindustrie. Setzt er sich da im Namen der Bundesregierung gegen verschärfte Flottenwerte ein, oder macht er das auf eigene Faust?
KÜBLER: Wir haben erst im letzten Jahr neue Abgaswerte bekommen. Die sind sehr ambitioniert. Die sind aus Umweltsicht zu begrüßen. Die stehen. Ein Nachverhandlungsbedarf besteht vonseiten des Umweltministeriums hier nicht.
ZUSATZ JUNG: Aber wenn man das ernst nimmt, was die EU-Kommission mit dem „Green New Deal“ angekündigt hat, dann muss es ja auch neue Flottenwerte geben. Dementsprechend bin ich jetzt überrascht.
KÜBLER: Nein, in diesem Zusammenhang wird der „Green Deal“ mit allen Mitgliedstaaten diskutiert. Ob dazu eine weitere Verschärfung der jetzt schon sehr ambitionierten CO2-Grenzwerte für Pkw erfolgen soll, wird zu diskutieren sein. Das wird aber in einem Gesamtpaket besprochen.
ZUSATZFRAGE JUNG: Herr Seibert, setzt sich Herr Altmaier auch im Namen der Kanzlerin für die Autoindustrie in Brüssel ein?
STS SEIBERT: Ich kann dem, was das Umweltministerium und was möglicherweise auch das Wirtschaftsministerium dazu zu sagen hat, nichts hinzufügen.
DR. BARON: Ich kann das gern noch ergänzen. Es geht ja um ein Gesamtpaket, und wir haben deutlich gemacht, dass die Ausrichtung nicht nur der Energiewirtschaft, sondern auch der Wirtschaft insgesamt hin zu mehr Nachhaltigkeit und Energieeffizienz natürlich ein wichtiges Anliegen des Bundeswirtschaftsministeriums, aber auch der gesamten Bundesregierung ist. Mit dem „Green Deal“ soll ja ein ganzes Paket an Maßnahmen verbunden sein. Es sollen stärkere Innovationsförderungen erfolgen, was wir in Deutschland ja schon machen. Das Thema Batteriezellfertigung ist ja gerade in der Automobilwirtschaft mit Blick auf die Ausrichtung zu anderen Formen der Mobilität ein wichtiges Projekt.
Gleichzeitig muss man aber natürlich auch schauen, welche Branchen und Industrien besonders betroffen sind und welche wir in Deutschland und Europa brauchen und natürlich auch erhalten wollen. Wie der Kollege aus dem Umweltministerium gerade gesagt hat, gab es erst im letzten Jahr eine Verschärfung und Überarbeitung der Flottengrenzwerten, sodass wir hier jetzt Planungssicherheit brauchen, damit auch der Umbauprozess in den Wirtschaftszweigen erfolgen kann.
ZUSATZFRAGE JUNG: Der Wirtschaftsminister möchte die Verbrennerautoindustrie also so lange am Leben halten, wie es geht?
DR. BARON: Das kann ich so nicht bestätigen. Wir wollen einen Umbauprozess ermöglichen, von dem viele Branchen betroffen sind. Von der Digitalisierung ist ja die Energiewirtschaft betroffen, aber auch die Automobilindustrie. Wir haben ja gerade erst in den letzten Wochen ein IPCEI-Projekt zur Batteriezellfertigung verabschiedet, um den Umbauprozess mitzugestalten. Ein zweites Projekt folgt, an dem 14 Mitgliedstaaten, also die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten, mit über 50 Unternehmen beteiligt sind. Der richtige Weg ist für uns also, diesen Umbauprozess mitzugestalten, aber gleichzeitig natürlich auch dafür zu sorgen, dass wir auch künftig Automobilwirtschaft in Deutschland und Europa haben.
FRAGE JESSEN: Aber unter dem Strich ist es so, dass ihr Minister möchte, dass die deutsche Automobilindustrie von dem, was unter dem Stichwort „Green Deal“ diskutiert wird und auch von Frau von der Leyen eingebracht worden ist, letztlich ausgenommen bleibt? Das ist doch das, worauf es hinausläuft.
DR. BARON: Nein, das sagt er nicht. Er sagt: Man muss es differenziert betrachten. Wir wollen ja gerade in der Automobilwirtschaft in die Batteriezellfertigung investieren das ist ja ein konkreter Umbauschritt in der Energiewirtschaft. Gleichzeitig müssen wir aber auf Ausgewogenheit achten, und da sind ein anderes Thema eben die CO2-Flottengrenzwerte. Es muss also eine differenzierte Betrachtung erfolgen.
ZUSATZFRAGE JESSEN: Ich kann meine Frage nur wiederholen: Mindestens der Aspekt einer weiteren Senkung der CO2-Flottengrenzwerte soll also von dem, was man „Green Deal“ nennt, ausgenommen bleiben?
DR. BARON: Es geht um eine differenzierte Betrachtung, aktuell diesen Bereich so zu bewahren, wie er ist, weil es eben jüngst erst eine Verschärfung der Flottengrenzwerte gab, die ja erst im letzten Jahr verabschiedet wurde.
FRAGE JUNG: An das Verkehrsministerium und das Umweltministerium: Bis wann sollen Verbrennerautos auf deutschen Straßen fahren? Gibt es da einen Plan der Bundesregierung?
BUSER: Um vielleicht das Thema noch einmal generell aufzugreifen: Für uns ist es wichtig, dass wir auch weiterhin Technologieoffenheit zeigen. Wir haben bei der Antriebstechnologie ja drei verschiedene Stränge: zum einen die batterieelektrische Mobilität, dann die Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie im Prinzip auch eine Verbrennertechnologie und synthetische Kraftstoffe auch das eine Verbrennertechnologie. Es ist für uns wichtig, dass wir in dem jetzigen Schritt diese verschiedenen Bereiche vorantreiben. Wie gesagt, die Wasserstoffstrategie ist jetzt auch vom Wirtschaftsministerium mit vorgelegt worden, und es ist wichtig, dass wir jetzt erst einmal in die Technologien hineingehen und dass man da jetzt auch Fahrzeuge entwickelt und auch auf die Straße bringt, sodass wir dann den Verkehr nachhaltiger gestalten können.
FRAGE PERCINIC: Bundespräsident Steinmeier wird im Iran nicht zum Tag der Revolution gratulieren. US-Botschafter Richard Grenell beansprucht diese Tatsache für sich und sagt, dass das aufgrund seines Drucks nicht geschehe. Meine Frage ist: Wird auch Außenminister Maas diesem Beispiel folgen und nicht zum Tag der Revolution gratulieren?
BREUL: Es ist auch nicht üblich, dass Außenminister zum Nationalfeiertag gratulieren; das übernimmt in der Regel das Staatsoberhaupt, also bei uns der Bundespräsident. Bundesregierung für Desinteressierte: BPK vom 10. Februar 2020 | Jung & Naiv
10.2.2020 16:30https://www.youtube.com/embed/HxUHiRHtvmI?feature=oembedyoutube.com/embed/J78rXl06AFI?…
Wir treffen den ehemaligen Generalsekretär der CDU, Ruprecht Polenz. Ruprecht war von 1994 bis 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und von 2005 bis 2013 Vorsitzender des Auswärtiges Ausschusses im Parlament. Heute beobachtet er das politische Geschehen von der Seitenlinie.
Mit Ruprecht geht’s zunächst um seine Biografie: Warum haben seine Eltern Anfang der 50er „rübergemacht“? Was war und ist sein Bild von der DDR? Wie ist er in der BRD aufgewachsen? Wie hat er die Wende erlebt? Waren die Folgen der Treuhand-Politik nach der Wende alternativlos?
Wir sprechen über Ruprechts Politisierung: War er ein 68er? Warum ist er wegen Willy Brandt in die CDU eingetreten? Welche Überzeugungen hat Ruprecht? Es geht um den Vietnamkrieg und zweiten Irakkrieg: Wie stand und steht er zu den amerikanischen Abenteuern, die für Leid und Elend gesorgt haben? Wir sprechen über russische und israelische Annexionen sowie den US-Drohnenkrieg via Ramstein.
Außerdem geht’s um Facebook, Google & Co: Wer hat das Recht private und intime Daten zu besitzen?
Zum Schluss geht’s um die CDU: Wie kann sich ein/e CDU-WählerIn künftig noch sicher sein, dass man nicht mit der AfD zusammenarbeitet? Wie sollte die Union mit der innerparteilichen Konkurrenz namens „WerteUnion“ umgehen? Und was ist das Problem der Union mit der Linkspartei? Wenn „Demokraten gegen die AfD zusammenstehen“, weshalb gehört die Linke für Ruprecht nicht dazu? Wieso verabschiedet sich die Union nicht von der abstrusen „Hufeisen“-Theorie?
Das und vieles, vieles mehr in Folge 455 – wir haben sie am 6. Februar 2020 in der Berliner Buchhandlung Ocelot aufgezeichnet.
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9.2.2020 16:42https://www.youtube.com/embed/J78rXl06AFI?feature=oembedyoutube.com/embed/Tit_Zr4fBJA?…
Thema: Appell zur Freilassung von Julian Assange aus britischer Auslieferungshaft mit:
– Sigmar Gabriel, Bundesminister a. D.
– Gerhart Baum, Bundesminister a. D.
– Sevim Dagdelen, MdB
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– Günter Wallraff, Investigativjournalist
Naive Fragen zu:
– Folter in Rechtsstaaten (ab 16:25)
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Hans‘ Fragen ab 25:22 und ab 1:08:45
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