§3 BGB
20.12.2022 14:02§3 BGB1 Gesetz(e) erwähnt:
§ 123 StGB: (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§123 StGB
20.12.2022 13:39§123 StGBtest #hallowelt12345678 blahblah https://twitter.com/GretaThunberg.
§ 1337
20.12.2022 12:11test #hallowelt12345678 blahblah https://twitter.com/GretaThunberg.§ 1337hallo welt dies ist ein test #hallowelt12345678 und hier eine mention @yanjulang und noch mehr text jaja und ein link: https://twitter.com/GretaThunberg das wars bye
20.12.2022 11:49hallo welt dies ist ein test #hallowelt12345678 und hier eine mention @yanjulang und noch mehr text jaja und ein link:...⬆️
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